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   OLG Hamm, 09.06.2011 - I-28 U 12/11   

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https://dejure.org/2011,13500
OLG Hamm, 09.06.2011 - I-28 U 12/11 (https://dejure.org/2011,13500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2011 - I-28 U 12/11 (https://dejure.org/2011,13500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - I-28 U 12/11 (https://dejure.org/2011,13500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Neuwagen, Sachmangel, Kraftstoffmehrverbrauch, Kohlendioxidemission ist neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch kein gesonderter Fahrzeugmangel.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 323 Abs. 5 Satz 2; Pkw-EnVKV; RL 1999/94/EG; RL 80/1268/EWG
    Neuwagen, Sachmangel, Kraftstoffmehrverbrauch, Kohlendioxidemission ist neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch kein gesonderter Fahrzeugmangel.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhte Kohlendioxidemission als gesonderter Fahrzeugmangel neben erhöhtem Kraftstoffverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Mangel eines Kraftfahrzeugs im Hinblick auf erhöhten Kraftstoffverbrauch und erhöhte Kohlendioxidemission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kraftstoffverbrauch höher als die Herstellerangabe!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Neuwagen muss Spritangabe des Herstellers nicht einhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Neuwagen mehr schluckt als angegeben ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geringfügige Erhöhung der Kohlendioxidemission kein Mangel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Neuwagen-Rückgabe: Toleranzgrenze beim Benzinverbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Massiv unrichtige Angaben der Autoindustrie zum Kraftstoffverbrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine nur unerhebliche Pflichtverletzung, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben abweicht (BGH, Beschluss vom 5. August 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, zu § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB; siehe bereits Urteil vom 18. Juni 1997 - VIII ZR 52/96, BGHZ 136, 94, zu § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11
    Die Herstellerangaben, die auf der vorgenannten EG-Richtlinie aufbauen, sind nicht am alltäglichen Betrieb, sondern ihrerseits nur an EG-Richtlinien zu messen (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 414; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 U 1487/09, BeckRS 2011, 00451; Reinking/Eggert, aaO, Rn. 306).
  • OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1487/09

    Gewährleistung hinsichtlich der Mindestreichweite eines installierten Gastanks in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11
    Die Herstellerangaben, die auf der vorgenannten EG-Richtlinie aufbauen, sind nicht am alltäglichen Betrieb, sondern ihrerseits nur an EG-Richtlinien zu messen (OLG Karlsruhe, NZV 2008, 414; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 U 1487/09, BeckRS 2011, 00451; Reinking/Eggert, aaO, Rn. 306).
  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine nur unerhebliche Pflichtverletzung, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben abweicht (BGH, Beschluss vom 5. August 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111, zu § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB; siehe bereits Urteil vom 18. Juni 1997 - VIII ZR 52/96, BGHZ 136, 94, zu § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 28 U 12/11
    Denn eine Rücktrittserklärung bedarf keiner Angabe des Rücktrittsgrundes (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1986 - VIII ZR 349/85, BGHZ 99, 182, 192, Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 349 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 28 U 94/12

    Verbraucherschutz: Käufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen

    Denn ein verständiger Käufer weiß, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise des Nutzers abhängen und deshalb nicht mit den Prospektangaben gleichgesetzt werden dürfen, die auf einem standardisierten Messverfahren beruhen ( Senat , Urteil 28 U 12/11 vom 09.06.2011; Reinking/Eggert Der Autokauf , 11. Aufl. 2012, Rnr. 607).

    Eine erhebliche Pflichtverletzung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene (kombinierte) Verbrauchswert um mehr als 10% überschritten wird (BGH NJW 2007, 2111; Senatsurteil 28 U 12/11 vom 09.06.2011), was hier bei einem Mehrverbrauch von 10, 35% der Fall ist.

  • LG Düsseldorf, 30.08.2016 - 15 O 425/13

    Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt

    Eine erhebliche Pflichtverletzung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene kombinierte Verbrauchswert - wie hier - um mehr als 10 % überschritten wird (vgl. nur ständige Rechtsprechung BGH, NJW 2007, 2111; OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, B2.B2.O.; OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2011 - I-28 U 12/11, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2011 - 25 U 162/10, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008 - I-1I 238/07, zitiert nach juris, das bei Neufahrzeugen bereits eine Abweichung von 8 % als nicht mehr tolerabel ansieht).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 25 U 162/10

    Pkw-Kauf: Keine Rückabwicklung wegen Kraftstoffmehrverbrauch

    Damit war - auch für den Kläger als Erklärungsempfänger - erkennbar, dass die Herstellerangaben vielmehr auf einer verobjektivierenden Grundlage beruhten und dass sich der bei der individuellen Fahrweise erzielte Kraftstoffverbrauch mit den angegebenen Werten nicht decken musste (vgl. hierzu allgemein BGHZ 136, 94 ff.; OLG Hamm, Urteil v. 9.6.2011 - Az.: 28 U 12/11-; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008,S. 1735).
  • OLG Hamm, 04.05.2021 - 28 U 237/18

    Ansprüche aus dem Kauf eines Oldtimers Nachgeschlagene Fahrgestellnummer

    Es muss lediglich Rücktrittsreife vorliegen (OLG Hamm, Urteil vom 09. Juni 2011 - I-28 U 12/11 -, Rn. 10, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 1018).
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