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   OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06   

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https://dejure.org/2007,1392
OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06 (https://dejure.org/2007,1392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06 (https://dejure.org/2007,1392)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - I-3 Wx 199/06 (https://dejure.org/2007,1392)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Videoüberwachung eines gemeinschaftseigenen Kfz-Stellplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Videoüberwachung eines bestimmten Teiles einer gemeinschaftseigenen Hoffläche durch einen Wohnungseigentümer; Vorliegen einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer; Möglichkeit dauernder Beobachtung und Weiterverwendung der gespeicherten Bilder; ...

  • datenschutz.eu

    Videoüberwachung in Wohungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgemeinschaft; Grenzen des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Entfernung einer Videokamera zur Überwachung eines Kfz-Einstellplatzes durch einen Miteigentümer

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 1004 BGB

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung durch einen Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videoüberwachung einer gemeinschaftlichen Hoffläche

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Hoffläche zur Dokumentation von Sachbeschädigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Videoüberwachung im Hof beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Installation einer Videokamera zur Überwachung eines PKW Stellplatzes einer Wohnungseigentumsanlage nicht erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung von Kfz-Stellplätzen zulässig? (IMR 2007, 84)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 780
  • MDR 2007, 946
  • NZM 2007, 166
  • FGPrax 2007, 165
  • ZMR 2007, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
    Durch die Videoüberwachung des Garagenhofs wird nicht nur das eigene Sondernutzungsrecht der Antragsgegnerin sondern auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt (vgl. zu dieser Unterscheidung BayObLG NZM 2005, 668).

    Denn die Installation einer Videokamera, die, wie hier, nicht nur den eigenen Sondernutzungsbereich erfasst, sondern darüber hinaus Gemeinschaftseigentum bzw. Sondernutzungsbereiche anderer Wohnungseigentümer, ist unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG München NZM 05, 668; BayObLG MietRB 05, 180; Staudinger/Bub § 21 WEG Rdnr. 174 a).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
    Da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. nur BVerfGE 35, 202), kann die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH NJW 1995, 1955 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
    Da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. nur BVerfGE 35, 202), kann die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH NJW 1995, 1955 m.w.N.).
  • LG München I, 18.10.2011 - 1 S 12752/11

    Zur Rechtswidrigkeit einer Kameraüberwachung des Tiefgarageneinfahrtsbereichs

    Die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät, in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen kann daher, selbst wenn sie ohne Verbreitungsabsicht erfolgt, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeines Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen (BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 14).

    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hingenommen werden muss, kann allerdings nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten ermitteln werden (BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 13).

    Hierdurch wird das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Kläger in schwerwiegender Weise beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 15).

    Gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Kläger und in Anbetracht des schwerwiegenden Eingriffs in dieses Recht, muss das Eigentumsrecht der Beklagten vorliegend jedoch zurücktreten (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 20-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 17).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16

    Videoüberwachung eines Nachbargrundstücks

    aa) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az. 3 Wx 199/06, Rn. II, NJW 2007, S. 780 [OLG Düsseldorf 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06] ).
  • AG Meldorf, 20.05.2010 - 81 C 305/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden II

    Ebenso anerkannt ist, dass öffentliche und sonstige Flächen, die zu betreten Dritte (z.B. Mieter) berechtigt sind, nicht unter Berufung auf das Eigentum oder Hausrecht (vgl. § 6b BDSG) mit technischen Mitteln überwacht werden dürfen (BGH, NJW 1995, 1955: öffentlicher Zugangsweg zu Nachbargrundstück; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).
  • LG Regensburg, 14.08.2019 - 81 O 1234/18

    Baugenehmigung, Schmerzensgeld, Berufung, Gemarkung, Unterlassungsanspruch,

    a) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf NJW 2007, 780).
  • AG Hanau, 29.03.2012 - 32 C 310/11

    Wohnungseigentum: Nachteil für einen anderen Wohnungseigentümer durch eine auf

    Das Interesse der Beklagten an dem Schutz ihres Eigentums vor Vandalismus bzw. der Beweissicherung ist zwar verständlich, allerdings tritt das Interesse eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen, hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der anderen Miteigentümer zurück (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az I-3 Wx 199/06, zitiert nach juris).
  • AG Kassel, 12.11.2009 - 800 C 612/08

    Wohnungseigentumsanlage: Ständige Videoüberwachung der im Gemeinschaftseigentum

    Die Videoüberwachung in Miteigentumsanlagen hat bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Aktenzeichen: 3 Wx 199/06, OLG München, Beschluss vom 11.03.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 2/05, KG, Beschluss vom 26.06.2002, Aktenzeichen: 24 W 309/01, zusammenfassend: Huff, NZM 2004, 535 - 537).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einbau von Videoanlagen als bauliche Veränderung sind (siehe OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007, Az.: 16 Wx 13/07 ; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2007, Az.: 3 Wx 199/06; Kammergericht, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az.: 24 W 309/01 ).
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