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   OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - I-3 U 28/08   

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OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - I-3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,6082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2009 - I-3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,6082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,6082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Recht des Versorgers auf Nachberechnung nach Ablesung trotz vorheriger Abrechnung nach Schätzung

  • Judicialis

    AVBEItV § 20; ; AVBEItV § 20 Abs. 2; ; AVBEItV § 21; ; AVBEItV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; AVBEItV § 21 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 433 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung bei Schätzfehler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Sie schließt die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2007, 2183; NJW 2006, 219 und zuletzt Urteil vom 13. Febr. 2008 - VIII ZR 14/06 - in NJW 2008, 1302).

    Notwendig für die Verwirkung ist immer, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, dass es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt und dass unter diesem Gesichtspunkt die Leistung für den Verpflichteten unzumutbar ist (BGH NJW 2007, 2183 m.N.).

    Entscheidend sind dabei die Umstände des Einzelfalls, wobei der Art und der Bedeutung des Rechts, um dessen Verwirkung es geht, besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 2007, 2183 m.N.).

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Sie schließt die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2007, 2183; NJW 2006, 219 und zuletzt Urteil vom 13. Febr. 2008 - VIII ZR 14/06 - in NJW 2008, 1302).

    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH NJW 2006, 219).

    Die Annahme einer Verwirkung setzt somit neben dem Zeitablauf (sog. Zeitmoment) das Vorliegen besonderer, ein Vertrauen des Verpflichteten begründender Umstände voraus (sog. Umstandsmoment: BGH NJW 2006, 219).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1987 - 6 U 231/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Denn Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter § 21 AVBEltV (OLG Hamm a.a.O.; vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945 a. A. aber LG Kleve IR 2007, 183).

    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945).

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 248/03

    Geltung der Ausschlussfrist für die Rückforderung von Zuvielzahlungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Die Beschränkung auf zwei Jahre gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind (BGH NJW-RR 2004, 1352).
  • LG Berlin, 13.03.2003 - 5 O 352/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    In Anbetracht dieses Umstands sind schon Anhaltspunkte für ein Vertrauen des Beklagten auf die deutlich unter dem tatsächlichen Zählerstand liegenden Schätzungen der Verbrauchsmenge nicht ersichtlich (s. LG Berlin NJOZ 2003, 2203, 2205).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Denn maßgeblich für den Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d. h. der Zeitpunkt, in dem die Forderung fällig wird (BGH, NJW 1982, 930, 931).
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06

    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Sie schließt die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2007, 2183; NJW 2006, 219 und zuletzt Urteil vom 13. Febr. 2008 - VIII ZR 14/06 - in NJW 2008, 1302).
  • OLG Hamm, 12.01.2007 - 19 U 98/06

    Keine kurze Verjährung nach § 21 Abs. 2 AVBEltV bei nachträglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Die nachteiligen Rechtsfolgen erschöpfen sich in den Fällen, in denen nicht konkret abgelesen werden kann darin, dass der Energieversorger im Nachhinein auf andere Art und Weise den tatsächlichen Verbrauch darlegen muss (OLG Hamm NJW-RR 2007, 1650, 1651).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Denn Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter § 21 AVBEltV (OLG Hamm a.a.O.; vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945 a. A. aber LG Kleve IR 2007, 183).
  • LG Kleve, 27.04.2007 - 5 S 185/06

    Zulässigkeit der Abrechnung von Stromlieferungen auf Grundlage einer infolge der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08
    Denn Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter § 21 AVBEltV (OLG Hamm a.a.O.; vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945 a. A. aber LG Kleve IR 2007, 183).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    aa) Wenn eine vorprozessuale Verbrauchsschätzung durch das Versorgungsunternehmen unzulässig war und eine Ablesung der Zählerstände nicht mehr möglich ist, muss das Versorgungsunternehmen den tatsächlichen Verbrauch, sofern er bestritten ist, im gerichtlichen Verfahren zur Überzeugung des Tatrichters nachweisen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2007, 1650, 1651; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227, 228).
  • AG Bad Segeberg, 01.12.2011 - 17a C 78/11

    Für die Fälligkeit eines Anspruchs aus Versorgungsleistungen ist die Erteilung

    Dies gilt auch dann, wenn der Versorger mit der Erstellung der Abrechnung zuwartet (Anschluss an BGH, Urt. v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85, NJW-RR 1987, 237, [...] Rn. 29, 33 f.; BGH, Urt. v. 08.07.1981 - VIII ZR 222/80, NJW 1982, 930 , [...] Rn. 20, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 55; AG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2010 - 34 C 119/09, RdE 2011, 109, [...] Rn. 29).

