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   OLG Hamm, 19.01.2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2394
OLG Hamm, 19.01.2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17 (https://dejure.org/2018,2394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17 (https://dejure.org/2018,2394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - I-26 U 53/17, 26 U 53/17 (https://dejure.org/2018,2394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    BGB §§ 823, 249 BGB

  • rabüro.de

    Zum Mitverschulden eines Fußgängers bei einem Unfall mit einem Radfahrer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 ; BGB § 249
    Mitverschulden; Fußgänger gegenüber Radfahrer

  • rechtsportal.de

    StVO § 9 ; BGB § 276
    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fußgängerunfall auf Radweg - Haftung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Fußgängerunfall auf Radweg

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Fußgängerunfall auf Radweg

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fussgänger vs. Radfahrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fußgängerunfall auf Radweg - wer haftet?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fußgängerunfall auf Radweg - OLG Hamm klärt die Haftung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gilt eine Fußgängerampel auch für den Radweg? - Radfahrer fährt Fußgängerin um, die auf einen Radweg tritt, ohne auf Radfahrer zu achten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fußgängerunfall auf Radweg - OLG Hamm klärt die Haftung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des Radfahrers bei Unfall mit kreuzendem Fußgänger auf dem Radweg

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fußgängerunfall auf Radweg - Klärung der Haftung

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtnahmepflicht des Fußgängers beim Überqueren eines Radweges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 408
  • NZV 2018, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heidelberg, 15.05.2002 - 7 O 19/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17
    Aufgrund des häufig regen Fußgängerverkehrs in Bahnhofsnähe und der Tatsache, dass viele Fußgänger gerade dort in Eile und unaufmerksam sind, hätte der Beklagte seine Geschwindigkeit ausnahmsweise wegen der besonderen Verkehrssituation anpassen und entsprechend reduzieren müssen (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 -  7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258 ).

    Konnte die Klägerin demnach von ihrem Standpunkt auf dem Gehweg aus nicht genau überblicken, ob aus der Kurve Radfahrer auf dem Radweg herangefahren kamen, die sie wegen deren Vorranges hätte vorbeifahren lassen müssen, so hätte sie sich vorsichtig in den Bereich des Radweges hineintasten müssen (vgl. zu dieser Argumentation den ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 - 7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258 ).

    Angesichts dieser kritischen Verkehrslage und des inkorrekten Verhaltens beider Seiten erscheint daher eine Haftungsquote von 50 Prozent für beide Parteien gerechtfertigt (vgl. dazu die Quote in dem ähnlich gelagerten Fall des LG Heidelberg, Urteil vom 15. Mai 2002 - 7 O 19/02 -, juris; ZfSch 2004, 257-258 ).

  • OLG Hamm, 16.09.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem Radfahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2018 - 26 U 53/17
    Auch die Radwege sind Bestandteile von öffentlichen Straßen, die für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar für den Radverkehr bestimmt sind und auf denen die Regeln der Vorfahrt gelten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16, September 1998 - 13 U 76/98 -, juris Rn. 15 m. w. N. ).

    Bei unaufmerksam auf einen Radweg tretenden Fußgängern kann es unter Umständen sogar zu einer Alleinhaftung des Fußgängers kommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1998 - 13 U 76/98 -, juris ).

  • LG Saarbrücken, 29.05.2018 - 16 O 186/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger bei

    Das Fahren bei abknickender Vorfahrt ist dagegen kein Abbiegen im Sinne von § 9 StVO (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 9 StVO, Rn. 16; OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2018, I-26 U 53/17, juris Rn. 27).
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