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   OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - I-3 Wx 191/15   

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https://dejure.org/2016,6734
OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - I-3 Wx 191/15 (https://dejure.org/2016,6734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2016 - I-3 Wx 191/15 (https://dejure.org/2016,6734)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 (https://dejure.org/2016,6734)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens; Zulässigkeit der Löschung der Eintragung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens; Zulässigkeit der Löschung der Eintragung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

  • rechtsportal.de

    FamFG § 394 ; FamFG § 395
    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Rückgängigmachung der Löschung einer GmbH im Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Löschung der Handelsregistereintragung über Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1068
  • DB 2016, 1802
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 04.08.1997 - 20 W 359/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Das kommt im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (vgl. etwa Keidel-Heinemann, a.a.O., § 394 FamFG Rn. 33; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG München, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612, jeweils m.w.N.).

    Zu dieser Form der Bekanntmachung war das Amtsgericht nicht nur berechtigt, sondern angesichts des unbekannten Aufenthaltsortes des Geschäftsführers der Beteiligten zu 1. auch verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 612; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612).

  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Das ist hinsichtlich der Beteiligten zu 1. ersichtlich der Fall, da sie durch die Löschung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1206; OLG München, DB 2005, 2185).

    Zu dieser Form der Bekanntmachung war das Amtsgericht nicht nur berechtigt, sondern angesichts des unbekannten Aufenthaltsortes des Geschäftsführers der Beteiligten zu 1. auch verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 612; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 14/01

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über die Lieferung von nicht zugelassenen, jedoch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Das ist hinsichtlich der Beteiligten zu 1. ersichtlich der Fall, da sie durch die Löschung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1206; OLG München, DB 2005, 2185).
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 15 W 261/10

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Registergerichts bei angenommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Dennoch wird zutreffend ein Beschwerderecht gegen eine die Anregung ablehnende Entscheidung des Registergerichts angenommen, sofern der jeweilige Beteiligte durch die Ablehnung der Löschung in eigenen Rechten betroffen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2004, 88; OLG Hamm FGPrax 2010, 322; Keidel-Heinemann, a.a.O., § 395 FamFG Rn. 45 und § 383 FamFG Rn. 23 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97

    Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Zwar ist die Beteiligte zu 1. im Handelsregister bereits mit der Folge gelöscht worden, dass die Vertretungsmacht ihres bisherigen Geschäftsführers beendet ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1999, 230; BayObLG NJW-RR 1998, 613).
  • OLG Stuttgart, 18.01.1991 - 8 W 606/90

    Anweisung eines Standesbeamten zur Mitwirkung bei einer Eheschließung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozessfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 110, 294; OLG Stuttgart NJW-RR 1991, 832), entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    So besteht schon generell kein Anlass, die dienstlichen Informationen der Finanzbehörden zu bezweifeln (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2015, Az.: 20 W 116/12, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Vielmehr kann dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Registergericht die Löschung in das Handelsregister eingetragen hat, weil es irrtümlich von der Vermögenslosigkeit der betroffenen Gesellschaft ausgegangen ist, gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG lediglich eine Liquidation stattfinden, für deren Durchführung die Liquidatoren auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen sind (vgl. zum Ganzen OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG München, 22.11.2012 - 31 Wx 421/12

    Registersache: Informationspflicht über die Ermittlungsdetails bei angekündigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Zwar mag es zutreffen, dass der bloße Antrag des Finanzamtes und die Nichtermittelbarkeit der Geschäftsanschrift der Gesellschaft oder ihrer Vertretungsorgane alleine nicht ausreichen, um die Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister zu rechtfertigen (so Heinemann, Jörn: "Entwicklungen im Registerverfahrensrecht (Teil II)", FGPrax 2015, 49; a.A. wohl OLG München NZG 2013, 188).
  • OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/04

    Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
    Das ist hinsichtlich der Beteiligten zu 1. ersichtlich der Fall, da sie durch die Löschung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1206; OLG München, DB 2005, 2185).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

  • OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03

    Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    Gegen eine Ablehnung der Einleitung eines Löschungsverfahrens ist gemäß § 58 Abs. 1 i.V.m. § 395 Abs. 3, § 393 Abs. 3 Satz 2 FamFG die Beschwerde eröffnet (vgl. Senat, 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15 = ZIP 2016, 1068 m.w.N.).

    Für das vorliegende Amtslöschungsverfahren ist die Gesellschaft indessen als fortbestehend anzusehen und kann auch durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter weiterhin vertreten werden, da insoweit die für natürliche Personen bezüglich der Prozessfähigkeit in Verfahren über die Geschäftsfähigkeit entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden sind (vgl. Senat, 1. März 2016, 3 Wx 191/15 m.w.N.).

