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   OLG Hamm, 20.01.2011 - I-4 U 175/10   

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https://dejure.org/2011,6812
OLG Hamm, 20.01.2011 - I-4 U 175/10 (https://dejure.org/2011,6812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2011 - I-4 U 175/10 (https://dejure.org/2011,6812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I-4 U 175/10 (https://dejure.org/2011,6812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines abgemahnten Unterlassungsschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtsmissbräuchlickeit eine Gegenabmahnung, § 8 Abs. 4 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Androhung von Gegenabmahnung bei reinem Gebühreninteresse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gegenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Gegenabmahnung zur Aufrechnung von Abmahnkosten rechtsmissbräuchlich?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Gegenabmahnung ist unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Androhung einer Gegenabmahnung führt zum Rechtssmisbrauch bei einer später tatsächlich ausgesprochenen Gegenabmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Gegenabmahnung ist unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Achtung: Gegenabmahnung kann Rechtmißbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Gegenabmahnung ist unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10
    So hat der Senat etwa in der Sache 4 U 35/10, Urt. v. 19.08.2010, eine Rechtsmissbräuchlichkeit aus dem Grunde angenommen, dass dort ebenfalls eine Vereinbarung dahin getroffen werden sollte, dass die dortige Gegnerin wiederum nicht mehr gegen die Klägerin und ihre Partner vorgeht.
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10
    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 Rn. 4.23; Harte/ Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 316).
  • OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

    Diese Rechtsauffassung werde auch von anderen Obergerichten bestätigt (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.4.2010, 5 W 65/19; OLG Hamm vom 20.1.2011, Az. 1-4 U 175/10 bei sog. Stillhalteabkommen und wechselseitigem Verzicht auf Kostenerstattung).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird in bestimmten Fallgestaltungen ein Rechtsmissbrauch dann bejaht, wenn die Rechtsverfolgung des Antragstellers allein dazu dient, die vorherige Abmahnung des Antragsgegners aus der Welt zu schaffen und höhere Gegenforderungen zu begründen, da es dem Antragsgegner dann nicht in erster Linie um die Unterbindung des wettbewerbswidrigen Verhaltens des Antragsgegners geht, sondern sachfremde Gründe im Vordergrund stehen, nämlich die Streitigkeit zu erledigen, ohne dass gerade auch das Abstellen der beanstandeten Verstöße gesichert wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.1.2011, Az. 1-4 U 175/10, Tz. 39, 40).

  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141; Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 8, Rn 4.10; Harte/Henning/ Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn 316) oder wenn die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass gerade auch das Abstellen der beanstandeten Verstöße gesichert wurde (Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. 4 U 175/10).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Dies stelle sich nach der Rechtsprechung des Senats in den Sachen mit den Aktenzeichen 4 U 175/10 und 4 U 22/11 als Rechtsmissbrauch dar.

    Sachfremde Erwägungen können auch im Vordergrund stehen, wenn die Streitigkeiten der Parteien als Folge von Abmahnung und Gegenabmahnung durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass das Abstellen der gerügten Verstöße gesichert wurde (Senat, Urteil vom 20. Januar 2011 -4 U 175/10).

  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 4 U 13/11

    Irreführung durch Bewerbung von Druckerpatronen für Tintenstrahldrucker

    Die Klägerin verweist unter Bezugnahme auf ein Urteil des Senats vom 20.01.2011, Az. 4 U 175/10 auf das Schreiben des Beklagten vom 20.09.2010.

    Ein in diesem Zusammenhang bedenkliches "Stillhalteabkommen", das gerade auch die Fortsetzung der beiderseitigen Verstöße zu rechtfertigen versucht (wie in der Sache 4 U 175/10), liegt im Streitfall insofern nicht mehr vor.

  • OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13

    Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf

    Damit unterscheidet sich dieser Fall von den Sachverhalten, die den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 19.08.2010 - I-4 U 35/10 - sowie vom 20.01.2011 -I-4 U 175/10) zugrunde liegen, in wesentlichen Punkten.
  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

    Sachfremde Erwägungen können auch im Vordergrund stehen, wenn die Streitigkeiten der Parteien als Folge von Abmahnungen und Gegenabmahnung durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass das Abstellen der gerügten Verstöße gesichert wurde (OLG Hamm Urt. v. 20.01.2011 - 4 U 175/10).
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