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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17   

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OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 10.10.2017 - Az. 1 BvR 2019/16 - § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG i.V.m. § 22 Abs. 3 PStG für unvereinbar mit den Artikeln 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG erklärt hat und den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31.12.2018 eine verfassungsgemäße Regelung herbeizuführen, hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 29.11.2017 der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.

    Auch in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass dem subjektiven Empfinden des Betroffenen im Rahmen der Bestimmung des Geschlechts entscheidende Bedeutung zukommt und hierzu ausgeführt (Rn. 9): "In den medizinischen und psychosozialen Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-, chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt ist.".

  • OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Insoweit folgt der Senat der Entscheidung des OLG Celle vom 12.05.2017 (Az. 17 W 5/17), welches ebenfalls eine allein auf subjektiven Empfindungen beruhende Geschlechts(nicht)zugehörigkeit für die Streichung des Geschlechtseintrags als ausreichend erachtet hat.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 11.01.2011 (1 BvR 3295/07) ausgeführt hat, schützt Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG mit der engeren persönlichen Lebenssphäre auch den intimen Sexualbereich des Menschen, der die sexuelle Selbstbestimmung und damit auch das Finden und Erkennen der eigenen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst.
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19

    Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach

    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2019, 1663 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, wenn die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).

    Die Rechtsprechung versteht 'Varianten der Geschlechtsentwicklung' teilweise weit, sodass es auf Merkmale des Körpers der antragstellenden Person nicht ankomme (AG Münster, Beschluss vom 16.12.2019 - 22 III 36/19 -, FamRZ 2020, 626; AG Münster, Beschluss vom 05.02.2020 - 22 III 130/18 -, Anlage 34; AG Dortmund, Beschluss vom 24.09.2019 -310 III 10/19 -, Anlage 35; AG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2020 - 93 III 15/20 - Anlage 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - I-25 Wx 76/17 -, FamRZ 2019, S. 1663).

    In diesem Sinne hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (BVerfGE 147, 1) so verstanden, dass dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen unabhängig von körperlichen Merkmalen Rechnung zu tragen sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2019 - I-25 Wx 76/17 -, FamRZ 2019, S. 1663 [1664]).

  • AG Münster, 16.12.2019 - 22 III 36/19
    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, dass die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).
  • AG Münster, 05.02.2020 - 22 III 130/18
    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, wenn die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).
  • AG Oldenburg, 20.04.2020 - 93 III 15/20
    Daraus folgt, dass - was mittlerweile überwiegender Auffassung entsprechen dürfte -objektiven, medizinisch feststellbaren Geschlechtsmerkmalen für die geschlechtliche Zuordnung nur eine allenfalls mitbeinflussende Funktion zukommen kann und dass subjektiv empfundenen Geschlechtszugehörigkeiten oder -nichtzugehörigkeiten ein wesentliches Gewicht zukommen muss (AG Münster, Beschl. v. 16.12.2019 - 22 III 36/18; Beschl. v. 05.02.2020 - 22 III 130/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019 - 1-25 Wx 76/17; OLG Celle, Beschl. v. 12.05.2017 - 17 W 5/17).
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   OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - I-25 Wx 76/17   

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OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2018,62613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2018 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2018,62613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2018,62613)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - 25 Wx 76/17
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zu der vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2019/16 angeordneten Neuregelung der §§ 21 Abs. 3 Nr. 3, 22 Abs. 3 PStG ausgesetzt.

    Das Verfahren wird aus wichtigem Grund nach § 21 FamFG bis zu einer vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Neuregelung des Personenstandsgesetzes (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16 -, Bl. 174 - 201 GA) ausgesetzt, was auch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen kann (vgl. Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 21 FamFG).

    Ein wichtiger Grund liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht, welches die §§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG und 22 Abs. 3 PStG für verfassungswidrig erklärt hat, soweit die Normen eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen und dabei Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, keinen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen, die nicht "weiblich" oder "männlich" sind, und angeordnet hat, dass der Bundesgesetzgeber bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu treffen hat (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2019/16 - Bl. 200 GA, Rdnrn. 65, 66).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 19 W 4/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - 25 Wx 76/17
    Der Beteiligten zu 1) ist auch eine Verzögerung der Entscheidung durch die Aussetzung, die spätestens mit der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumten Frist am 31.12.2018 endet, zumutbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 2012, 3784; OLG Düsseldorf (19. Zivilsenat) NJW-RR 1995, 832; OLG München FGPrax 2008, 254, 259; Keidel/Sternal, a. a. O., § 21 FamFG, Rdn. 20).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - 25 Wx 76/17
    Der Beteiligten zu 1) ist auch eine Verzögerung der Entscheidung durch die Aussetzung, die spätestens mit der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumten Frist am 31.12.2018 endet, zumutbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 2012, 3784; OLG Düsseldorf (19. Zivilsenat) NJW-RR 1995, 832; OLG München FGPrax 2008, 254, 259; Keidel/Sternal, a. a. O., § 21 FamFG, Rdn. 20).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2018 - 25 Wx 76/17
    Der Beteiligten zu 1) ist auch eine Verzögerung der Entscheidung durch die Aussetzung, die spätestens mit der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumten Frist am 31.12.2018 endet, zumutbar (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 2012, 3784; OLG Düsseldorf (19. Zivilsenat) NJW-RR 1995, 832; OLG München FGPrax 2008, 254, 259; Keidel/Sternal, a. a. O., § 21 FamFG, Rdn. 20).
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