    Erstellt der Versorger auf Einwendungen des Kunden eine neue, korrigierte Abrechnung, ist diese Abrechnung für die Bestimmung der Fälligkeit des Anspruches maßgeblich, nicht die ursprünglich erstellte (fehlerhafte) Abrechnung (Anschluss an BGH, Urt. v. 08.07.2001 - VIII ZR 222/80, NJW 1982, 930 , [...] Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 55; LG München, Urt. v. 02.07.1997 - 13 O 1493/97, RdE 1998, 124 f.; AG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2010 - 34 C 119/09, RdE 2011, 109, [...] Rn. 27).

    Vorliegend ist der Zahlungsanspruch der Klägerin erst mit Zugang der Rechnung vom 24.09.2007 bei der Beklagten "entstanden" i.S. des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 55).

    Der Umstand, dass die Klägerin objektiv die Möglichkeit gehabt haben mag, den Rechnungsbetrag schon früher geltend zu machen, führt nicht dazu, dass die in § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB für den Beginn der Verjährung maßgebliche Entstehung des Anspruchs zeitlich in dem Sinne vorverlagert wird, dass es auf einen davor liegenden Zeitpunkt abzustellen ist, zu welchem die Klägerin die Rechnung (spätestens) hätte erstellen können und/oder müssen (so zutreffend BGH, Urt. v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85, NJW-RR 1987, 237, [...] Rn. 29, 33 f.; BGH, Urt. v. 08.07.1981 - VIII ZR 222/80, NJW 1982, 930 , [...] Rn. 20, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 55; AG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2010 - 34 C 119/09, RdE 2011, 109, [...] Rn. 29).

    Selbst wenn die Rechnung fällig gewesen sein sollte, wäre der Anspruch auf die von der Klägerin mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Nachforderung in jedem Fall erst mit Zugang der Rechnung vom 24.09.2007 fällig geworden (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.2001 - VIII ZR 222/80, NJW 1982, 930 , [...] Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 55; LG München, Urt. v. 02.07.1997 - 13 O 1493/97, RdE 1998, 124 f.; AG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2010 - 34 C 119/09, RdE 2011, 109, [...] Rn. 27).

    Die vorgenannten Bestimmungen sind vorliegend nicht anwendbar, da sie sich ausschließlich auf Berechnungsfehler, die fehlerhafte Messeinrichtung, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises beziehen (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2004 - VIII ZR 248/03, NJW-RR 2004, 1352 f., [...] Rn. 15 m.w.Nachw. zu dem insoweit wortgleichen § 21 Abs. 2 AVBEltV; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 46).

    Indes hat die Beklagte nicht dargelegt, sich darauf eingerichtet und insbesondere im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung der Forderung konkrete Vermögensdispositionen getroffen zu haben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2009 - 3 U 28/08, RdE 2009, 227 ff., [...] Rn. 62; vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 08.02.2002 - 9 U 2236/01, [...] Rn. 8 f.; AG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2010 - 34 C 119/09, RdE 2011, 109, [...] Rn. 27 30).

  • AG Brandenburg, 12.04.2010 - 34 C 119/09
    Derartige Schätzungen der Klägerin hätte die Beklagte nämlich durch eine entsprechend Mitteilung des tatsächlichen Zählerstandes gegenüber der Klägerin oder durch Veranlassung einer Ablesung durch Mitarbeiter der Klägerin ohne weiteres verhindern können (vgl. hierzu u. a.: BGH , MDR 2004, Seite 1105 = NJW-RR 2004, Seiten 1352 f. = RdE 2004, Seiten 261 ff. = ZNER 2004, Seiten 275 f. = WM 2004, Seiten 2456 f.; OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f.; OLG Karlsruhe , RdE 1984, Seiten 25 f.; OLG Karlsruhe , RdE 1992, Seiten 32 f.; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1998, Seiten 490 ff.; KG Berlin , NJW-RR 1988, Seite 1524; OLG Frankfurt/Main , RdE 1986, Seite 93; OLG Köln , RdE 1986, Seite 201; LG Berlin , ZMR 2003, Seiten 678 f. = RdE 2003, Seiten 285 f. = GWF/Recht und Steuern 2004, Seiten 9 f. = MM 2003, Seiten 430 f.; LG München , RdE 1998, Seiten 124 f.; LG Darmstadt , RdE 1989, Seite 6; LG Köln , RdE 1985, Seiten 107 f.; AG Aschaffenburg , VKU-ND 569, 7; AG Brandenburg an der Havel , Beschluss vom 24.09.2009, Az.: 35 C 102/09 ).

