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   OLG Hamm, 19.03.2018 - I-3 U 63/15, 3 U 63/15   

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OLG Hamm, 19.03.2018 - I-3 U 63/15, 3 U 63/15 (https://dejure.org/2018,10941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2018 - I-3 U 63/15, 3 U 63/15 (https://dejure.org/2018,10941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2018 - I-3 U 63/15, 3 U 63/15 (https://dejure.org/2018,10941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grober Behandlungsfehler, Schwangerschaft, Sauerstoffmangel, Hirnschaden, Gynäkologe, silentes CTG, Organisationspflichten eines niedergelassenen Gynäkologen bei der Auswertung eines CTG, Reverse Flow in der Nabelschnurarterie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung-und Beweislast hinsichtlich einer Schädigung des ungeborenen Kindes aufgrund verzögerter Reaktion des behandelnden Gynäkologen auf ein silentes CTG

  • rabüro.de

    Zu den Organisationspflichten eines niedergelassenen Gynäkologen bei der Auswertung eines CTG

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 630c; BGB § 823; ZPO § 92
    Ein während der gynäkologischen Behandlung überobligationsmäßig geschriebenes CTG muss zeitnah fachkundig beurteilt werden (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ; BGB § 823 ; BGB § 253
    Darlegung-und Beweislast hinsichtlich einer Schädigung des ungeborenen Kindes aufgrund verzögerter Reaktion des behandelnden Gynäkologen auf ein silentes CTG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nach Behandlungsfehler gehirngeschädigtes Kind hat Anspruch auf 400.000 Euro Schmerzensgeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler: Gynäkologe muss Kind 400.000 Euro zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

  • versr.de (Kurzinformation)

    400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Gynäkologen für die fehlerhafte gynäkologische Behandlung einer Mutter

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gynäkologe muss einem mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt gekommenen Kind u.a. 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geburtsschaden nach grobem Behandlungsfehler - Arzt muss 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geburtsschaden nach Behandlungsfehler - 400.000 Euro Schmerzensgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geburtsschaden nach grobem Behandlungsfehler - Arzt muss 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grober Behandlungsfehler führt zur Haftung des Arztes (Gynäkologe) bei einem Geburtsschaden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler - Kind mit Hirnschaden erhält Schmerzensgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    400.000 EUR Schmerzensgeld für Geburtsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1120
  • VersR 2019, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 55/09

    Arzthaftung: Missachtung elementarer medizinischer Grundregeln als grober

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Die Beurteilung hat dabei stets das gesamte Behandlungsgeschehen zum Gegenstand, so dass auch mehrere Einzelfehler, die für sich genommen nicht besonders schwer wiegen, in der Gesamtwürdigung einen groben Behandlungsfehler begründen können (BGH, NJW 2011, 3442; Katzenmeier, a.a.O., Abschnitt XI Rdn. 73).

    Nichtsdestotrotz gab es - worauf die Sachverständigen einstimmig abstellen - elementare medizinische Grundregeln, gegen die der Beklagte bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens nach der Überzeugung des Senats in grober Weise verstoßen hat (vgl. insoweit auch BGH, NJW 2011, 3442).

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Diese Beweislastumkehr gilt dabei für den Primärschaden und dessen typische Folgen (BGH, Urteil vom 02.07.2013, Az.: VI ZR 554/12; OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16).

    Denn die den Primärschaden begründende Rechtsgutverletzung, die für die haftungsbegründende Kausalität entscheidend ist, ist die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitliche Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung (OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 02.07.2013, VI ZR 554/12).

  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 26 U 88/16

    250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Diese Beweislastumkehr gilt dabei für den Primärschaden und dessen typische Folgen (BGH, Urteil vom 02.07.2013, Az.: VI ZR 554/12; OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16).

    Denn die den Primärschaden begründende Rechtsgutverletzung, die für die haftungsbegründende Kausalität entscheidend ist, ist die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitliche Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung (OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 02.07.2013, VI ZR 554/12).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Im Hinblick auf die Schwere der beim Kläger eingetretenen Schädigung liegen zukünftige materielle und auch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden auf der Hand und werden von dem Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen (vgl. insoweit auch BGH, NJW 2001, 1431).
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Insoweit ist zu beachten, dass Maximalbeträge in der Größenordnung von 500.000,00 EUR, wie der Kläger sie vorliegend für angemessen hält, von der Rechtsprechung lediglich bei allerschwersten Beeinträchtigungen zuerkannt werden (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003, Az.: 3 U 122/02).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Grob ist ein Behandlungsfehler dann, wenn er aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 2012, 227f; Katzenmeier, in: Laufs / Katzenmeier / Lipp, Arztrecht, 7. Auflage 2015, Abschnitt XI Rdn. 72).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 187/13

    Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Diese Feststellungen ist auch nicht für einen abgrenzbaren Teil der bei dem Kläger eingetretenen Schäden möglich (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20.05.2014, Az.: VI ZR 187/13).
  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Daher ist nach Ansicht des Senats unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträge zum Ausgleich der erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (vgl. insoweit auch OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2016, Az.: 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015, 26 U 130/08; OLG München, Urteil vom 30.05.2007, Az.: 1 U 3999/06).
  • OLG Hamm, 30.10.2015 - 26 U 130/08

    Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern beim Geburtsmanagement

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
    Daher ist nach Ansicht des Senats unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträge zum Ausgleich der erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (vgl. insoweit auch OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2016, Az.: 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015, 26 U 130/08; OLG München, Urteil vom 30.05.2007, Az.: 1 U 3999/06).
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    In etwa vergleichbar erscheinen dem Senat nach alledem die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.03.2018 - 3 U 63/15 und vom 30.10.2015 - 26 U 130/08, in denen jeweils ein Schmerzensgeldbetrag von 400.000,00 EUR zugesprochen wurde (allerdings ohne eine Schmerzensgeldrente).
  • LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17

    Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    An diese Bewertung hat das OLG Hamm auch im Urteil vom 29.03.2018 (OLG Hamm VersR 2019, 34 ff. = MedR 2019, 220 ff.) festgehalten und eine Abgrenzung dahingehend vorgenommen, dass dann, wenn noch eine gewisse, wenn auch sehr eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit am Leben möglich ist, nur ein etwas geringerer Betrag in Betracht kommt, wobei im konkreten Fall ein Schmerzensgeld von insgesamt 400.000,00 Euro zuerkannt wurde.
  • OLG Rostock, 02.06.2023 - 5 U 91/17

    Schmerzensgeldanspruch bei schwersten lebenslänglichen Geburtsschäden

    b) In Würdigung dieser Gesamtsituation der Klägerin, wonach die durch den Geburtsschaden erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen nur durch eine ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert, aber nicht gebessert werden können und die ihr ein eigenständiges Leben unmöglich machen, hält der Senat auch mit Blick auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte und des Senats zu vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 U 1212/07; OLG Bamberg, Urteil vom 19. September 2016 - 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2018 - 3 U 63/15; OLG Dresden, Urteil vom 18. August 2020 - 4 U 1242/18; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 5 U 836/18, Rn. 19 ff.; Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - 5 U 55/17, Rn. 17, 23 und Senat, Urteil vom 5. November 2021 - 5 U 119/13, Rn. 59 ff., jeweils in juris) unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles ein Gesamtschmerzensgeld i.H.v. 380.000,00 ? für angemessen.
  • LG Dortmund, 17.08.2023 - 12 O 416/20

    Eigeninitiativ vorgenommene Internet-Recherche des Patienten ersetzt nicht die

    Eine Erhöhung der Regelgebühr von 1, 3 auf eine 2, 0 Gebühr ist im Hinblick auf den erhöhten Aufwand und den erhöhten Schwierigkeitsgrad der anwaltlichen Tätigkeit in Arzthaftungssachen, der auch vorliegend zum Tragen kommt, nach ständiger Rechtsprechung des OLG Hamm sowie der Kammer gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.03.2018, I-3 U 63/15 - juris Rn. 117; OLG Hamm, Urt. v. 17.03.2015, I-26 U 108/13 - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.10.2015 - L 3 U 63/15 (https://dejure.org/2015,103360)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - L 3 U 63/15 (https://dejure.org/2015,103360)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 14 U 144/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Die 1952 geborene Klägerin macht in einem Parallelverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Braunschweig (Az: S 14 U 144/11) wegen eines am 6. Januar 1997 erlittenen Verkehrsunfalls Ansprüche auf Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts nach § 44 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) sowie auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend.

    Zu einer umfassenden eigenständigen Bewertung der in dem beim SG Braunschweig anhängigen Verfahren (Az: S 14 U 144/11) maßgeblichen medizinischen Fragestellungen sind die Ärzte hingegen weder vom Beklagten beauftragt worden, noch haben sie eine solche durchgeführt.

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Der Gutachtenbegriff ist eng auszulegen, sodass sich die Norm ausschließlich auf Gutachten im klassischen Wortsinn bezieht; also auf eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung der im konkreten Verfahren relevanten fachlichen Fragestellungen durch einen Sachverständigen (vgl hierzu BSG, Urteile vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - und - B 2 U 10/07 R - mwN juris).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Der Gutachtenbegriff ist eng auszulegen, sodass sich die Norm ausschließlich auf Gutachten im klassischen Wortsinn bezieht; also auf eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung der im konkreten Verfahren relevanten fachlichen Fragestellungen durch einen Sachverständigen (vgl hierzu BSG, Urteile vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - und - B 2 U 10/07 R - mwN juris).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Allerdings ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichte bislang offengelassen worden, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben in § 200 Abs. 2 SGB VII überhaupt zu einem solchen Verbot führt (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R - mwN juris).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Ihm obliegt insoweit eine Rügepflicht, die bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens auszuüben ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R - mwN juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - L 17 U 191/09

    § 200 Abs. 2 SGB VII - Begriff des Gutachtens - Abgrenzung zur beratenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 63/15
    Setzt sich der Sachverständige in seinen Ausführungen hingegen mit einem eingeholten (Vor-)Gutachten auseinander - insbesondere in Hinblick auf dessen Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Beurteilungsgrundlage - ist demgegenüber von einer schriftlichen Äußerung auszugehen (vgl hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 2000 - L 17 U 191/09 - juris).
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