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   OLG Hamm, 13.06.2017 - I-4 U 174/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43438
OLG Hamm, 13.06.2017 - I-4 U 174/16 (https://dejure.org/2017,43438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2017 - I-4 U 174/16 (https://dejure.org/2017,43438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - I-4 U 174/16 (https://dejure.org/2017,43438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Küchenblocks ohne Hersteller- und Typenbezeichnungen der integrierten Elektrogeräte

  • kanzlei.biz

    Werbung für Küchenblocks mit "No Name" Geräten muss Hersteller angeben

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Küchenblocks ohne Hersteller- und Typenbezeichnungen der integrierten Elektrogeräte

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Küchenblocks ohne Hersteller- und Typenbezeichnungen der integrierten Elektrogeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Werbung für Komplettküchen: Ohne (Fantasie-)Namen geht es nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung für Komplettküchen mit Elektrogeräten muss Hersteller und Typenbezeichnungen nennen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Komplettküchen mit "No Name"-Geräten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Küchenblocks ohne Hersteller- und Typenbezeichnungen der integrierten Elektrogeräte wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch bei "No Name"-Komplettküchen muss Geräte-Hersteller im Rahmen der Werbung genannt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 174/16
    In solchen Fällen ist es dabei Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände der Aufforderung zum Kauf, des verwendeten Kommunikationsmediums sowie der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts zu beurteilen, ob der Verbraucher in die Lage versetzt wird, eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen, wenn nur bestimmte das Produkt kennzeichnende Merkmale genannt werden (EuGH, GRUR 2011, GRUR 2011, 930 - Ving Sverige ; BGH GRUR 2014, 584, 585 - Typenbezeichnung ).

    Die Nichtinformation über ein Merkmal des angebotenen Produkts ist dann als unlauter anzusehen, wenn sie zur Folge hat, dass der Durchschnittsverbraucher gehindert ist, die geschäftliche Entscheidung, vor die ihn das Angebot stellt, informationsgeleitet zu treffen (zum Vorstehenden BGH GRUR 2014, 584, 585 - Typenbezeichnung ).

    Sie erlauben ihm darüber hinaus, sich ein Urteil über die Qualität und den Wert derselben zu bilden (vgl. BGH GRUR 2014, 584, 585 - Typenbezeichnung) .

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 174/16
    Dieser Begriff erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts als solcher auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ).
  • LG Dortmund, 16.09.2016 - 19 O 100/16

    Werbung für Komplettküchen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 174/16
    Die Beklagte beantragt deshalb, die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 16.09.2016, Aktenzeichen 19 O 100/16, abzuweisen.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 174/16
    In solchen Fällen ist es dabei Sache des nationalen Gerichts, im Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände der Aufforderung zum Kauf, des verwendeten Kommunikationsmediums sowie der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts zu beurteilen, ob der Verbraucher in die Lage versetzt wird, eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen, wenn nur bestimmte das Produkt kennzeichnende Merkmale genannt werden (EuGH, GRUR 2011, GRUR 2011, 930 - Ving Sverige ; BGH GRUR 2014, 584, 585 - Typenbezeichnung ).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 174/16
    Dieser Begriff erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts als solcher auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ).
  • LG Dortmund, 24.10.2018 - 10 O 15/18

    Nennung des Herstellers von No-Name-Elektroprodukten

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung sind selbst bei der Bewerbung einer Einbauküche bzw. eines Küchenblocks mit integrierten Elektrogeräten die Hersteller-und Typenbezeichnungen dieser anzugeben (BGH NJW-RR 2017, 1190; OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, Az: I-4 U 174/16; OLG Celle, Urteil vom 16.07.2015; Az: 13 U 71/15 mit zustimmender Anmerkung Schollmeyer in WRP 2015, 1399; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.03.2016, Az: 3 U 8/16; OLG Jena, Urteil vom 13.04.2016, Az: 2 U 33/16; LG Dortmund, Urteil vom 27.04.2016, Az: 10 O 124/15).
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