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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50873
OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Belehrung des Sparkassenverbands aus dem Zeitraum 2006 bis 2008 erneut für unwirksam befunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung ist fehlerhaft!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen in Brandenburg - Widerruf von Darlehen jetzt noch möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensverträgen

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (83)

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Davon zu unterscheiden ist die aus dieser Rechtsprechung resultierende Folge, dass das Widerrufsrecht von einer Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Ablösung des Darlehens unberührt bleibt (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung,

    Die Gestaltung schafft damit unnötige Unklarheiten hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist und stellt damit keine nur geringfügige Anpassung, sondern eine eigene inhaltliche Bearbeitung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - II ZR 163/14, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11, juris Rn. 17) der Musterbelehrung durch die Beklagte dar (ebenso OLG München, Urteil vom 21.10.2013 - 19 U 1208/13, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.10.2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    aa) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (siehe nur Urteile des BGH vom 1.3.2012, III ZR 83/11, vom 1.12.2010, VIII ZR 82/10 und vom 9.12.2009, VIII ZR 219/08), der der Senat folgt (Urteile vom 17.10.2012, 4 U 194/11 und vom 21.8.2013, 4 U 202/11), unzureichend.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6324
OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2012 - I-4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,6324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur Anfechtung einer Unterlassungserklärung

  • info-it-recht.de

    Unterlassungserklärung kann nicht angefochten werden (hier: Irrtum über die Wettbewerbswidrigkeit)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn der Erklärende irrig annimmt, einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung der strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • heise.de (Pressebericht, 29.05.2012)

    Unterlassungserklärung nicht anfechtbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Anfechtungsmöglichkeit einer abgegebenen Unterlassungserklärung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist kaum mehr anfechtbar

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kann man Unterlassungserklärungen anfechten?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer irrtümlich abgegebenen Unterlassungserklärung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung kann grundsätzlich nicht angefochten werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Anfechtung von Unterlassungserklärungen

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 18 O 77/11
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - I-4 U 194/11

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 538
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt "blindlings" den Aussagen des Gläubigers zu folgen (vgl. BGH, NJW 1995, 715, juris-Rn. 28, 31; OLG Hamm, MMR 2012, 538, juris-Rn. 51 f.; OLG Köln, GRUR 2001, 525, juris-Rn. 89).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen zu folgen (OLG Frankfurt a.a.O. 134; Achilles a.a.O. FN 151; vgl. auch OLG Hamm MMR 2012, 538/539).
  • LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14

    Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715 [BGH 01.12.1994 - I ZR 139/92] ; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
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