Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2013 - I-4 U 135/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5507
OLG Hamm, 21.02.2013 - I-4 U 135/12 (https://dejure.org/2013,5507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-4 U 135/12 (https://dejure.org/2013,5507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-4 U 135/12 (https://dejure.org/2013,5507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei im Internet angebotenen Online-Kursen müssen Verbraucher über ein Widerrufsrecht belehrt werden

  • JurPC

    Keine Anwendung der Ausnahmeregelung des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB auf einen Online-Kurs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens eines Vorbereitungskurses auf den Sportboot-Führerschein ohne Widerrufsbelehrung; Begriffsbestimmung des Fernunterrichts i.S.v. § 1 Abs. 1 FernUSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens eines Vorbereitungskurses auf den Sportboot-Führerschein ohne Widerrufsbelehrung; Begriff des Fernunterrichts i.S. von § 1 Abs.1 FernUSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Online-Kursen gibt es ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte - Ausnahmeregelung gilt nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auch Anbieter von Onlinekursen müssen Widerrufsrech einräumen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportbootführerschein per Online-Kurs - Internetanbieter muss die Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informieren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Belehrung über Widerrufsrecht bei Onlinekursen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbraucher muss über Widerrufsrecht für Online-Kurse informiert werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch für Online-Kurse gilt das Widerrufsrecht

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht auch für Onlinekurse

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht besteht auch bei Online-Kursen - Yachtschule darf Widerrufsrecht nicht verwehren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsrecht gilt auch für Online-Kurse

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Gibt es ein Widerrufsrecht bei Online- Kursen?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Online-Kurs zur Vorbereitung auf den Sportbootführerschein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht auch bei Online-Kursen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung auch bei Onlinekursen erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht gilt auch bei Online-Kursen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter von Online-Kursen muss Kunden Widerrufsrecht einräumen - Anwendung der Ausnahmeregelung für Verträge im Bereich der Freizeitgestaltung nicht möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 441
  • K&R 2013, 499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 4 U 135/12
    Eine solche Auslegung widerspreche der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2005, 3055), der eine Anwendbarkeit des zugrunde liegenden Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG auf Automietverträge bejaht habe.

    Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie eng auszulegen (EuGH, NJW 2005, 3055 m. w. N.).

    Diese Richtlinienbestimmung ist darauf gerichtet, die Erbringer von Dienstleistungen in bestimmten Tätigkeitssektoren deshalb auszunehmen, weil die Anforderungen der Richtlinie sie in unverhältnismäßiger Weise belasten könnten, insbesondere in dem Fall, dass eine Dienstleistung bestellt worden ist und diese Bestellung kurz vor dem für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Zeitpunkt vom Verbraucher storniert wird (EuGH, NJW 2005, 3055).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09

    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 4 U 135/12
    Dass eine solche Belastung im Einzelfall tatsächlich festzustellen sei, sei nicht Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2010 - 6 U 49/09).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2013 - 4 U 135/12
    Die vorgenannten Vorschriften hinsichtlich der Verpflichtung zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 Rn. 15 - Überschrift zur Widerrufsbelehrung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht