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   OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 137/03   

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OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 137/03 (https://dejure.org/2004,3074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2004 - I-4 U 137/03 (https://dejure.org/2004,3074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2004 - I-4 U 137/03 (https://dejure.org/2004,3074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch durch Verschulden bei Vertragsabschluss; Anforderungen an Vermittler bei Abschluss einer als Kapitalanlage gedachten Lebensversicherung ; Zurechnung mangelhafter Beratung von Untervermittlern; Anspruch auf Rückgängigmachung eines ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 43; ; BGB § 278

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; VVG § 1; VVG § 43
    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer als "spekulativ" bezeichneten Lebensversicherung auf Fondsbasis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1; VVG § 43; BGB § 278
    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer Lebensversicherung auf Fondsbasis wegen Verharmlosung des Anlagerisikos beim Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Aufklärungspflicht von Vermittler und Versicherer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Vorsorge Luxemburg -, Anspruch eines VN auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer Lebensversicherung auf Fondsbasis wegen Verharmlosung des Anlagerisikos beim Abschluss, Abgrenzung VV / VM, auf den Versicherungsvermittler gelabeltes Produkt, Aufklärungsverschulden, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 62
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 137/03
    Bei Abschluss einer als Kapitalanlage gedachten Lebensversicherung ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen Umstände verpflichtet, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind (BGH v. 9.7.98 - III ZR 158/97 - VersR 1998, 1093; Römer, VersR 1998, 1313, 1320; BK-Schwintowski, VVG, § 5 a Rn. 68; Vorbem. §§ 159-178 Rn. 49).

    Deren Verhalten muss sich die Beklagte ebenfalls zurechnen lassen (BGH v. 9.7.98, a.a.O. unter II.3).

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

    (c) Die vorstehenden Grundsätze finden auch auf die Beklagte als Anbieterin der streitgegenständlichen kapitalbildenden Lebensversicherung " Wealthmaster Noble " Anwendung (vgl. auch OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 52]; OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 19] und Kieninger NVersZ 1999, 118 [119]).

    Vielmehr stehen in dem von der Beklagten für ihre Versicherungen gewählten Vertriebsweg die Vermittler nicht als unabhängige Sachwalter im Lager des Versicherungsinteressenten, sondern im Lager des Versicherers und nehmen dessen Absatzinteresse und ihr eigenes Provisionsinteresse wahr (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 21 und 24]).

    Durch die unrichtige Information wurde dem Kläger nämlich bereits die Möglichkeit genommen, das aktuelle Risiko seiner Kapitalinvestition zu erkennen und angemessen zu beurteilen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 19]).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Insoweit gelten die Grundsätze zur anlegergerechten Beratung, die im Bankrecht entwickelt worden sind, entsprechend (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63; Beckmann/Matusche-Beckmann - Rixecker , Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009, § 18a Rn. 44 und Kieninger , NVersZ 1999, 118 [119]).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11

    Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des

    Daraus folgt weiter, dass auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage eine Pflichtverletzung des Beraters vorliegen kann, wenn dieser im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf VersR 2005, 62, 63).
  • OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09

    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer

    a) Die Beklagte bzw. der Vermittler G... waren zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. die Anlageentscheidung der Klägerin (erkennbar) von besonderer Bedeutung waren (vgl. nur BGH, VersR 1998, 1093; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 62; Prölss/Martin, VVG a.F., 27. Aufl., Vorb. II Rz. 10 f., 13a).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

    Zwar ist eine Haftung des Versicherers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH, VersR 1998, 1093; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 62).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10

    Anlageberatung und Prospekthaftung: Haftung wegen Verharmlosung durch den

    Dies hat der BGH mit Urteil v. 09.07.1998 (III ZR 158/97, WM 1998, 1673) entschieden für den Fall der Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft, die es sich zurechnen lassen musste, dass ein Mitarbeiter einer mit der Versicherung zusammenarbeitenden, selbständigen Anlagevermittlungsgesellschaft einen Interessenten bei der Beratung über den Abschluss einer Lebensversicherung als Kapitalanlage nur unzureichend über Risiken aufgeklärt hatte (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.1996, IX ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116 für den Fall, dass eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen hatte; sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2004, I-4 U 137/03, VersR 2005, 62 für den Fall, dass ein wirtschaftlich selbständiger Vermittler in den Vertrieb einer Finanzgruppe eingebunden war, bei der es sich um einen Kooperationspartner der Versicherung handelte; ebenso die von der Klägerin als Anlage K 28, Bl. 209 d. A. vorgelegte Entscheidung des OLG Bamberg, Beschl. v. 24.06.2009, 3 U 81/09 sowie die als Anlage K 29 - K 31 vorgelegten weiteren landgerichtlichen Entscheidungen).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15

    Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger-

    Auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage kann allerdings eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn der Berater im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10; BGH, Urteil vom 14.04.2011, XI ZR 27/10, NJW-RR 2011, 1139; 24; BGH, Entscheidung vom 24.04.2014, III ZR 389/12 - BKR 2014, 504; BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - XI 202/13 - WM 2015/1055) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004 - I-4 U 177/03 - VersR 2005, 62, 63).
  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 125/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG

    Zwar ist eine Haftung des Versicherers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH VersR 1998, 1093, OLG Düsseldorf VersR 2005, 62).
  • OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04

    Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag;

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  • LG Köln, 06.12.2011 - 21 O 251/11

    Einstehen der Versicherung für eine Pflichtverletzung eines Maklers im Rahmen

    Soweit die Kläger auf das Urteil des OLG Düsseldorf in NJOZ 2004, 3512 (Anlage K 10, Bl 21 AH) abstellen, ergibt sich daraus keine anderweitige rechtliche Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.06.2005 - 4 U 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11805
OLG Brandenburg, 22.06.2005 - 4 U 137/03 (https://dejure.org/2005,11805)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2005 - 4 U 137/03 (https://dejure.org/2005,11805)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 4 U 137/03 (https://dejure.org/2005,11805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung von Restwerklohn; Anforderungen an die Abrechnung eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages; Folgen einer Mengenänderung im Fall eines Detailpauschalpreisvertrags; Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Rechnung beim Fehlen von Aufmaßen und ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § ... 291; ; BGB § 631; ; VOB/B § 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 7; ; VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 4; ; VOB/B § 14; ; ZPO § 156; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 533; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnungen eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Pauschalvertrag: Abrechnung nach Einheitspreisen abzüglich Pauschalierungsabschlag (IBR 2005, 665)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Detail-Pauschalvertrag: Mengen sind pauschaliert (IBR 2006, 1034)

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