Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63016
OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16 (https://dejure.org/2017,63016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2017 - 27 W 178/16 (https://dejure.org/2017,63016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 27 W 178/16 (https://dejure.org/2017,63016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,63016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08

    Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16
    Zutreffend hat das Registergericht auf den Beschluss des Senats vom 14.07.2016 (27 W 93/16) verwiesen und ausgeführt, dass nach dem - am 24.03.2005 in das Partnerschaftsregister eingetragenen - Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners Dr. X, der in die Fortführung des Namens der Partnerschaft eingewilligt hat (vgl. Anmeldung vom 19.01.2005, Bl. 7 Sonderband), die Partnerschaftsgesellschaft den Titel nicht weiterführen kann (vgl. dazu auch Henssler, PartGG, 2. Aufl., § 2, Rn. 33; Zimmermann in Michalski/Römermann, PartGG, 4. Aufl., § 2, Rn. 55 m.w.N.; zum HGB: OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 4 ff. m.w.N.; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 42 u. 44 f. m.w.N; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 18, Rn. 61 u. 64; § 22, Rn. 63 u. 67 m.w.N; Heidinger in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 113 u. 117 m.w.N; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 18, Rn. 35; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 4, Rn. 32).

    Der Grundsatz der Firmenwahrheit und der Schutz der Öffentlichkeit vor Irreführung genießen in diesem Fall Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse der Partner (vgl. dazu allgemein BT-Drucksache 12/6152, S. 11 f.; Henssler, § 2, Rn. 28), insbesondere weil dem Träger des Doktortitels von der Öffentlichkeit oft ein besonderes Vertrauen in dessen intellektuelle Fähigkeiten entgegengebracht wird, kombiniert mit einem guten Ruf und entsprechender Zuverlässigkeit (vgl. OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 3 u. 5; Zimmermann in Michalski/Römermann, § 2, Rn. 55 a. E. - m.w.N. -).

    Danach wird ein infolge Fortführung durch nicht promovierte Partner unrichtig gewordener Firmenname mit Doktortitel vom Fortführenden befugt gebraucht, wenn die Irreführung (§§ 2 Abs. 2 PartGG, 18 Abs. 2 HGB) durch einen Nachfolgezusatz beseitigt wird; das gilt auch, wenn der Nachfolgezusatz erst nach Jahren und nach mehreren Nachfolgern beigefügt wird (vgl. dazu - zum HGB -: BGH, a.a.O.; NJW-RR 1992, 368; NJW 1970, 704; OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 8; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, § 18, Rn. 45; § 22, Rn. 40 u. 42 m.w.N.; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Reuschle, HGB, § 24, Rn. 15; § 22, Rn. 63 u. 67; § 18, Rn. 64 m.w.N.; Heidinger in MüKo-HGB, § 18, Rn. 117 m.w.N.; Wasmer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 22 HGB, Rn. 16; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, § 22, Rn. 15; zum "Gleichklang des Namensrechts der Partnerschaft mit dem HGB-Firmenrecht" vgl. Ulmer/Schäfer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2 PartGG, Rn. 16 ff.).

  • OLG Hamm, 19.07.2016 - 27 W 93/16

    Befugnis einer Partnerschaftsgesellschaft zur Führung eines Doktortitels in der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16
    Mit dem angefochtenen Beschluss vom 10.11.2016 hat es sodann die Anmeldung vom 08.07.2016 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 14.07.2016 (27 W 93/16; veröffentlich bei juris) mit der bereits zuvor genannten Begründung zurückgewiesen.

    Zutreffend hat das Registergericht auf den Beschluss des Senats vom 14.07.2016 (27 W 93/16) verwiesen und ausgeführt, dass nach dem - am 24.03.2005 in das Partnerschaftsregister eingetragenen - Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners Dr. X, der in die Fortführung des Namens der Partnerschaft eingewilligt hat (vgl. Anmeldung vom 19.01.2005, Bl. 7 Sonderband), die Partnerschaftsgesellschaft den Titel nicht weiterführen kann (vgl. dazu auch Henssler, PartGG, 2. Aufl., § 2, Rn. 33; Zimmermann in Michalski/Römermann, PartGG, 4. Aufl., § 2, Rn. 55 m.w.N.; zum HGB: OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 4 ff. m.w.N.; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 42 u. 44 f. m.w.N; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 18, Rn. 61 u. 64; § 22, Rn. 63 u. 67 m.w.N; Heidinger in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., § 18, Rn. 113 u. 117 m.w.N; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 18, Rn. 35; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 4, Rn. 32).

