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   OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16   

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https://dejure.org/2017,8942
OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2017 - I-3 Wx 269/16 (https://dejure.org/2017,8942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Nottestament wirksam?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzung für Nottestament ist objektive oder aus Sicht der Testamentszeugen bestehende nahe Todesgefahr - Ersparen von Unannehmlichkeiten durch Hinzuziehung eines Notars genügt nicht für Nottestament

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 905
  • FamRZ 2017, 1783
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).

    Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).

  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).

    Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15, Rz. 28).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14

    Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).
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