Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Videoüberwachung von Stellplätzen
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Videoüberwachung eines gemeinschaftseigenen Kfz-Stellplatzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Videoüberwachung eines bestimmten Teiles einer gemeinschaftseigenen Hoffläche durch einen Wohnungseigentümer; Vorliegen einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer; Möglichkeit dauernder Beobachtung und Weiterverwendung der gespeicherten Bilder; ...
- datenschutz.eu
Videoüberwachung in Wohungseigentümergemeinschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentumsgemeinschaft; Grenzen des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Entfernung einer Videokamera zur Überwachung eines Kfz-Einstellplatzes durch einen Miteigentümer
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 1004 BGB
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Videoüberwachung durch einen Eigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Videoüberwachung einer gemeinschaftlichen Hoffläche
- advogarant.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung von Hoffläche zur Dokumentation von Sachbeschädigungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Videoüberwachung im Hof beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Installation einer Videokamera zur Überwachung eines PKW Stellplatzes einer Wohnungseigentumsanlage nicht erlaubt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Videoüberwachung von Kfz-Stellplätzen zulässig? (IMR 2007, 84)
Verfahrensgang
- AG Velbert - 18 II 14/05
- LG Wuppertal, 18.08.2006 - 10 T 113/05
- OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 780
- MDR 2007, 946
- NZM 2007, 166
- FGPrax 2007, 165
- ZMR 2007, 290
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
Durch die Videoüberwachung des Garagenhofs wird nicht nur das eigene Sondernutzungsrecht der Antragsgegnerin sondern auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt (vgl. zu dieser Unterscheidung BayObLG NZM 2005, 668).Denn die Installation einer Videokamera, die, wie hier, nicht nur den eigenen Sondernutzungsbereich erfasst, sondern darüber hinaus Gemeinschaftseigentum bzw. Sondernutzungsbereiche anderer Wohnungseigentümer, ist unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG München NZM 05, 668; BayObLG MietRB 05, 180;… Staudinger/Bub § 21 WEG Rdnr. 174 a).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
Da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. nur BVerfGE 35, 202), kann die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH NJW 1995, 1955 m.w.N.). - BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06
Da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. nur BVerfGE 35, 202), kann die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH NJW 1995, 1955 m.w.N.).
- AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14
Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!
In Rechtsprechung und Lehre ist insofern nämlich anerkannt, dass die Installation von Kameras, mit deren Hilfe eine gezielte Überwachung eines Privatgrundstücks bewerkstelligt werden kann, einen erheblichen Eingriff in das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt ( BVerfG , Urteil vom 11.03.2008, Az.: 1 BvR 2074/05, u.a. in: NJW 2008, Seiten 1505 ff.; BVerfG , Beschluss vom 13.06.2007, Az.: 1 BvR 1550/03, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2464 ff.; BGH , NJW 1995, Seiten 1955 ff.; Oberster Gerichtshof von Wien , Entscheidung vom 28.03.2007, Az.: 6 Ob 6/06k, u.a. in: Medien und Recht 2007, Seiten 127 ff.; OLG Köln , NJW 2009, Seite 1827 = NZM 2009, Seite 600; KG Berlin , WuM 2008, Seite 663 = Grundeigentum 2008, Seite 1625; OLG Düsseldorf , WuM 2007, Seiten 83 f. = NJW 2007, Seiten 780 f. = NZM 2007, Seite 166; OLG Karlsruhe , NJW 2002, Seiten 2799 f. = VersR 2002, Seiten 590 f.; OLG Köln , NJW 2005, Seiten 2997 ff. = NZM 2005, Seiten 758 ff.; OLG Karlsruhe , WuM 2000, Seiten 128 ff. = OLG-Report 1999, Seiten 83 f.; OLG Hamm , WM 1991, Seiten 127 ff.; LG Detmold , Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: ZD 2015, Seiten 530 f.; LG Berlin , WuM 2005, Seiten 663 f. = Grundeigentum 2005, Seiten 917 f.; LG Darmstadt, NZM 2000, Seiten 360 f.; LG Berlin , NZM 2001, Seiten 207 f. = ZMR 2001, Seiten 112 f.; LG Berlin , Das Grundeigentum 1991, Seite 405; LG Berlin , NJW 1988, Seiten 346 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Nürtingen , Urteil vom 05.01.2009, Az.: 10 C 1850/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 377 f.; AG Berlin-Lichtenberg , NJW-RR 2008, Seiten 1693 ff.; AG Winsen , SchAZtg 2007, Seiten 252 f.; AG Berlin-Charlottenburg , MM 2004, Seiten 77 ff.; AG Aachen , NZM 2004, Seiten 339 f.; AG Berlin-Wedding , WuM 1998, Seiten 342 f.; AG Bielefeld , DSB 2006, Nr. 1, Seite 18 = Kriminalistik 2006, Seite 335; AG Berlin-Spandau , WuM 2004, Seiten 214 f.; AG Meldorf , Beschluss vom 11.07.2011, Az .: 83 C 568/11, u.a. in: MDR 2012, Seiten 277 ff.; Horst , in: NZM 2000, Seiten 937 ff. ). - BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer …
