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   OLG Hamm, 26.11.2009 - I-4 U 224/08   

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OLG Hamm, 26.11.2009 - I-4 U 224/08 (https://dejure.org/2009,8564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2009 - I-4 U 224/08 (https://dejure.org/2009,8564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2009 - I-4 U 224/08 (https://dejure.org/2009,8564)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Vielmehr ist der Fristbeginn unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 I BGB zu berechnen (BGH, Urt. v. 23.01.2007, Az. XI ZR 44/06; Urt. v. 23.06.2009, Az. XI ZR 171/08; Senat, Urt. v. 19.10.2006, Az. 4 U 36/06).

    Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB berechnet sich insofern für jeden Beratungsfehler gesondert (BGH NJW 2008, 506; Urt. v. 23.06.2009, Az. XI ZR 171/08).

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage, zumindest eine Feststellungsklage, erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2001, 1721; 2003, 2610; 2004, 64; st. Rspr.).

    Hinsichtlich der Person des Schuldners ist einerseits erforderlich, dass Kenntnis des Namens und der Anschrift des Schuldners besteht, andererseits muss die Verantwortlichkeit des Schuldners soweit geklärt sein, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage gegen ihn erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2000, 1499).

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage, zumindest eine Feststellungsklage, erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2001, 1721; 2003, 2610; 2004, 64; st. Rspr.).

    Hinsichtlich der Person des Schuldners ist einerseits erforderlich, dass Kenntnis des Namens und der Anschrift des Schuldners besteht, andererseits muss die Verantwortlichkeit des Schuldners soweit geklärt sein, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage gegen ihn erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2000, 1499).

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Danach können dem Kläger Verzögerungen bei der Bekanntgabe, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung der Gütestelle verursacht sind, grundsätzlich nicht zugerechnet werden (BGH NJW-RR 2004, 1575; Urt. v. 22.09.2009, Az. XI ZR 230/08, BeckRS 2009 27008).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Danach können dem Kläger Verzögerungen bei der Bekanntgabe, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung der Gütestelle verursacht sind, grundsätzlich nicht zugerechnet werden (BGH NJW-RR 2004, 1575; Urt. v. 22.09.2009, Az. XI ZR 230/08, BeckRS 2009 27008).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Es genügt, dass der Anspruchsberechtigte den Sachverhalt in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung des Anspruchs bietet (BGH WM 2008, 2155, 2158).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB berechnet sich insofern für jeden Beratungsfehler gesondert (BGH NJW 2008, 506; Urt. v. 23.06.2009, Az. XI ZR 171/08).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Dazu gehört bei Schadensersatzansprüchen auch die Pflichtverletzung oder die gleichstehende Handlung, der Eintritt eines Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (BGH NJW 1993, 648; 1996, 117; Palandt-Heinrichs, BGB, § 199 Rn. 27; st. Rspr.).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage, zumindest eine Feststellungsklage, erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2001, 1721; 2003, 2610; 2004, 64; st. Rspr.).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage, zumindest eine Feststellungsklage, erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; NJW 2001, 1721; 2003, 2610; 2004, 64; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 4 U 36/06

    Haftung aus pVV wegen Verletzung der Auskunftspflicht des Anlageberaters bzw.

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 222/07

    Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft;

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 4 U 98/07

    Vermittlung von Kapitalanlagen unter mit Provisionen

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 21/04

    Rückabwicklung einer in der Rechtsform der stillen Gesellschaft angebotenen

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Anlageinteressent regelmäßig auf die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm erteilten Anlageberatung vertrauen und ihm eine unterbliebene "Kontrolle" dieser Beratung durch Lektüre des Prospekts deshalb nicht ohne weiteres als grobe Fahrlässigkeit vorgehalten werden dürfe (s. OLG München, Urteil vom 6. September 2006 - 20 U 2694/06 - juris Rn. 63; OLG Hamm, Urteile vom 20. November 2007 - 4 U 98/07 - juris Rn. 49 und vom 26. November 2009 - I-4 U 224/08 - juris Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 23 U 241/13

    Nichtlesen der Beitrittserklärung als grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des §

    Dementsprechend sei es nicht als grob fahrlässig anzusehen, wenn der Anleger bei gründlicher Lektüre des Zeichnungsscheins oder des ihm vorliegenden Prospekts ohne weiteres hätte erkennen können, dass die angeblich sichere und renditeträchtige Anlage vom Berater ungenannte Risiken berge, das Studium der schriftlichen Unterlagen aber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Erklärungen des Beraters unterblieben sei (OLG Hamm, Urteile vom 20.11.2007, 4 U 98/09 und vom 26.11.2009, 4 U 224/08 - bei juris).
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12

    Verbraucherschutz: Ein Kapitalanleger handelt nicht grob fahrlässig, wenn er im

    Dementsprechend ist es auch dann nicht als grob fahrlässig anzusehen, wenn der Anleger bei gründlicher Lektüre des Zeichnungsscheins oder des ihm vorliegenden Prospekts ohne Weiteres hätte erkennen können, dass die angeblich sichere und renditeträchtige Anlage vom Berater ungenannte Risiken birgt, das Studium der schriftlichen Unterlagen aber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Erklärungen des Beraters unterblieben ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007 - 4 U 98/09 u. Urt. v. 26.11.2009 - 4 U 224/08, beide zit. nach juris).
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