    Die Beschränkung gemäß § 18 StromGVV auf 3 Jahre gilt somit nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind ( BGH , MDR 2004, Seite 1105 = NJW-RR 2004, Seiten 1352 f. = RdE 2004, Seiten 261 ff. = ZNER 2004, Seiten 275 f. = WM 2004, Seiten 2456 f.; OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f. ).

    Wird die Berechnung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 StromGVV zum Teil auf eine Schätzung gestützt, so ist dies aber eine zulässige Berechnungsmethode, die gleichwohl die konkrete Berechnung aufgrund Ablesens zu einem nachfolgenden Zeitraum nicht ausschließt ( OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f. ).

    Die nachteiligen Rechtsfolgen erschöpfen sich in den Fällen, in denen nicht konkret abgelesen werden kann nämlich nur darin, dass der Energieversorger im Nachhinein auf andere Art und Weise den tatsächlichen Verbrauch darlegen muss ( OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f. ).

    Denn Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen gerade nicht unter § 18 StromGVV ( BGH , BB 1987, Seiten 508 f. = MDR 1987, Seiten 312 f. = RdE 1987, Seiten 69 ff. = GWF/Recht und Steuern 1987, Seiten 10 ff. = WM 1987, Seiten 267 ff. = NJW-RR 1987, Seiten 237 ff.; OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f.; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1987, Seite 945; LG Frankfurt/Main , GWF/Recht und Steuern 1992, Seiten 21 f. = RdE 1993, Seite 122 ).

    Dass dieser nicht kostenlos liefert, versteht sich von selbst ( OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f. ).

    Ein Vertrauenstatbestand kann hier auch nicht entstehen, weil seitens des Energieversorgers offen gelegt wird, dass die Abrechnung (zum Teil) nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern auf Grund einer Verbrauchsschätzung erfolgt ist ( OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f. ).

    Da jedweder Energieverbrauch zur Vermeidung einer Übervorteilung der einen oder anderen Seite aber nicht auf Grund einer pauschalen Schätzung, vielmehr nach tatsächlichem Verbrauch nach kw/h berechnet wird, weiß der Kunde, dass die ihm erteilte und auf einer Verbrauchsschätzung beruhende Abrechnung nur eine vorläufige sein kann, mit deren Ersetzung durch eine Abrechnung entsprechend dem durch Ablesung ermittelten tatsächlichen Verbrauch er jederzeit - vorbehaltlich eines begründeten Verjährungs- oder Verwirkungseinwands - rechnen muss ( OLG Düsseldorf , RdE 2009, Seiten 227 ff. = ZNER 2009, Seiten 158 f. = VersorgW 2009, Seiten 205 f.; OLG Hamm , OLG-Report 2007, Seiten 537 f. = NJW-RR 2007, Seiten 1650 f. = GWF/Recht und Steuern 2008, Seiten 2 f. ).

  • AG Brandenburg, 29.01.2016 - 34 C 73/14

    Schätzung des tatsächlichen Stromverbrauchs bei Manipulation des Stromzählers

    Denn auch eine unzulässige Schätzung des Versorgungsunternehmens schließt spätere Nachforderungen bzw. Gutschrift nicht aus ( BGH , Urteil vom 16.10.2013, Az.: VIII ZR 243/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1298 ff.; BGH , Urteil vom 17.11.2010, Az.: VIII ZR 112/10, u.a. in: WuM 2011, Seite 21; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.01.2009, Az.: I-3 U 28/08, u.a. in: RdE 2009, Seiten 227 f.; OLG Hamm , Urteil vom 12.01.2007, Az.: 19 U 98/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1650 f.; OLG Rostock , Urteil vom 29.09.2004, Az.: 6 U 160/03, u.a. in: OLG-NL 2006, Seiten 56 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.10.2003, Az.: 4 U 686/02, u.a. in: OLG-Report 2004, Seiten 237 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 11.11.1993, Az.: 5 U 23/93, u.a. in: RdE 1994, Seiten 196 f.; LG Itzehoe , Urteil vom 23.04.2014, Az.: 6 O 416/13, u.a. in: VersorgW 2014, Seite 304 ).

