Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 23.01.2019

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2015 - I-4 U 59/15   

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https://dejure.org/2015,19385
OLG Hamm, 09.07.2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftet

  • JurPC

    Weiterempfehlungs-E-Mails von Amazon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem nicht erteilten Gütesiegel; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels Weiterempfehlungs-E-Mails; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit der Abbildung nicht mitgelieferten Zubehörs

  • online-und-recht.de

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion), die durch Amazon begangen werden

  • kanzlei.biz

    Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem nicht erteilten Gütesiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Amazon Weiterempfehlungsfunktion: Händler haften für SPAM

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Amazon: Unzulässige Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Amazon: Unzulässige Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamm stoppt Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler von Amazon haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Amazon: Empfehlungsfunktion ist rechtswidrig - Händler haften

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Amazon: Streit um die Weiterempfehlungsfunktion

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkäufer der die Amazon-Weiterempfehlungsfunktion nutzt handelt wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterempfehlungs-E-Mail von Amazon stellt unzumutbare Belästigung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr? Weiterempfehlungsfunktion bei Amazon

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung der Amazon Weiterempfehlung zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon-Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Verkäufer: Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • werberecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Tell-a-friend"-Funktion bei Amazon ist unzulässig

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Händler haftet für Wettbewerbsverstöße, die durch Amazon begangen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail mwN).

    Denn der Begriff der Werbung im vorgenannten Sinne setzt eine solche Angabe nicht zwingend voraus (vgl. BGH GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail , wonach im Rahmen der Subsumtion unter den Begriff der Werbung ebenso wenig auf die Absenderangabe abgestellt wird).

    Da eine solche Funktion erfahrungsgemäß den Zweck hat, Dritte auf die Beklagte und die von ihr angebotenen Leistungen aufmerksam zu machen, enthalten die auf diese Weise versandten Empfehlungs-E-Mails Werbung (vgl. BGH GRUR 2013, 1259, 1260 - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Diese Regel wird zwar durchbrochen, wenn über Umstände getäuscht worden ist, die für das Marktverhalten der Gegenseite nur eine unwesentliche Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 Rn 26 - Bundesdruckerei; Köhler/Bornkamm, aaO.).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Denn in der Regel kann schon auf Grund des Hervorrufens einer Fehlvorstellung auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Irreführung geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 443 Rn. 29 - Saugeinlagen ; Köhler/ Bornkamm , UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 2.178a).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Anders verhält es sich nur, wenn durch einen Sternchenhinweis oder sonst durch eine Anmerkung auf eine nicht zu übersehende Einschränkung aufmerksam gemacht wird (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; Köhler/ Bornkamm , UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 2.95; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 132/133).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme muss er entweder die beanstandete Werbung einstellen oder beim Betreiber der Plattform auf eine Änderung der Angaben hinwirken (vgl. schon OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 U 178/13, BeckRS 2014, 21852) - und dies hat die Verfügungsbeklagte nicht getan.
  • EuGH, 03.10.2013 - C-59/12

    Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Denn es ist offensichtlich, dass die Weiterleitungsfunktion gerade dazu benutzt wird, an Dritte Empfehlungs-E-Mails zu versenden, ohne dass Gewissheit darüber besteht, ob sie sich damit einverstanden erklärt haben (Vgl. BGH GRUR 2013, 1159, 1260 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt - und dessen Eindruck ist maßgeblich (vgl. u.a. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ) -, wird fälschlicherweise annehmen, dass das Angebot des solchermaßen beworbenen Sonnenschirms auch die abgebildeten Betonplatten umfasst.
  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14

    Marketplace-Händler haftet für diverse Wettbewerbsverstöße von Amazon

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Die Verfügungsbeklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Arnsberg und die einstweilige Verfügung gemäß Beschluss vom 25.08.2014 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 03.09.2014 Aktgenzeichen I-8 O 104/14 vollständig aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 4 U 1/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Garantie ohne nähere Angaben zu deren

