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   OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - I-3 Wx 48/18   

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OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - I-3 Wx 48/18 (https://dejure.org/2019,38068)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2019 - I-3 Wx 48/18 (https://dejure.org/2019,38068)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2019 - I-3 Wx 48/18 (https://dejure.org/2019,38068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 42a VI 94/17
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - I-3 Wx 48/18

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 272
  • FamRZ 2020, 1940
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Dazu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten etc. Im Rahmen dieser umfassenden Abwägung kann auch aus der Aufzählung der Regelbeispiele für eine Kostenauferlegung in § 81 Abs. 2 FamFG nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass in allen übrigen Fällen eine Kostenauferlegung nicht gleichwohl der Billigkeit entspräche (BGH FamRZ 2016, 218).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Wenn keine besonderen Umstände gegen die eigenhändige Errichtung sprechen, prüft und vergleicht das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren zwar etwaige Auffälligkeiten selbst (vgl. Senat, FGPrax 2014, 31).
  • KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Nur wenn ein derartiger Ermessensfehler vorliegt, darf das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts setzen (Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. ErbR 2019, 374 und FGPrax 2016, 103; weitergehend und für eine volle Nachprüfbarkeit OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2019 - 8 W 131/19, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15

    Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Dem hat der erkennende Senat sich angeschlossen und seine frühere Rechtsprechung (z.B. noch FGPrax 2016, 47 - in der er dem Maß des Obsiegens und Unterliegens noch besondere Bedeutung beigemessen hatte) aufgegeben.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07

    Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Ablieferung eines Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Es mag dahinstehen, ob der Beteiligte zu 2 seine Ablieferungspflicht schuldhaft verletzt hat und daher dem Beteiligten zu 1 für die Kosten, die durch die verspätete Ablieferung des Testaments entstanden sind, sogar schadenersatzpflichtig (vgl. dazu OLG Brandenburg, ZEV 2008, 287) wäre.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Nur wenn ein derartiger Ermessensfehler vorliegt, darf das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts setzen (Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. ErbR 2019, 374 und FGPrax 2016, 103; weitergehend und für eine volle Nachprüfbarkeit OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2019 - 8 W 131/19, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    Es kann hier dahinstehen, ob eine solche Ermessensentscheidung der vollen Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (dafür BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, NJW-RR 2016, S. 1478 [Rn. 9 f.; Fischer , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 69, Rn. 9; a.A. bezüglich § 21 FamFG KG Berlin, Beschluss vom 2. September 2010 - 19 WF 132/10 -, juris, Rn. 5 und bezüglich § 81 FamFG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2019 - I-3 Wx 48/18 -, juris, Rn. 13 = FGPrax 2019, S. 272 [273]): Selbst wenn bei einer solchen Ermessensentscheidung Prüfungsmaßstab für das Beschwerdegericht nur wäre, ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat oder Ermessensfehler in Form des Ermessensnicht- bzw. -fehlgebrauchs oder der Ermessensüberschreitung vorliegen, wäre hier - da solche Fehler vorliegen - dem Senat die Ausübung eignen Ermessens eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 -, FGPrax 2012, S. 84 [85] m.w.N.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - 3 Wx 13/20

    Anfechtung einer Ausschlagungserklärung; Überschuldung einer Erbschaft als

    In die Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen (etwa das Maß des Obsiegens und Unterliegens, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 1. Aug. 2019, 3 Wx 48/18, BeckRS 2019, 27678).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2021 - 3 Wx 245/19

    Wechselbezüglichkeit gemeinschaftliches Testament

    In die Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen (etwa das Maß des Obsiegens und Unterliegens, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten, ständige Rechtsprechung des Senats, seit dem Beschluss vom 1. Aug. 2019, 3 Wx 48/18, BeckRS 2019, 27678).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2021 - 3 Wx 197/20

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für

    In die Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen (etwa das Maß des Obsiegens und Unterliegens, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten; ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 1. Aug. 2019, I-3 Wx 48/18, BeckRS 2019, 27678).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 237/18

    Testamentsauslegung hinsichtlich der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

    Im Übrigen bleibt es bei der umfassenden Abwägung im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG (BGH FamRZ 2016, 218; dem hat sich der Senat unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung angeschlossen, vgl. etwa FGPrax 2019, 272).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 3 Wx 170/19
    In die Ermessensentscheidung sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen (etwa das Maß des Obsiegens und Unterliegens, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen Erblasser und Verfahrensbeteiligten, ständige Rechtsprechung des Senats, seit dem Beschluss vom 1. Aug. 2019, 3 Wx 48/18, BeckRS 2019, 27678).
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