    Das kommt im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (vgl. etwa Keidel/Heinemann, FamFG § 394 Rn. 33; Senat, zuletzt 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15, jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Dies vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft für das vorliegende Verfahren als fortbestehend anzusehen wäre und beschwerdebefugt wäre, da sie durch die Amtslöschung bzw. deren Nichtlöschung unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sein könnte, und sie in diesem Verfahren durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter, also den Beteiligten zu 1, weiterhin vertreten werden könnte (vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016, Az. 3 Wx 191/15, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2002, Az. 3 W 38/02, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.06.1997, Az. 3Z BR 44/97, jeweils zitiert nach beck-online und m. w. N., Eickelberg in Sternal, a. a. O., § 395 Rn. 51).

    Dies kommt nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann in Betracht, wenn diese Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht, und nicht alleine - also ohne entsprechenden Verfahrensfehler - deshalb, weil sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt; im letzteren Fall ist vielmehr im Wege der Nachtragsliquidation vorzugehen (vgl. insgesamt etwa Senat, Beschlüsse vom 19.04.2022, Az. 20 W 56/22, n. v., vom 18.05.2017, Az. 20 W 170/16, zitiert nach beck-online; vom 07.06.2010, Az. 20 W 200/10, n. v., vom 05.03.1998, Az. 20 W 84/1998 und vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, letztere beide zu § 142 FGG a. F., jeweils zitiert nach juris; u. a. auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az. 1 W 272/05, zitiert nach beck-online, zu § 142 FGG a. F.; i. E. auch Kammergericht, Beschluss vom 31.08.2018, Az. 22 W 33/15, zitiert nach beck-online, mit der Formulierung, dass alleine das Vorhandensein von Vermögen zum Löschungszeitpunkt die Löschung nicht fehlerhaft i. S. d. § 395 FamFG mache und dies nicht nur dann gelte, wenn unerkannt Vermögenswerte bestünden, sondern auch dann, wenn diese bei der ordnungsgemäßen Ermittlung nicht hätten festgestellt werden können; Eickelberg in Sternal, a. a. O., § 394 Rn. 47 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2017 - 3 Wx 126/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer von Amts wegen gelöschten GmbH im

    Auch kann sie nach wie vor durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter vertreten werden (näher zuletzt Senat DB 2016, 1802 ff).
  • KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17

    Wiedereintragung einer KG wegen Nachtragsliquidation

    Diese hätte aber erfolglos bleiben müssen, weil die Voraussetzung für die Eintragung vom 16. September 2016, nämlich eine entsprechende Anmeldung durch alle Gesellschafter, vorlag und das spätere Auffinden von Vermögensgegenständen, ebenso wie bei den Kapitalgesellschaften, nicht zu einer Unrichtigkeit der Eintragung führt, sondern nur die Notwendigkeit weiterer Liquidationsmaßnahmen auslöst (vgl. zu den Kapitalgesellschaften: Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rdn. 9; Henssler/Strohn/Klöhn, Gesellschaftsrecht, § 157 Rdn. 9; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 157 Rdn. 13).
  • OLG Hamburg, 13.09.2022 - 12 UF 118/22

    Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

    Überwiegend wird jedoch für den Fall vertreten, dass der Anregende ausdrücklich einen Verfahrensantrag gestellt hat (MükoFamFG/Ulrici, 3. Auflage 2018, § 24 Rn. 13), oder - was in Umgangsverfahren regelmäßig der Fall ist - durch die Nichteinleitung in subjektive Rechte des Anregenden eingegriffen wird, die Beschwerde gemäß §§ 58ff FamFG das statthafte Rechtsmittel ist (vgl. BVerfG, B. v. 17.9.2016 - 1 BvR 1547/16, juris Rn. 39, FamRZ 2016, 1917; OLG Frankfurt a. M., B. v. 30.12.2021 - 6 UF 237/21, juris Rn. 7, FamRZ 2022, 545, OLG Koblenz, B. v. 14.11.2016 - 7 UF 611/16, juris Rn. 3, FamgRZ 2017, 898; OLG Düsseldorf, B. v. 1.3.2016 - 3 Wx 191/15, juris Rn. 8, ZIP 2016, 1068; OLG Frankfurt a. M., B. v. 31.3.2015 - 5 UF 272/14, juris Rn. 15, FamRZ 2015, 1991; OLG Brandenburg, B. v. 6.5.2015 - 15 WF 91/15, juris Rn. 3, FamRZ 2015, 1993; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Auflage 2022, § 59 Rn. 7; Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, 5. Auflage 2020, § 24 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 215/16

    Zur Löschung der Amtslöschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen

    All dies hat der Senat bereits in der Vergangenheit, namentlich in der vom Registergericht herangezogenen Entscheidung vom 1. März 2016 (DB 2016, 1802 ff = ZIP 2016, 1068 ff. = GmbHR 2016, 824 ff.) ausgesprochen; hierauf wird verwiesen.
  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22

    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

    Denn das ist der einzige vom Gesetz vorgesehene Weg zur Beseitigung einer unrichtigen Eintragung, hier also einer nach Ansicht der Beschwerdeführerin unrichtigen Löschung (Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, Rn. 8, juris).
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
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