    Dem steht nicht entgegen, dass im Rahmen eines Angebots auf der Internetplattform www.H.de dem diese Plattform nutzenden Händler die Erstellung einer neuen Produktdetailseite für ein bereits im Katalog von H unter einer sog. ASIN geführtes Produkt ebenso wenig möglich ist wie die Einflussnahme auf den Inhalt der in diesem Fall schon vorhandenen Produktdetailseite (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 2016 - I ZR 110/15, juris - Herstellerpreisempfehlung bei H ; Senat, Urteil vom 09. Juli 2015 - 4 U 59/15 -, juris).
  • LG Dresden, 14.09.2016 - 42 HKO 70/16

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

    Der Verfügungsbeklagte kann nicht damit gehört werden, dass nicht er, sondern der Mitbewerber ... den Inhalt des Angebots erstellte, denn der Verfügungsbeklagte muss sich die Produktbeschreibung der Firma ... anrechnen lassen (vgl. BGH GRUR 2016, 936, zitiert nach juris, dort Rn. 17 ff.; OLG Hamm MMR 2016, 536, zitiert nach juris, dort Rn. 77).
  • LG Arnsberg, 03.09.2015 - 8 O 63/15

    Unzulässiger Disclaimer und Abweichung der Produktbilder von der tatsächlichen

    In der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass die Abbildung eines Sonnenschirmes mit Zubehör irreführend im Sinne der genannten Norm ist, wenn die Abbildung Bestandteile bzw. Zubehör enthält, das zu dem angegebenen Angebotspreis nicht erworben werden kann (insbesondere Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015 - 4 U 59/15 -).
  • OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 24.04.2015, GRUR-RR 2015, 387 - Ungültige UVP auf B Marketplace, Juris-Tz. 47 ff., m.w.N.; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, 4 U 59/15, Juris-Tz. 76 f.), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, haftet ein Anbieter auf der Verkaufsplattform B auch für die Angaben, die nicht von ihm selbst stammen, sondern die automatisch von B eingestellt werden.

    Die Unzulässigkeit der Werbung ergibt sich daraus, dass nicht in jedem Fall eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten des Empfängers der elektronischen Post sichergestellt ist (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, 4 U 59/15 , Juris-Tz. 86 ff.; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 34. Aufl., § 7 Rn. 201; Ullmann-Koch, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 401).

  • LG Arnsberg, 12.05.2016 - 8 O 9/16
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht kommt es nicht darauf an, ob solche Weiterempfehlungs-E-Mails tatsächlich versendet worden sind; bereits die Möglichkeit genügt (so schon OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015 - 4 U 59/15 -).
  • LG Arnsberg, 21.03.2019 - 8 O 92/18
    Eine solche Bewerbung ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich geeignet, beim Verbraucher die irrige Vorstellung hervorzurufen, das Angebot des beworbenen Sonnenschirmes umfasse auch den abgebildeten Schirmständer (vgl. dazu OLG Hamm, MMR 2016, 536 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1350
OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15 (https://dejure.org/2019,1350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2019 - 4 U 59/15 (https://dejure.org/2019,1350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 4 U 59/15 (https://dejure.org/2019,1350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abwasserrohre am Neubau verstopft - Ein Architekt, der die Bauaufsicht übernimmt, muss "schadenträchtige" Arbeiten intensiv überwachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bau der Abwasserleitung muss vom Architekten überwacht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung - Verletzung der Überwachungspflicht begründet Schadensersatzhaftung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss Ausführung einer Abwasserableitung überwachen! (IBR 2019, 206)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2784
  • NZBau 2019, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Er vertrat die Auffassung, der Vertrag sei wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG i.V.m. § 134 BGB nichtig mit der Folge, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13) Mängelansprüche nicht geltend gemacht werden könnten, und erklärte hilfsweise für den Fall, dass die Kammer seine Auffassung nicht teile, die Aufrechnung mit der ihm zustehenden Honorarrestforderung auf Mindestsatzbasis i.H.v. 13.213,65 EUR.

    Das Verbot führt jedenfalls dann gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich dagegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13 - Rdnr. 13 ff.).