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums mit der Möglichkeit einer Speicherung der Bildaufzeichnungen verneint (KG, ZWE 2002, 409, 412 und OLG Köln, WuM 2007, 646 [beide Hauseingangsbereich]; OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781 [eigener KfZ-Stellplatz im Innenhof der Anlage]). - AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine …
Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung besonders in Bezug auf Mieter, Wohnungseigentümer oder Arbeitnehmer, die eine Überwachung durch den Grundstückseigentümer, Arbeitgeber oder Hausrechtsinhaber im Grundsatz nicht hinnehmen müssen (vgl. BAGE 127, 276; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).Demgegenüber wird eine rein vorsorgliche, "prophylaktische" Überwachung, die nicht an bereits auf dem Grundstück begangene Taten anknüpft, ebenso wie eine dauerhafte Videoüberwachung über die Aufklärung einer konkret begangenen Tat hinaus für unzulässig erachtet (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 18: 2½ Jahre zurück liegende Tat ungenügend).
Eine Videoüberwachung Dritter war mit zwei Jahren zurückliegenden Vorfällen nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 18).
- LG München I, 18.10.2011 - 1 S 12752/11
Zur Rechtswidrigkeit einer Kameraüberwachung des Tiefgarageneinfahrtsbereichs …
Die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels Videogerät, in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen kann daher, selbst wenn sie ohne Verbreitungsabsicht erfolgt, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeines Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen (BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 14).Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hingenommen werden muss, kann allerdings nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten ermitteln werden (BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 13).
Hierdurch wird das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Kläger in schwerwiegender Weise beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 15).
Gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Kläger und in Anbetracht des schwerwiegenden Eingriffs in dieses Recht, muss das Eigentumsrecht der Beklagten vorliegend jedoch zurücktreten (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.1995, Az: VI ZR 272/94, juris Rn 20-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2007, Az: 3 Wx 199/06, juris Rn 17).
- OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 3 U 195/16
Videoüberwachung eines Nachbargrundstücks
aa) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az. 3 Wx 199/06, Rn. II, NJW 2007, S. 780 [OLG Düsseldorf 05.01.2007 - I-3 Wx 199/06] ). - AG Meldorf, 20.05.2010 - 81 C 305/10
Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden II
Ebenso anerkannt ist, dass öffentliche und sonstige Flächen, die zu betreten Dritte (z.B. Mieter) berechtigt sind, nicht unter Berufung auf das Eigentum oder Hausrecht (vgl. § 6b BDSG) mit technischen Mitteln überwacht werden dürfen (BGH, NJW 1995, 1955: öffentlicher Zugangsweg zu Nachbargrundstück; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug). - LG Regensburg, 14.08.2019 - 81 O 1234/18
Baugenehmigung, Schmerzensgeld, Berufung, Gemarkung, Unterlassungsanspruch, …
a) Zwar stellt das Filmen des Nachbargrundstücks mit Überwachungskameras einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar, da die Herstellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht in dessen Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet (BGH VersR 1995, 841 ff.; OLG Düsseldorf NJW 2007, 780). - AG Hanau, 29.03.2012 - 32 C 310/11
Wohnungseigentum: Nachteil für einen anderen Wohnungseigentümer durch eine auf …
Das Interesse der Beklagten an dem Schutz ihres Eigentums vor Vandalismus bzw. der Beweissicherung ist zwar verständlich, allerdings tritt das Interesse eines Wohnungseigentümers, sein Eigentum vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen, hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der anderen Miteigentümer zurück (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Az I-3 Wx 199/06, zitiert nach juris). - AG Kassel, 12.11.2009 - 800 C 612/08
Wohnungseigentumsanlage: Ständige Videoüberwachung der im Gemeinschaftseigentum …
Die Videoüberwachung in Miteigentumsanlagen hat bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Aktenzeichen: 3 Wx 199/06, OLG München, Beschluss vom 11.03.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 2/05, KG, Beschluss vom 26.06.2002, Aktenzeichen: 24 W 309/01, zusammenfassend: Huff, NZM 2004, 535 - 537). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08
Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einbau von Videoanlagen als bauliche Veränderung sind (siehe OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007, Az.: 16 Wx 13/07 ; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2007, Az.: 3 Wx 199/06; Kammergericht, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az.: 24 W 309/01 ).