    Selbst wenn also die vor prozessuale Verbrauchsschätzung durch die Klägerin ggf. nicht analog § 18 StromGVV hier zulässig gewesen wäre, muss die Klägerin als Versorgungsunternehmen den tatsächlichen Verbrauch - sofern er vom Beklagten als Kunde der Klägerin bestritten wird - "nur" im gerichtlichen Verfahren zur Überzeugung des Gerichts nachweisen ( BGH , Urteil vom 16.10.2013, Az.: VIII ZR 243/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1298 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.01.2009, Az.: I-3 U 28/08, u.a. in: RdE 2009, Seiten 227 f.; OLG Hamm , Urteil vom 12.01.2007, Az.: 19 U 98/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1650 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.10.2003, Az.: 4 U 686/02, u.a. in: OLG-Report 2004, Seiten 237 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 11.11.1993, Az.: 5 U 23/93, u.a. in: RdE 1994, Seiten 196 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 10.03.2005, Az.: 32 O 142/03, u.a. in: "juris" ).

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14

    Stromlieferungsvertrag: Zahlungsanspruch des Versorgungsunternehmens nach

    Die Beschränkung auf zwei bzw. drei Jahre gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind (BGH, NJW-RR 2004, 1352; BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 46).

    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 29, 33 f.; BGH, NJW 1982, 930, 931, juris Tz. 20/25; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 55 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2024 - 4 U 140/23

    Fälligkeit erst mit Rechnungsstellung: "Vergessene" Forderung verjährt nicht!

    Selbst bei einer ausdrücklich so bezeichneten "Schlussrechnung" ist nicht schon allein deshalb von einer "Gesamtfälligkeit" auszugehen, sondern nur dann, wenn der Auftragnehmer dabei eindeutig zum Ausdruck bringt oder sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, welche Vergütung der Auftragnehmer aus dem betreffenden Bauvertrag insgesamt und endgültig beanspruchen will; nicht um eine Schlussrechnung handelt es sich hingegen, wenn der Auftragnehmer sich weitere Abrechnungen vorbehält und zusätzlich noch weitere Leistungen abzurechnen ankündigt (OLG Köln, Urteil vom 18. August 2005 - 7 U 129/04 -, juris Rn. 16; ähnlich OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08 -, juris Rn. 50/51 für den Bereich der Energielieferung).

    bb) Notwendig für das Umstandsmoment ist zudem, dass sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und einrichten durfte, dieser werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen und dass es daher mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, wenn der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 27 U 18/19 -, juris Rn. 35 und Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08 -, juris Rn. 59).

  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche

    Hinsichtlich des Verjährungsbeginns von Nebenkostennachforderungen kommt es nach der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auf den Zugang der Abrechnung beim Mieter an, weil frühestens mit diesem Zeitpunkt die Fälligkeit der Nachforderung eintritt (BGH, Beschluss vom 19.12.1990, Az. VIII ARZ 5/90 = WuM 1991, 150 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009, Az. I - 3 U 28/08; LG Itzehoe, Urteil vom 29.05.2009, Az. 3 O 359/08; LG Wiesbaden, ZMR 1985, 273; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Auflage, § 556 Rn. 420; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 199 Rn. 6).
  • AG Meldorf, 21.10.2011 - 81 C 1105/11

    Notwendigkeit der Erfolglosigkeit von zwei mindestens eine Woche zuvor

    Ein Ablesefehler liegt nicht vor, wenn eine Ablesung gänzlich unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227; OLGR Hamm 2007, 537; LG Kleve, 5 S 185/06 vom 27.04.2007).
  • LG Kleve, 20.07.2012 - 5 S 156/11

    Fälligkeit der Schlussrechnungen bei einem Stromlieferungsvertrag nach

    Nach dieser werde die Fälligkeit einer Verbrauchsabrechnung nicht dadurch gehindert, dass sie sich - ob zu Recht oder Unrecht - auf eine Schätzung stütze (OLG Düsseldorf RdE 2009, 227).

    Die nachteiligen Rechtsfolgen erschöpften sich darin, dass der Energieversorger im Nachhinein auf andere Art und Weise den tatsächlichen Verbrauch darlegen müsse (vgl.: OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227; OLG Hamm, Urteil vom 12.1.2007, Az. 19 U 98/06, zitiert nach juris).

  • LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20

    Nachforderung der Entgelte für Lieferung von Trinkwasser und Entsorgung für

    Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter diese Bestimmung (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 45-50; s. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).(Rn.36).

    Für den Verjährungsbeginn von Nachzahlungsforderungen von Versorgungsunternehmen ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Versorger die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, das heißt der Zeitpunkt, in dem die Forderung, etwa nach § 27 Abs. 1 AVBWasserV, fällig wird (Anschluss OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 55 und BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).(Rn.38).

    Fälle der unterbliebenen Abrechnung - so wie hier - fallen nicht unter diese Bestimmung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - I - 3 U 28/08, 3 U 28/08, Rn. 45 - 50, unter Hinweis u. a. auf BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 248/03; OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - 19 U 98/06).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 27 U 18/19

    Entgeltforderung für die Lieferung von Strom; Fehlerhafte Einordnung als

  • LG Hagen, 08.07.2013 - 2 O 297/12

    Entgelt aus einem konkludent abgeschlossenen Vertrag über die Stromversorgung und

  • LG Flensburg, 06.09.2017 - 8 O 201/14

    Stromgrundversorgungsvertrag: Fälligkeit des Zahlungsanspruches eines

  • AG Lübeck, 21.06.2011 - 25 C 3856/10

    Anspruchsgegner einer Entgeltforderung für Stromlieferungen bei Nutzung desselben

  • LG Kleve, 18.05.2016 - 2 O 300/15

    Ermittlung der Jahresabrechnung anhand von Schätzungen durch den Stromanbieter;

  • AG Hamburg, 19.06.2013 - 8a C 324/12

    Gaslieferungsvertrag: Beginn der Verjährung einer Entgeltforderung; Anspruch auf

  • AG Krefeld, 23.05.2013 - 3 C 423/11

    Zahlungsanspruch aus dem Abschluss eines Versorgungsvertrags bei Entnahme der

  • LG Flensburg, 29.01.2016 - 3 O 104/15

    Energielieferungsvertrag: Entgeltanspruch eines Versorgungsunternehmens

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25893
OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,25893)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.01.2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,25893)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,25893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers als Anerkennung des Haftpflichtanspruchs; Verwertbarkeit eines in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens im Zivilprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gutachten aus Ermittlungsverfahren: Urkundsbeweis?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilprozess: Gutachten aus Ermittlungsverfahren kann im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden! (IBR 2011, 62)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    Grundsätzlich ist die Erhebung der Einrede arglistigen Verhaltens auch nach abgelaufener Anfechtungsfrist noch möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten, insbesondere wenn in der Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2 BGB iVm § 263 StGB bzw. eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, z. B. eine vertragliche Forderung durch Betrug erschlichen worden ist (BGH NJW 1969, 604).

    Die Rechtsfrage, ob einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Arglisteinrede auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist entgegengehalten werden kann, ist durch den Bundesgerichtshof (NJW 1969, 604) entschieden.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    In seinem Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 293/05 (abgedruckt in NJW-RR 2009, 382) hat der Bundesgerichtshof jedoch eindeutig entschieden, dass die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten dahin zu verstehen ist, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt.

    Der Haftpflichtversicherer ist - auch bei fehlendem Direktanspruch wie im vorliegenden Fall - auf Grund der uneingeschränkten Verhandlungsvollmacht des Versicherungsnehmers aus § 5 Nr. 7 AHB in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber (teilweise) leistungsfrei ist (BGH NJW-RR 2009, 382 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    Subsumiert das Gericht lediglich in tatrichterlicher Würdigung den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt abweichend, reicht das für eine Revisionszulassung nicht aus (BGH Beschluss vom 02.04.2007, Az.: II ZR 264/05; BGH WM 2003, 2278).
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    Die Vollmacht wurde zwar nicht im Original oder in Ausfertigung (BGH NJW 1981, 1210), sondern nur in Kopie vorgelegt, diese Anfechtungserklärung ist allerdings nicht mehr von der Klägerin aus diesem Grunde zurückgewiesen worden (§ 174 Satz 1 BGB).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    Da dieser seitens des Beklagten nicht bestritten worden ist und - was das Schreiben an sich, aber auch nach dessen Inhalt anlangt - auch nicht bestritten werden kann, ist dieser Sachvortrag als unstreitig zu behandeln und daher zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 291).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.01.2010 - 3 U 28/08
    Durch diese an die Klägerin gerichtete Regulierungszusage, die von ihr selbst - nach dem Vortrag des Beklagten - oder - wie die Klägerin vorträgt - jedenfalls durch deren vorgerichtlich bevollmächtigten anwaltlichen Vertreter gemäß § 151 BGB angenommen worden ist (vgl. hierzu Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. 2009 § 151 Rn. 4; BGH NJW 2000, 2984), kam ein sog. Schuldbestätigungsvertrag (deklaratorisches Anerkenntnis) beschränkt auf den Haftungsgrund zustande.
  • OLG Schleswig, 31.01.2019 - 7 U 130/18

