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   OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - I-3 Wx 166/20   

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https://dejure.org/2020,39787
OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - I-3 Wx 166/20 (https://dejure.org/2020,39787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2020 - I-3 Wx 166/20 (https://dejure.org/2020,39787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2020 - I-3 Wx 166/20 (https://dejure.org/2020,39787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Erbausschlagung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung bei irriger Annahme der Überschuldung des Nachlasses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 93a VI 466/18
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - I-3 Wx 166/20

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 166/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht zur Anfechtung berechtigt, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft annehmen oder ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter Grundlage getroffen hatte (Senat FamRZ 2020, 1413; FGPrax 2019, 273; ZEV 2019, 263; ZEV 2016, 721; s. auch MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2002, § 1954 Rn. 12 ff., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18

    Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 166/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht zur Anfechtung berechtigt, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft annehmen oder ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter Grundlage getroffen hatte (Senat FamRZ 2020, 1413; FGPrax 2019, 273; ZEV 2019, 263; ZEV 2016, 721; s. auch MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2002, § 1954 Rn. 12 ff., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 166/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht zur Anfechtung berechtigt, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft annehmen oder ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter Grundlage getroffen hatte (Senat FamRZ 2020, 1413; FGPrax 2019, 273; ZEV 2019, 263; ZEV 2016, 721; s. auch MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2002, § 1954 Rn. 12 ff., m.w.N.).
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