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   OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - I-3 Wx 21/07   

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https://dejure.org/2007,2211
OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - I-3 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,2211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2007 - I-3 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,2211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - I-3 Wx 21/07 (https://dejure.org/2007,2211)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung durch Einbau von Glastüren anstelle von Fenstern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Rückbau von an einer Wohnungseigentumsanlage vorgenommenen baulichen Veränderungen; Vergrößerung der Fenster durch Einbau von bodentiefen Fensterelementen bzw. Türelementen; Begriff des Nachteils; Erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbilds ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einbau von Fenstern und Türen sind zustimmungspflichtige bauliche Verändungen, §§ 5 Abs. 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; 242 BGB

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Durchführung baulicher Veränderungen an Wohneigentum - hier: Umbau eines Fensters in Terrassentür

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführung baulicher Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unzulässige bauliche Veränderung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Durchsetzung von baulichen Veränderungen gegen den Willen der anderen Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwilligung zu baulicher Veränderung (IMR 2007, 261)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 528
  • ZMR 2008, 221
  • BauR 2007, 1289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97

    Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Die Kammer sehe jedenfalls aufgrund der überreichten Lichtbilder eine erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes des Gebäudes als gegeben an [vgl. BayObLG WuM 1998, 116].

    Dies gilt um so mehr als durch einen dauerhaften unmittelbaren Zugang vom Wohnbereich zum Garten typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als bei einem nur auf Umwegen zu erreichenden Garten (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833; BayObLG NZM 1998, 444; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflge 2005 § 22 Rdz 14).

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Hierbei ist die Schwelle eher niedrig abzusetzen (BVerfG ZMR 2005, 634 mit Nachw.).

    Wird als Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG bereits jegliche nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden und ist bei dieser Bewertung die Schwelle schon eher niedrig abzusetzen (BVerfG ZMR 2005, 634 mit Nachw.), so ist die Schwelle einer relevanten Beeinträchtigung durch die Anknüpfung lediglich an eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums des anderen Wohnungseigentümers abermals gesenkt.

  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

    Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Dies gilt um so mehr als durch einen dauerhaften unmittelbaren Zugang vom Wohnbereich zum Garten typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als bei einem nur auf Umwegen zu erreichenden Garten (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833; BayObLG NZM 1998, 444; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflge 2005 § 22 Rdz 14).
  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Denn die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind in erster Linie Vereinbarungen - hier also der Gemeinschaftsordnung - zu entnehmen (vgl. BVerfG NJW-RR 2006, 726).
  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Diese Erwägungen des Landgerichts halten der dem Senat obliegenden rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand, wobei die tatrichterliche Würdigung vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar ist (OLG München NZM 2005, 509).
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Unter einem Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG sei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen [BayObLG NJW-RR 1994, 1169], die jedoch konkret und objektiv feststellbar sein müsse.
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 97/00

    Selbstständige Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
    Eine nicht nur unerheblich störende Beeinträchtigung liege nach ständiger Rechtsprechung [OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2001, AZ: 3 Wx 61/01-; BayObLG ZWE 2001, 110 m.w.N.] auch bereits dann vor, wenn bloß optische nachteilige Veränderungen eingetreten seien.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08

    Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

    Loggien- oder Balkontüren (Staudinger/Manfred Rapp (2005), § 5 WEG Rdnr. 25; Bärmann-Armbruster WEG 10.A.2008 § 5 WEG Rdnr. 113; OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; OLG Düsseldorf NZM 2007, 528; OLG München NZM 2007, 369) sind stets Gemeinschaftseigentum und damit nicht sondereigentumsfähig.
  • AG Grevenbroich, 21.05.2012 - 25 C 42/11

    Der Gegenstand der Beschlussfassung muss erkennbar sein!

    Ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf ZMR 2008, 221; Bärmann/Merle, § 22 Rn. 20).
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