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   OLG Hamm, 01.04.2011 - I-4 U 203/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12636
OLG Hamm, 01.04.2011 - I-4 U 203/10 (https://dejure.org/2011,12636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2011 - I-4 U 203/10 (https://dejure.org/2011,12636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2011 - I-4 U 203/10 (https://dejure.org/2011,12636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung mit einer Kunststofffolie überzogener Möbel mit "Buche- oder Kirschbaumdekor"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung mit einer Kunststofffolie überzogener Möbel mit "Buche- oder Kirschbaumdekor"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff Dekor und einer Holzart für Möbel, wenn diese lediglich mit Kunststoff-Folie überzogen sind

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Aufgeklebte Folien-Buche ist keine echte Buche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung bei einer Produktwerbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 U 117/04

    Wo "Alabaster" draufsteht, muss auch "Alabaster" drin sein

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10
    Der angesprochene Verbraucher beurteilt eine bestimmte Werbeaussage in einem Prospekt nämlich nicht nach den Usancen der Branche, sondern nach seinem Wissensstand (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2004, Az. 4 U 117/04 - Alabasterglas).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10
    Es reicht nicht aus, wenn eine erteilte Information lückenhaft und missverständlich ist und deshalb die Fehlvorstellung bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010, Az. 4 U 101/10; Fezer/Peifer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rn. 246).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10
    Beim Verständnis der Werbeaussage ist zunächst einmal der Wortsinn maßgebend, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGH GRUR 2003, 247 -Thermalbad).
  • OLG Hamm, 08.03.2012 - 4 U 174/11

    Bezeichnung "Textilleder" kann irreführend sein

    Ebenfalls irreführend erschien dem Senat in der Sache 4 U 203/10 (Anlage AST 17) die Werbung mit "Buche dekor", wenn das Möbelstück überhaupt kein Buchenholz enthielt.
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