    Die schriftliche Regulierungszusage eines professionellen Haftpflichtversicherers

    Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt (BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 293/05, NJW-RR 2009, 382; OLG Bamberg, Urteil vom 27.01.2010, 3 U 28/08, BauR 2010, 1596 - 1599, juris Rn 27 + 28).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 16 U 51/16

    Gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII

    Gleiches gilt für den vom OLG Bamberg am 27.01.2010 (Az.: 3 U 28/08) entschiedenen Fall.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35191
OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.11.2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2009,35191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers ist aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten als Anerkenntnis zu verstehen; Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherer; Verwertung eines im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens im Zivilprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 781; ZPO § 411a
    Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherer; Verwertung eines im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachtens im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1596
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Grundsätzlich ist die Erhebung der Einrede arglistigen Verhaltens auch nach abgelaufener Anfechtungsfrist noch möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten, insbesondere wenn in der Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, z.B. eine vertragliche Forderung durch Betrug erschlichen worden ist (BGH, NJW 1969, 604).

    Die Rechtsfrage, ob einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Arglisteinrede auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist entgegengehalten werden kann, ist durch den BGH (NJW 1969, 604) entschieden.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    In seinem Urteil vom 19.11.2008 (- IV ZR 293/05, NJW-RR 2009, 382 ) hat der BGH jedoch eindeutig entschieden, dass die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten dahin zu verstehen ist, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt.

    Der Haftpflichtversicherer ist - auch bei fehlendem Direktanspruch wie im vorliegenden Fall - aufgrund der uneingeschränkten Verhandlungsvollmacht des Versicherungsnehmers aus § 5 Nr. 7 AHB in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber (teilweise) leistungsfrei ist (BGH ,NJW-RR 2009, 382 Rdn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Subsumiert das Gericht lediglich in tatrichterlicher Würdigung den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt abweichend, reicht das für eine Revisionszulassung nicht aus (BGH, Beschluss vom 02.04.2007 - II ZR 264/05; BGH, WM 2003, 2278 ).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Da dieser seitens des Beklagten nicht bestritten worden ist und - was das Schreiben an sich, aber auch nach dessen Inhalt anlangt - auch nicht bestritten werden kann, ist dieser Sachvortrag als unstreitig zu behandeln und daher zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 291 ).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Dieses Schreiben erfolgte in nahem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schadensfall vom 22./23.11.2001, der Schadensanzeige des Beklagten vom 26.11.2001 gegenüber seiner Haftpflichtversicherung (Bl. 22 der Ermittlungsakte der StA Bamberg Az. 104 Js 14973/04) und der Besprechung am 28.11.2001 mit den Mitarbeitern der A, B und P. Durch diese an die Klägerin gerichtete Regulierungszusage, die von ihr selbst - nach dem Vortrag des Beklagten - oder - wie die Klägerin vorträgt - jedenfalls durch deren vorgerichtlich bevollmächtigten anwaltlichen Vertreter gemäß § 151 BGB angenommen worden ist (vgl. hierzu Palandt/Ellenberger, BGB , 68. Aufl. 2009, § 151 Rdn. 4; BGH, NJW 2000, 2984 ), kam ein sogen. Schuldbestätigungsvertrag (deklaratorisches Anerkenntnis) beschränkt auf den Haftungsgrund zustande.
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.2009 - 3 U 28/08
    Die Vollmacht wurde zwar nicht im Original oder in Ausfertigung (BGH NJW 1981, 1210 ), sondern nur in Kopie vorgelegt, diese Anfechtungserklärung ist allerdings nicht mehr von der Klägerin aus diesem Grunde zurückgewiesen worden (§ 174 Satz 1 BGB ).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.01.2010 - 3 U 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33518
OLG Bamberg, 25.01.2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,33518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.01.2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,33518)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 3 U 28/08 (https://dejure.org/2010,33518)
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Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1596
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