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   OLG Hamm, 11.03.2014 - I-4 U 127/13   

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https://dejure.org/2014,14042
OLG Hamm, 11.03.2014 - I-4 U 127/13 (https://dejure.org/2014,14042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2014 - I-4 U 127/13 (https://dejure.org/2014,14042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2014 - I-4 U 127/13 (https://dejure.org/2014,14042)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein wettbewerbswidriges Verhalten durch Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung durch das Anbieten nicht zugelassener Fahrzeugteile; Reichweite eines Verbots nach § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO

  • kanzlei.biz

    Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne E-Prüfzeichen wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 22 a Abs. 1 Satz 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen ist wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    EBay-Angebot über multifunktionale Kfz-Bauteile ohne Prüfzeichen unzulässig, wenn Möglichkeit einer bauartgenehmigungspflichtigen Verwendung besteht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten müssen auch bei eBay erfüllt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Verkaufsangebote bei eBay müssen Informationspflichten einhalten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 4 U 207/09

    Wettbewerbswidrigkeit einer unrichtigen Belehrung über die Kosten der Rücksendung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Anspruchsgrundlage sind auch insoweit § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3, § 4 Nr. 11 UWG (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 15.04.2010 - 4 U 207/09 - ).

    Auch dieser Verstoß stellt keinen Bagatallverstoß dar (Senat, Urteil vom 15.04.2010 - 4 U 207/09 - ).

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Zur Reichweite des Verbotes nach § 22 a Abs. 2 Satz 1 StVZO (Festhaltung an Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13 - ).

    Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13 - ).

  • OLG München, 07.02.2012 - 29 W 212/12

    Wettbewerbsverstoß im Versandhandel: Formularmäßige Kostenübernahmeregelung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Ob etwas anderes gilt, wenn die Widerrufsbelehrung formell Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ist (so wohl die von den Beklagten angeführte Entscheidung OLG München, Beschluss vom 07.02.2012 - 29 W 212/12 -, BeckRS 2012, 12766; a.A. Senat, Urteil vom 02.03.2010 - 4 U 174/09 -, BeckRS 2010, 06648), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Die Beklagten weisen zwar zutreffend darauf hin, dass das Fordern eines Vertragsstrafenversprechens auch für nicht schuldhaft begangene Verstöße ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 29.06.2010 - I-4 U 24/10 -, BeckRS 2010, 20192; Senat, GRUR-RR 2011, 196).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Ob etwas anderes gilt, wenn die Widerrufsbelehrung formell Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ist (so wohl die von den Beklagten angeführte Entscheidung OLG München, Beschluss vom 07.02.2012 - 29 W 212/12 -, BeckRS 2012, 12766; a.A. Senat, Urteil vom 02.03.2010 - 4 U 174/09 -, BeckRS 2010, 06648), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    pflichtwidrig nicht verhindert hat (BGH, GRUR 2005, 1061; Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 8 Rdnr. 2.20).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13
    Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Senat, Urteil vom 23.10.2012 - 4 U 134/12 - ).
  • OLG München, 23.10.2014 - 29 U 2626/14

    Mehrere Vertragsstrafen wenn Verstöße auf unterschiedlichen Plattformen

    Die Angebote des Beklagten sehen eine Einverständniserklärung seiner Kunden mit der Regelung der Rücknahmekosten weder vor noch rechnet der Kunde an dieser Stelle des Angebots überhaupt mit einer einverständnisbedürftigen Vereinbarung, so dass eine vertragliche Vereinbarung hierüber nicht zustande kommen kann (vgl. hierzu auch OLG Hamm GRUR-RR 2014, 395).

    Vielmehr zeigt eine neuere Entscheidung des OLG Hamm (GRUR-RR 2014, 395), dass eine ähnlich wie hier gestaltete Klausel betreffend die Kosten des Rückversands nicht als Vertragsangebot bewertet werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Die Vorschrift des § 22a Abs. 2 StVZO, welche nachstehend im Wortlaut wiedergegeben ist, stellt - was der Beklagte erstmalig zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.11.2015 in Abrede gestellt hat - eine Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013 - Az. 4 U 26/13 - iuris; GRUR-RR 2014, 395 - Soffittenlampe; OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2015, 07743 - LED-Fahrradlampe).
  • LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16

    Zum wettbewerbswidrigen Verkauf nicht zugelassener Fahrhzeugteile

    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Damit waren sie nicht nur objektiv zur Verwendung an Kraftfahrzeugen geeignet, sondern nach der erkennbaren Zielrichtung der Werbung auch subjektiv (mindestens unter anderem) hierfür gedacht (vgl. OLG Hamm, 4 U 127/13, Rn. 49, OLG Karlsruhe, 4 U 45/14, Rn. 8).

  • LG Mönchengladbach, 03.11.2014 - 8 O 37/14

    Abmahnung droht bei Disclaimer: "Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der

    Das Oberlandesgericht Hamm (I-4 U 127/13, Urteil vom 11.3.2014) hat in einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt:.
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