Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schriftvergleichendes Gutachten bei Zweifeln an Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments - Erbrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments kann durch Gutachten geprüft werden - Erbrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Testament - echt oder gefälscht?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beseitigung der Zweifel an Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments durch schriftvergleichendes Gutachten - Errichtung eines eigenhändigen Testaments durch § 2247 BGB möglich
Verfahrensgang
- AG Geldern, 03.01.2012 - 26 VI 381/09
- OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 03.01.2017 - 3 Wx 55/16
Anforderungen an die Form eines Ehegattentestaments
Dabei genügt für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (Senat FamRZ 2013, 1841;… BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 17.11.2014 - 25 Wx 84/14
Anforderungen an den Nachweis der Eigenhändigkeit der Unterzeichnung des …
Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren - wie dem Erbscheinsverfahren - vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; BGH NJW 1994, 1348; BGH NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1414 f.; BayObLG FamRZ 2005, 1782 f.; OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 1994, 93, 94; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1841; OLG Brandenburg Beschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 - und Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Wx 62/13 -).Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, FamRZ 2013, 1841 f.) und das OLG Brandenburg (vgl. OLG Brandenburg ErbR 2014, 341) haben entschieden, dass bei einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" (90 %) oder bei einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (95 %) der Beweis im eingangs genannten Sinne noch als geführt angesehen werden könne.
- OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament; …
Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-). - OLG Rostock, 31.08.2020 - 3 W 84/19
Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Testamentsechtheit
Dies ändert im Ergebnis jedoch nichts, denn der Senat folgt insoweit u. a. der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, wonach bei einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (90 %) oder bei einer hohen Wahrscheinlichkeit (95 %) der Beweis der Urheberschaft des Testaments (noch) als geführt angesehen werden kann (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 08.05.2013 - I-3 Wx 47/12 -, zit. n. juris, Rn. 13).