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   OLG Hamm, 09.12.2010 - I-28 U 103/10   

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https://dejure.org/2010,18476
OLG Hamm, 09.12.2010 - I-28 U 103/10 (https://dejure.org/2010,18476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-28 U 103/10 (https://dejure.org/2010,18476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-28 U 103/10 (https://dejure.org/2010,18476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlschlagen der Nachbesserung von Mängeln eines Sportwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 440 S. 1 Alt. 2
    Fehlschlagen der Nachbesserung von Mängeln eines Sportwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Bestreiten von Mängeln das prozessuale Recht des Schuldners; das gilt auch für nachhaltiges Bestreiten (BGH, Urteile vom 20. Januar 2009 - X ZR 47/07, NJW-RR 2009, 667, Rn. 12; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, Rn. 25).

    Zum Bestreiten hinzutretende Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, Rn. 25; vom 11. März 2010 - III ZR 178/09, NJW 2010, 1956, Rn. 22), zeigt der Kläger nicht auf.

  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 45/07

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Bestreiten von Mängeln das prozessuale Recht des Schuldners; das gilt auch für nachhaltiges Bestreiten (BGH, Urteile vom 20. Januar 2009 - X ZR 47/07, NJW-RR 2009, 667, Rn. 12; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, Rn. 25).
  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Bestreiten von Mängeln das prozessuale Recht des Schuldners; das gilt auch für nachhaltiges Bestreiten (BGH, Urteile vom 20. Januar 2009 - X ZR 47/07, NJW-RR 2009, 667, Rn. 12; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, Rn. 25).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Sonstige Umstände im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind zwar unter anderem solche, die Anlass geben können, ein Fehlschlagen der Nachbesserung schon bei weniger als zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen anzunehmen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341, Rn. 22, unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6040, S. 234).
  • OLG Schleswig, 25.07.2008 - 14 U 125/07

    Nachbesserung Fehlschlagen Reparaturversuch Zumutbarkeit Rückzahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Zwar hat die Rechtsprechung quietschende Bremsgeräusche als Komfortmangel gewertet (OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 1065 - Mercedes Benz CLS 500; siehe auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 289).
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 178/09

    Verjährung des Anspruchs von Telefonkarteninhabern auf Umtausch der gesperrten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Zum Bestreiten hinzutretende Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, Rn. 25; vom 11. März 2010 - III ZR 178/09, NJW 2010, 1956, Rn. 22), zeigt der Kläger nicht auf.
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2010 - 28 U 103/10
    Es oblag dem Kläger, der Beklagten das Fahrzeug zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen (siehe BGH, Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448).
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