Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2014 - I-3 U 149/13   

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https://dejure.org/2014,55074
OLG Hamm, 20.08.2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 843 Abs. 1
    Berechnung des Erwerbsschadens eines aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements massiv körperlich und geistig Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 6 U 114/89

    Umfang der Ersatzpflicht; Mehraufwendungen aufgrund von unfallbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Hierzu gehören alle schädigungsbedingten Mehraufwendungen für die persönliche Lebensführung, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Geschädigten infolge des körperlichen Dauerschadens entstehen, die also die Lebensführung des Geschädigten wieder der des Gesunden annähern sollen (z.B. BGH, NJW 1982, 757).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 U 76/12
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13   

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https://dejure.org/2015,2339
OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13 (https://dejure.org/2015,2339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 U 149/13 (https://dejure.org/2015,2339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 U 149/13 (https://dejure.org/2015,2339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG (a. F.)

  • rechtsportal.de

    VVG (a.F.) § 5a
    Wirksamkeit einer auf der Rückseite des Versicherungsscheins abgedruckten Widerspruchsbelehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruchsbelehrung auf Rückseite des Versicherungsscheins: Belehrung wirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG (a.F.)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG (a.F.)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung auf der Rückseite rechtfertigt kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
    (ohne Berücksichtigung von Abschlusskosten gem. BGH vom 26.6.2013, IV ZR 39/10).

    Das Landgericht hat dabei allerdings übersehen, dass die Mindestleistung nicht nur ohne die Stornokosten, sondern auch ohne Berücksichtigung der Abschlusskosten zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 26.6.2013, IV ZR 39/10).

    Soweit die Klägervertreterin in der mündlichen Verhandlung erstmals Bedenken an der Nachvollziehbarkeit der neuen Abrechnung der Beklagten angemeldet hat, bleiben diese mit Blick auf die Ausführungen des BGH in seinem Entscheidungen vom 7.1.2014, IV ZR 216/13 und 26.6.2013, IV ZR 39/10 aufgestellten Grundsätze zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers an den Lebensversicherer unsubstantiiert.

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
    Gegen die anderslautende Entscheidung des BGH im Urteil vom 16.7.2014, IV ZR 73/13 sei Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

    Das Urteil des BGH vom 16.7.2014, IV ZR 73/13 sei für den Rechtsstreit ohne Bedeutung, da die vorliegende Widerspruchsbelehrung fehlerhaft sei.

    Dass das Modell mit dem Europarecht - insbesondere mit den Vorgaben des Art. 31 I der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 I 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung - vereinbar ist, hat der BGH in seinem Urteil vom 16.7.2014, IV ZR 73/13 ausdrücklich festgestellt.

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
    Aufgrund der Unwirksamkeit der Verrechnungsklausel in § 21 der Versicherungsbedingungen steht dem Kläger nach seiner Kündigung ein Anspruch auf den Mindestrückkaufswert der Versicherung zu, der der Hälfte des "ungezillmerten" Fondsguthabens entspricht (BGH, Urteil vom 12.10.2005, IV ZR 162/03).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
    In seinem Urteil vom 25.7.2012, IV ZR 201/10 habe der BGH entschieden, dass die in Versicherungsverträgen zur Berechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren und zum Stornoabzug im Falle der vorzeitigen Kündigung verwendeten Klauseln unwirksam seien.
  • BGH, 07.01.2014 - IV ZR 216/13

    Mindestrückkaufswert bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
    Soweit die Klägervertreterin in der mündlichen Verhandlung erstmals Bedenken an der Nachvollziehbarkeit der neuen Abrechnung der Beklagten angemeldet hat, bleiben diese mit Blick auf die Ausführungen des BGH in seinem Entscheidungen vom 7.1.2014, IV ZR 216/13 und 26.6.2013, IV ZR 39/10 aufgestellten Grundsätze zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers an den Lebensversicherer unsubstantiiert.
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Köln, 15.07.2016 - 20 U 64/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht bei Abschluss einer

    Auch über die Rechtsfolgen des Widerspruchs war nach der gesetzlichen Regelung in § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF nicht weiter zu belehren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, Rn. 42, juris; OLG Karlsruhe aaO, Rn. 49).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15

