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   OLG Hamm, 12.02.2008 - I-27 U 122/07   

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https://dejure.org/2008,5579
OLG Hamm, 12.02.2008 - I-27 U 122/07 (https://dejure.org/2008,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2008 - I-27 U 122/07 (https://dejure.org/2008,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - I-27 U 122/07 (https://dejure.org/2008,5579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 60 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzuzählung der Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters; Handeln für die Masse durch Übernahme der Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners unentgeltlich und ...

  • zvi-online.de

    BGB § 230 Abs. 1, § 662; InsO § 60
    Kein Handeln für die Masse, wenn der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt aus Gefälligkeit die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners übernimmt

  • Judicialis

    InsO § 60

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60
    Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen der Arbeitnehmer des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1695
  • NZI 2008, 500
  • NZA-RR 2008, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 27 U 122/07
    Eine Schlüssigkeit oder auch nur Vertretbarkeit der Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 2006, 142, 143; 1999, 3126; 2003, 2532, 2533; 2003, 3345).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 27 U 122/07
    Eine Schlüssigkeit oder auch nur Vertretbarkeit der Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 2006, 142, 143; 1999, 3126; 2003, 2532, 2533; 2003, 3345).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 27 U 122/07
    Eine Schlüssigkeit oder auch nur Vertretbarkeit der Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 2006, 142, 143; 1999, 3126; 2003, 2532, 2533; 2003, 3345).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 27 U 122/07
    Prozessual handelt es sich bei der vorliegend verklagten Partei kraft Amtes und dem demnach allenfalls passiv legitimierten Verwalter persönlich um strikt zu unterscheidende Parteien (BGH NZI 2006, 306, 307; BGHZ 21, 285, 287).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    aa) Zum einen kann der Insolvenzverwalter persönlich handeln (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - I-27 U 122/07, ZInsO 2008, 673, Rz 13 ff.) und Aufträge vergeben, deren Kosten dann entweder zu den allgemeinen (mit der Insolvenzverwaltervergütung abgegoltenen) Geschäftskosten zählen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung --InsVV--) oder die er sich als Auslagen erstatten lassen kann (§ 4 Abs. 2 InsVV; vgl. BGH-Beschluss vom 22.07.2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, Rz 24 ff.).
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