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   OLG Hamm, 21.01.2010 - I-28 U 178/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3681
OLG Hamm, 21.01.2010 - I-28 U 178/09 (https://dejure.org/2010,3681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2010 - I-28 U 178/09 (https://dejure.org/2010,3681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I-28 U 178/09 (https://dejure.org/2010,3681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Fehlende Bodenfreiheit eines Kfz als erheblicher Sachmangel

  • openjur.de

    Autokauf, Bestattungsfahrzeug, Rügeobliegenheit, unerhebliche Pflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 323 Abs. 5 Satz 2, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 377 Abs. 1 HGB
    Autokauf, Bestattungsfahrzeug, Rügeobliegenheit, unerhebliche Pflichtverletzung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 323 Abs. 5 S. 2, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; HGB § 377 Abs. 1
    Mangelnde Bodenfreiheit eines Bestattungsfahrzeugs als Sachmangel - keine unerhebliche Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Käufers zum Rücktritt wegen eines Sachmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2
    Recht des Käufers zum Rücktritt wegen eines Sachmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Leichenwagen ohne Zulassung - Kosten für Mängelbesteigung nicht entscheidend

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geringe Bodenfreiheit berechtigt zum Rücktritt - Fahrzeug hätte keine Zulassung erhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar? (IBR 2010, 1154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 930
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 28 U 178/09
    Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er - im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF - den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111).
  • BGH, 21.10.1987 - VIII ZR 324/86

    Klage einer Handelsgesellschaft auf Schadensersatz und Minderung wegen Lieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 28 U 178/09
    Der Käufer genügt seiner Pflicht zur Mängelanzeige, wenn er das Erscheinungsbild des Mangels hinreichend genau beschreibt, so dass eine Überprüfung seiner Angaben - auch im Hinblick auf etwaige Fahr- oder Bedienungsfehler - möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1987 - VIII ZR 324/86, BGHR HGB § 377 Abs. 1 Mängelrüge 1 = juris, Tz. 19; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 349).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 28 U 178/09
    Damit sind die nach dem früheren Kaufrecht maßgebenden Kriterien der Wertminderung und der Gebrauchsstörung bei der Konkretisierung des Merkmals der Unerheblichkeit heranzuziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2008 - I-1 U 152/07, juris, Tz. 30).
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