    Treuwidrigkeit eines Widerspruchs gegen den Abschluss einer

    Aus dem gleichen Grunde bedurfte es für die Wirksamkeit der Belehrung auch nicht eines gesonderten Hinweises auf die Rechtsfolgen des Widerspruchs (vgl. Senat, Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.02.2015, 3 U 149/13, juris, Rn. 42).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 137/18
    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs (oder dessen Unterlassen) ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Köln, 06.09.2018 - 20 U 83/18

    Erstattung der auf einen Versicherungsvertrag geleisteten Prämien

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2018 - 11 U 99/17

    Umfang der Widerspruchsbelehrung in Versicherungsvertrag

    Ein solcher auf die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist ebenfalls nicht notwendig (OLG Frankfurt, Urt. v. 05.02.2015, 3 U 149/13, juris).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 188/14
    Über die Rechtsfolgen des Widerspruchs war nach der gesetzlichen Regelung in § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF nicht weiter zu belehren, zumal die Belehrung ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag im Falle eines Widerspruchs nicht wirksam wird (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, Rn. 42, juris; OLG Karlsruhe aaO, Rn. 49).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13   

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https://dejure.org/2016,37935
LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2016,37935)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.10.2016 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2016,37935)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2016,37935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 a Abs. 1 SGB VII verstößt nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, soweit die Vorschrift Rente für den nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a versicherten Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens erst bei einer Mindest4MdE von 30 v. H. vorsieht.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg) Personenschäden und Unfallverletzungen, Seite 630).

    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

    Auf diese kommt es indes nicht an, da eine Kausalbeziehung zwischen dem Unfallereignis und der depressiven Störung positiv nicht festgestellt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (§ 128 SGG; BSGE 103, 99, 104 [BSG 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R] ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 - juris).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für eine durch den Gesetzgeber getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 1 BvL 4/97 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - L 1 U 5200/15

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - landwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Der Berufsstand der landwirtschaftlichen Unternehmer geht davon aus, dass bei Verletzungen, die eine MdE von weniger als 30 v. H. bedingen, kein Erwerbsschaden durch die Verletzungsfolgen eintritt (vgl. Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 80a SGB VII, Rn. 8; Ricke in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 80a SGB VII Rn. 2; LSG Stuttgart - L 1 U 5200/15 - juris).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Der Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst diejenigen Sachverhalte auswählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (BVerfGE 21, 12).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97; Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg) Personenschäden und Unfallverletzungen, Seite 630).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
    Zu einer unterschiedlichen Behandlung ungleicher Sachverhalte ist er nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfGE 1, 264, 275 f.; BVerfGE 21, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13   

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https://dejure.org/2014,103200
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,103200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.03.2014 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,103200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. März 2014 - L 3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,103200)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 07.05.2002 - L 3 U 337/01

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Langjährige, schwere Tragetätigkeiten auf der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Die dagegen eingelegte Berufung (L 3 U 37/95 bzw nach Aufhebung der Ruhensanordnung L 3 U 337/01) nahm der Kläger zurück.
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Der Zwang zum Unterlassen der schädigenden Tätigkeit muss objektiv vorgelegen haben (vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2; Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, Bd 2 § 9 Anm 175 mwN) und zu seiner Feststellung ist eine nachträgliche objektive Betrachtungsweise erforderlich (vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Mit dieser Entscheidung hat es die Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigt (vgl zB BSGE 72, 303, 304; 75, 51, 52): Es ist grundsätzlich Sache des Verordnungsgebers zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt eine Krankheit als BK anerkannt wird.
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Auf den Grund des Unterlassens, zB Motive, subjektive Beweggründe und Vorstellungen des Versicherten, kommt es dabei nicht an (BSGE 56, 94 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 467. BKVO Nr. 12; Becker aaO § 9 Anm 181).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Keine Anerkennung von vor der Stichtagsregelung aufgetretenen Erkrankungen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Die Stichtagsregelung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wie bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 11. August 1993 - 1 BvR 791/95 - festgestellt hat.
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 3 U 149/13
    Mit dieser Entscheidung hat es die Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigt (vgl zB BSGE 72, 303, 304; 75, 51, 52): Es ist grundsätzlich Sache des Verordnungsgebers zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt eine Krankheit als BK anerkannt wird.
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