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   OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13   

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https://dejure.org/2014,10252
OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13 (https://dejure.org/2014,10252)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13 (https://dejure.org/2014,10252)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2014 - I-3 Wx 192/13 (https://dejure.org/2014,10252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • erbrechtsiegen.de

    Nachlasspflegschaft - Voraussetzungen der Einschaltung eines gewerblichen Erbenermittlers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einschaltung eines Erbenermittlers zur Auffindung von Erben dritter Ordnung in Ostpreußen ist nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschaltung eines Erbenermittlers zur Auffindung von Erben dritter Ordnung in Ostpreußen ist nicht zu beanstanden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einschaltung eines Erbenermittlers zur Auffindung von Erben dritter Ordnung in Ostpreußen ist nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05

    "Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Sind hingegen die Voraussetzungen gegeben, kommen als sonstige Beweismittel in Betracht: sonstige Urkunden, die mit ausreichender Sicherheit Angaben über den Personenstandsfall enthalten, z.B. die nicht als Gegenstand der Personenstandsbeurkundung aufgefassten sonstigen Eintragungen in Personenstandsbüchern und -urkunden; der Zweite Teil des Familienbuchs nach dem Personenstandsgesetz 1937; die Anzeige des Todesfalls durch das Standesamt an das eine Verfügung von Todes wegen verwahrende Nachlassgericht oder Notariat; die Mitteilungen der betreffenden Dienststellen für Kriegsteilnehmer der beiden Weltkriege; im Einzelfall auch Ahnenpässe und Taufscheine; darüber hinaus in besonders gelagerten Einzelfällen Zeugenaussagen und schließlich nach umstrittener Auffassung eidesstattliche Versicherungen Dritter (zu Vorstehendem: OLG Schleswig NJW-RR 2013; S. 1166 f und OLG München NJW-RR 2006, S. 226 f, jeweils m.w.Nachw.; MK-J. Mayer, BGB,6. Aufl. 2013, § 2356 Rdnr. 42 f; BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand 01.11.2013, § 2356 Rdnr. 10; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2356 Rdnr. 10).
  • OLG Bremen, 02.04.1998 - 1 W 99/97

    Rechtliches Interesse eines hauptberuflichen Erbenermittlers an der Ausstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff; OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f).
  • LG Berlin, 14.09.2011 - 23 O 613/10

    Nachlasspflegerhaftung - Ermittlung der Erben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Regelmäßig darf ein Nachlasspfleger einen Erbenermittler deshalb erst einschalten, wenn er zuvor alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung selbst unternommen hatte und diese erfolglos geblieben waren; das gilt auch für gesetzliche Erben der dritten Ordnung (Zimmermann a.a.O.; LG Berlin ZEV 2012, S. 413 f).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97

    Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff; OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f).
  • OLG Celle, 30.06.1997 - 18 W 2/97

    Umfang der Rechte eines Erbenermittlers; Anspruch auf Auskunftserteilung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff; OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f).
  • OLG Schleswig, 14.02.2005 - 2 W 202/04

    Auskunftsersuchen gegenüber Personenstandsregister im Rahmen der Erbensuche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
    Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff; OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f).
  • BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags trotz Nichtangabe der vom Gesetz geforderten

    a) Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt (vgl. MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2356 Rn. 2; Zimmermann in Soergel, BGB 13. Aufl. § 2356 Rn. 26; ders. in Sternal, FamFG 21. Aufl. § 352 Rn. 61; a.A. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 496 [juris Rn. 18]: nur bei objektiver Unmöglichkeit).
  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht zwar die Möglichkeit der Einschaltung eines Erbenermittlers, betont aber, dass der Nachlasspfleger "Herr des Verfahrens" bleiben muss und der Nachlasspfleger erst dann einen Erbenermittler einschalten darf, wenn er zuvor alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung selbst vorgenommen hatte und diese erfolglos geblieben waren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13 -, juris Rn. 13).

    Die Einschaltung eines Erbenermittlers könne nach Lage des Falles geboten sein, wenn der Nachlasspfleger nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfüge und sonst seinen Aufgaben nicht gerecht werden könne (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 245/13

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Einschaltung eines

    Darüber hinaus und vor allem lag in der Einschaltung des Erbenermittlers in der konkret gegebenen Form keine Pflichtwidrigkeit der Beteiligten zu 3.; dies hat der Senat im heute gleichfalls verkündeten Beschluss in der vorliegenden Nachlasssache zum Aktenzeichen I-3 Wx 192/13 näher ausgeführt, hierauf wird verwiesen.
  • OLG München, 05.10.2020 - 33 U 4381/20

    Kein Auftragsverhältnis zwischen Nachlassverwalter und Erbenermittler

    In diesem Sinn konstatiert auch das OLG Düsseldorf (Bes. v. 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13, BeckRS 2014, 10140): "Dementsprechend geht ein Nachlasspfleger in der Praxis typischerweise kein Vertragsverhältnis - auch kein Auftragsverhältnis - mit dem Erbenermittler ein.

    Die Kläger mussten auch damit rechnen, dass das Landgericht diese Frage gegebenenfalls anders beurteilen könnte als sie selbst, hatte doch die Beklagte in der mündlichen Verhandlung am 28.05.2020 den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05. März 2014 - I-3 Wx 192/13 vorgelegt, wonach der Nachlasspfleger in der Praxis typischerweise kein Vertragsverhältnis - auch kein Auftragsverhältnis - mit dem Erbenermittler eingehe und daher nicht verpflichtet sei, seine Ermittlungsergebnisse dem Nachlasspfleger oder Nachlassgericht zu überlassen.

  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Frage, ob das Gericht Amtsermittlung zu betreiben hat, wenn die Angaben des Antragstellers den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Anforderungen nicht genügen, wird in der gerichtlichen Praxis denn auch regelmäßig nicht gestellt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2016, 510, 511/513; KG NJW-RR 2018, 1225; KG FamRZ 2020, 1049; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1686; Senat v. 19.10.2021 - 20 W 221/18, Juris; ausdrücklich verneinend OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 494; OLG Naumburg FamRZ 2016, 652, 654; anders andeutungsweise OLG Hamm FamRZ 2016, 262, 263/264).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht zwar die Möglichkeit der Einschaltung eines Erbenermittlers, betont aber, dass der Nachlasspfleger "Herr des Verfahrens" bleiben muss und der Nachlasspfleger erst dann einen Erbenermittler einschalten darf, wenn er zuvor alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung selbst vorgenommen hatte und diese erfolglos geblieben waren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 - I-3 Wx 192/13 -, juris Rn. 13).

    Die Einschaltung eines Erbenermittlers könne nach Lage des Falles geboten sein, wenn der Nachlasspfleger nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfüge und sonst seinen Aufgaben nicht gerecht werden könne (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16

    Erbausschlagungsanfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).
  • LG München I, 09.07.2020 - 20 O 10835/19

    Keine jederzeitige Widerrufsmöglichkeit des Auftragsverhältnisses zwischen

    Insoweit nimmt die Beklagte Bezug auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.3.2014, Az. I-3 Wx 192/13, wonach ein Nachlasspfleger in der Praxis typischerweise kein Vertragsverhältnis mit dem gewerblichen Erbenermittler eingehe, sondern diesem den betreffenden Fall lediglich herantrage und ihm seine Unterlagen zusammen mit einer Ermittlungsvollmacht übergebe.

    Der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 5.3.2014, Az. I-3 Wx 192/13) folgt das Gericht nicht, wonach der Nachlasspfleger in der Praxis typischerweise kein Vertragsverhältnis - auch kein Auftragsverhältnis - mit dem Erbenermittler eingehe.

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