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16
    Darüber hinaus berücksichtige das Registergericht die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (NJW 1998, 1150).

    Es kann dahinstehen, ob davon eine Ausnahme zu machen ist im Hinblick auf §§ 2 Abs. 2 PartGG, 24 HGB und die zum HGB ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere NJW 1998, 1150).

  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67

    Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16
    Danach wird ein infolge Fortführung durch nicht promovierte Partner unrichtig gewordener Firmenname mit Doktortitel vom Fortführenden befugt gebraucht, wenn die Irreführung (§§ 2 Abs. 2 PartGG, 18 Abs. 2 HGB) durch einen Nachfolgezusatz beseitigt wird; das gilt auch, wenn der Nachfolgezusatz erst nach Jahren und nach mehreren Nachfolgern beigefügt wird (vgl. dazu - zum HGB -: BGH, a.a.O.; NJW-RR 1992, 368; NJW 1970, 704; OLG Köln, FGPrax 2008, 125, Rn. 8; Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, § 18, Rn. 45; § 22, Rn. 40 u. 42 m.w.N.; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Reuschle, HGB, § 24, Rn. 15; § 22, Rn. 63 u. 67; § 18, Rn. 64 m.w.N.; Heidinger in MüKo-HGB, § 18, Rn. 117 m.w.N.; Wasmer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 22 HGB, Rn. 16; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, § 22, Rn. 15; zum "Gleichklang des Namensrechts der Partnerschaft mit dem HGB-Firmenrecht" vgl. Ulmer/Schäfer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2 PartGG, Rn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden, dass eine Partnerschaft nach dem Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners den Titel nicht weiterführen darf (Senat, Beschluss v. 14.07.2016, Az. 27 W 93/16; Senat, Beschluss v. 21.01.2017, Az. 27 W 178/16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Literatur).

    Die klärungsbedürftige Frage betrifft eine Konstellation, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (so bereits Senat, Beschluss v. 21.02.2017, Az. 27 W 178/16, derzeit beim BGH anhängig zum Az. II ZB 7/17).

  • OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 105/18

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden, dass eine Partnerschaft nach dem Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners den Titel nicht weiterführen darf (Senat, Beschluss v. 14.07.2016, Az. 27 W 93/16; Senat, Beschluss v. 21.01.2017, Az. 27 W 178/16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Literatur).

    Konstellation, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (so bereits Senat, Beschluss v. 21.02.2017, Az. 27 W 178/16, derzeit beim BGH anhängig zum Az. II ZB 7/17).

  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1586
    Im Übrigen sind auch nach der Liberalisierung des Namens- und Firmenrechts weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum Abweichungen zur bislang vertretenen Auffassung des BGH erkennbar (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2008, 2 Wx 5/08, OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2016, 27 W 93/16 sowie Beschluss vom 21.07.2016, 27 W 178/16).
  • AG Essen, 12.06.2017 - 90 PR 1306
    Im Übrigen sind auch nach der Liberalisierung des Namens- und Firmenrechts weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum Abweichungen zur bislang vertretenen Auffassung des BGH erkennbar (so z.B. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2008, 2 Wx 5/08, OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2016, 27 W 93/16 sowie Beschluss vom 21.07.2016, 27 W 178/16).
  • OLG Hamm, 06.04.2017 - 27 W 8/17

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden

    Nur am Rande wird insofern auf den - nicht rechtskräftigen - Senatsbeschluss vom 21.02.2017 (Az. 27 W 178/16, vorgehend AG Essen PR 548) hingewiesen, im Rahmen dessen der Senat für den Fall des Ausscheidens des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners aus der Partnerschaft entschieden hat, dass die Partnerschaftsgesellschaft den Titel nicht weiterführen kann (so auch bereits Senat, Beschluss v. 14.07.2015, Az. I-27 W 93/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht