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   OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - I-4 U 120/05   

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https://dejure.org/2006,10473
OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - I-4 U 120/05 (https://dejure.org/2006,10473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2006 - I-4 U 120/05 (https://dejure.org/2006,10473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2006 - I-4 U 120/05 (https://dejure.org/2006,10473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Deckung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung; Vermeidung der Verursachung unnötiger Erhöhung der Kosten durch den Versicherungsnehmer; Maßstab des Verhaltens einer vernünftigen unversicherten Partei als Grenze; Klagerücknahme als ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; ARB 94 § 17; ; ARB 94 § 17 Abs. 5 lit. c) cc); ; ZPO § 269 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rechtschutzversicherung - Deckungsschutz für Klage auf Berufsunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; ARB 94 § 17 Abs. 5 lit. c cc
    Rechtsschutzversicherung: Zur Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Umfang des Deckungsschutzes für Verfahren gegen Lebensversicherer wegen BUZ-Leistungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Auch wenn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VersR 1991, 450/451) die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG selbst dann für die gesamten Ansprüche gewahrt wird, wenn lediglich ein Teil der Ansprüche eingeklagt wird, ist jedoch nicht auszuschließen, dass die ... Versicherung sich dennoch auf § 12 Abs. 3 VVG berufen hätte.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Zur Auslegung von Klageanträgen ist jedoch auch der Sachvortrag der Parteien heranzuziehen (BGH NJW 2001, 445/448).
  • OLG Köln, 22.02.2000 - 9 U 74/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Eine Deckungsablehnung mit dieser Begründung setzt voraus, dass diese dem Versicherungsnehmer vorprozessual unverzüglich unter Angabe von Gründe schriftlich mitgeteilt wird (§ 18 Abs. 1 lit. b) ARB 94; OLG Köln RuS 2000, 288-290; OLG Frankfurt RuS 1997, 420-423).
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92

    Unbillige Verweisung auf Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm VersR 1993, 310).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Bei der Beurteilung, ob eine Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 94 vorliegt, ist darauf abzustellen, wie sich ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtsuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, in gleicher Lage wie der Versicherungsnehmer verhalten hätte (z. B. Karlsruhe OLGR 2002, 333 - 334; OLG Hamm VersR 1999, 964 - 965; LG Dortmund NversZ 2001, 376).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 7 U 210/96

    Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Eine Deckungsablehnung mit dieser Begründung setzt voraus, dass diese dem Versicherungsnehmer vorprozessual unverzüglich unter Angabe von Gründe schriftlich mitgeteilt wird (§ 18 Abs. 1 lit. b) ARB 94; OLG Köln RuS 2000, 288-290; OLG Frankfurt RuS 1997, 420-423).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Erhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05
    Bei der Beurteilung, ob eine Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 94 vorliegt, ist darauf abzustellen, wie sich ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtsuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, in gleicher Lage wie der Versicherungsnehmer verhalten hätte (z. B. Karlsruhe OLGR 2002, 333 - 334; OLG Hamm VersR 1999, 964 - 965; LG Dortmund NversZ 2001, 376).
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