Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.12.2011 - I-4 U 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbung mit Preisvorteil muss die Bezugsgröße des Vorteils benennen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Werbung mit Preisnachlässen beim Verkauf von fabrikneuen Pkw
- kanzlei.biz
4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 1; UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Irreführung durch Werbung mit Preisnachlässen beim Verkauf von fabrikneuen Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Preisvorteile ohne Bezugsgröße führen Kunden in die Irre - Listenpreis
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit bei fehlender Angabe der Bezugsgröße
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Werbung mit 4.000 EUR-Preisvorteil irreführend
- vogel.de (Kurzinformation)
Werbung ohne Bezugsgröße für beworbenen Preisvorteil - Ankündigung eines Rabatts von 19 Prozent auf den Listenpreis ist im Kfz-Gewerbe nicht irreführend
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Irreführende Online-Werbung mit Preisvorteil ohne Angabe eines Vergleichspreises
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Irreführende Online-Werbung mit Preisvorteil ohne Angabe eines Vergleichspreises
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Onlinewerbung mit einem Preisvorteil muss die Bezugsgröße des Vorteils nennen
Besprechungen u.ä.
- swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit Preisvorteil bei fehlender Bezugsgröße irreführend
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.12.2010 - 16 O 178/10
- OLG Hamm, 15.12.2011 - I-4 U 31/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 U 14/08
Anspruch des Unterlassungsgläubigers auf Freistellung im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2011 - 4 U 31/11
Die Beklagte berufe sich auch für den vorliegenden Fall zu Recht auf das Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (4 U 14/08).Dazu hat der Senat (Urteil vom 27.05.2008 -4 U 14/08 = BecksRS 2010, 07441) im Hinblick auf das Kraftfahrzeuggewerbe ausgeführt, den angesprochenen Verkehrskreisen sei auch ohne gesonderten Hinweis klar, dass die Listenpreise der Automobilhersteller unverbindlich seien und dass die jeweiligen Autohändler darauf stets Rabatte in unterschiedlicher Höhe gewährten.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 18 Abs 1 StVG
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Indiz gegen eine Unfallmanipulation - verkehrslexikon.de
Gegen einen gestellten Verkehrsunfall kann u.a. die größere Anzahl von Insassen - hier 5 - in den beteiligten Fahrzeugen sprechen
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Verkehrsunfalls
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVG § 18 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1
Gegen einen gestellten Verkehrsunfall kann eine größere Anzahl von Insassen in den beteiligten Fahrzeugen sprechen - rechtsportal.de
ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Verkehrsunfalls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Viele Fahrzeuginsassen sprechen gegen Unfallmanipulation
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 21.01.2011 - 2 O 958/09
- OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11
Papierfundstellen
- VersR 2012, 918
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11
Steht wie hier ein Zusammenstoß der beteiligten Fahrzeuge fest, trifft den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat, also ein gestellter Unfall vorliegt ( BGH , VersR 1979, 281; VersR 1979, 514).Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des Anscheinsbeweises für die Frage eines abgesprochenen Unfallgeschehens entsprechend an ( BGH, VersR 1979, 514, 515; KG, VersR 2006, 614, 615; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 05. Oktober 2010, Az.: 1 O 190/09, zitiert nach juris, Rdnr. 49 - 51; OLG Celle…, Urteil vom 30. Juni 2010, Az.: 14 U 6/10, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1019;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, § 25 Rdnr. 12, 13; Born, in NZV 1996, 257, 260; Krumbholz, DAR 2004, 67, 69).
- OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 54/06
Kfz-Kaskoversicherung: Beweis für fingierten Unfall; Obliegenheitsverletzung bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11
Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des Anscheinsbeweises für die Frage eines abgesprochenen Unfallgeschehens entsprechend an ( BGH, VersR 1979, 514, 515; KG, VersR 2006, 614, 615; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 05. Oktober 2010, Az.: 1 O 190/09, zitiert nach juris, Rdnr. 49 - 51; OLG Celle…, Urteil vom 30. Juni 2010, Az.: 14 U 6/10, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1019;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, § 25 Rdnr. 12, 13; Born, in NZV 1996, 257, 260; Krumbholz, DAR 2004, 67, 69). - OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 6/10
Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls bei fehlender …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11
Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des Anscheinsbeweises für die Frage eines abgesprochenen Unfallgeschehens entsprechend an ( BGH, VersR 1979, 514, 515; KG, VersR 2006, 614, 615; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 05. Oktober 2010, Az.: 1 O 190/09, zitiert nach juris, Rdnr. 49 - 51; OLG Celle, Urteil vom 30. Juni 2010, Az.: 14 U 6/10, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1019;… Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 2011, § 25 Rdnr. 12, 13; Born, in NZV 1996, 257, 260; Krumbholz, DAR 2004, 67, 69). - BGH, 05.12.1978 - VI ZR 71/77
Vorliegen eines Unfalls im Sinne des Deliktsrechts bei vorsätzlicher …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2011 - 4 U 31/11
Steht wie hier ein Zusammenstoß der beteiligten Fahrzeuge fest, trifft den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat, also ein gestellter Unfall vorliegt ( BGH , VersR 1979, 281; VersR 1979, 514).