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   OLG Hamm, 01.02.2013 - I-25 W 350/12   

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https://dejure.org/2013,2265
OLG Hamm, 01.02.2013 - I-25 W 350/12 (https://dejure.org/2013,2265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2013 - I-25 W 350/12 (https://dejure.org/2013,2265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - I-25 W 350/12 (https://dejure.org/2013,2265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens bei Verdacht eines manipulierten Verkehrsunfalls seitens des Haftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten eines Sachverständigengutachtens erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 895
  • NZV 2013, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Dazu können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; VersR 2009, 563).

    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1370; 2009, 2220; 2006, 2415).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1370; 2009, 2220; 2006, 2415).

    Eine tatsächliche Beeinflussung des Rechtsstreits durch das Gutachten ist nicht erforderlich, sondern es kommt - wie bereits oben ausgeführt - entscheidend darauf an, ob aus der ex-ante-Sicht eine wirtschaftlich vernünftige Partei die Einholung sachverständigen Rates als erforderlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2012, 1370).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Dazu können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; VersR 2009, 563).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Dazu können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; VersR 2009, 563).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Dazu können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; VersR 2009, 563).
  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 25 W 350/12
    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1370; 2009, 2220; 2006, 2415).
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