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   OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-4 U 236/12   

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https://dejure.org/2014,12180
OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-4 U 236/12 (https://dejure.org/2014,12180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2014 - I-4 U 236/12 (https://dejure.org/2014,12180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I-4 U 236/12 (https://dejure.org/2014,12180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für die Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche eines privaten Krankenversicherers wegen der Fälschung von Rezepten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2005 § 3 Abs. 5; ARB 2005 § 2a
    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für die Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche eines privaten Krankenversicherers wegen der Fälschung von Rezepten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz für Abwehr von Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz für Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 4 U 236/12
    Dabei ist zwar zu berücksichtigen, dass grundsätzlich dann, wenn versichertes und nicht versichertes Risiko zusammentreten, eine prozentuale Erstattungspflicht der Versicherung bestehen kann (vgl. BGH r+s 2005, 462; Harbauer, 8. Aufl. 2010, ARB 75 Rn. 17).
  • KG, 20.02.2017 - 8 U 31/16

    Wirksamer Widerruf eines Altvertrages über einen Verbraucherkredit zur

    Dies muss gleichermaßen für den Abzug der Kapitalertragsteuer gelten (Jooß, DStR 2014, 6,12; auf diese Konstellation - und nicht auf eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen der Bank - beziehen sich die Urteile des OLG Stuttgart vom 24.11.2015 - 6 U 140/14 - BKR 2016, 68, zitiert nach juris Tz. 102 und des KG vom 9.12.2016 - 4 U 236/12 - n. v.).
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