    Der Bundesgerichtshof ist auch nicht, wie der Beklagte meint, zwischenzeitlich mit Urteil vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13) von seiner bisherigen Sichtweise abgerückt.

    Vielmehr lässt der ausdrückliche Verweis auf den in Fällen, in denen kein Verstoß gegen das SchwarzArbG in Rede stand, zugelassenen Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB und darauf, dass die dortigen Erwägungen (nur) deshalb nicht in Betracht kommen, weil mit Schaffung des Schwarzarbeitstatbestandes des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten bereits ohne Weiteres zur Nichtigkeit des gesamten zugrunde liegenden Werkvertrages führen (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13 - Rdnr. 28 f.), erkennen, dass er seine rechtliche Beurteilung sog. Altfälle beibehält.

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    und, nachdem der Senat mit Verfügung vom 21. März 2018 (Bl. 1922 d.A.) auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17) hingewiesen hat, im Wege der Anschlussberufung zuletzt,.

    Hinsichtlich der Mehrforderung stünde die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils entgegen; eine Durchbrechung der Rechtskraft, um Schadensersatz wegen noch nicht beseitigter Baumängel nach Maßgabe des höchstrichterlichen Urteils vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17) geltend machen zu können, ermögliche jene Entscheidung nicht.

    a) Dabei geht der Senat, wie im Verhandlungstermin vom 21. November 2018 unwidersprochen ausgeführt, davon aus, dass die Kläger entgegen der missverständlichen Formulierung in ihrem Schriftsatz vom 12. November 2018 (S. 3, Bl. 2065 d.A.) nicht von ihrem bisherigen auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Klagebegehren auf einen Vorschussanspruch (i.S.d. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB) umstellen wollen, sondern weiterhin einen Schadensersatzanspruch (§§ 634 Nr. 4, 280 BGB) geltend machen, diesen aber nunmehr, nach Aufgabe der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abrechnung fiktiver Mängelbeseitigungskosten mit Urteil des BGH vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - in Form der Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages.

    Der Bundesgerichtshof gewährt in seinem Urteil vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17), mit dem er seine bisherige Rechtsprechung, die dem Besteller einen Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zubilligte, für nach dem 1. Januar 2002 geschlossene Werkverträge aufgegeben hat, dem Besteller an dessen Stelle einen Schadensersatzanspruch, mit dem ihm - wie im Verhältnis zu dem mangelhaft leistenden Bauunternehmer durch die Gewährung des Vorschussanspruchs nach § 634 Nr. 2, § 637 BGB - die Nachteile und Risiken einer Vorfinanzierung abgenommen werden sollen.

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    bb) Überdies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei einer Schadensersatzklage - auch dies war Gegenstand der Erörterung im Senatstermin am 21. November 2018 - eine Unterbrechung (jetzt Hemmung) hinsichtlich der gesamten Forderung angenommen, wenn mit der Klage von Anfang an ein bestimmter materiellrechtlicher Anspruch in vollem Umfang geltend gemacht wird und sich im Verlauf des Rechtsstreits Umfang und Ausprägung des Klageanspruchs ändern, wenn nur der Anspruchsgrund derselbe bleibt (BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01 - Rdnr. 7).

    Die Rechtsprechung hat sich bei der Anwendung des § 204 Abs. 1 BGB (früher 209 Abs. 1 BGB) nicht an die durch den prozessualen Leistungsantrag gezogenen Grenzen gehalten, wenn erst im Laufe des Rechtsstreits infolge Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse ein Mehrschadensbetrag erwachsen ist oder die Preisentwicklung einen höheren Betrag als in der Klage angegeben notwendig machte (BGH, Urteile vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01 - Rdnr. 7; vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - Rdnrn. 22 f - vom 19. Februar 1980 - V ZR 251/80 - Rdnr. 11 - vom 30. Juni 1970 - VI ZR 242/68 - Rdnr. 25 - zustimmend Staudinger/Frank Peters/Florian Jacobs, 2014, BGB § 204 Rdnr. 18).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Sie deckt vielmehr - insoweit abweichend von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB - hinsichtlich der Unterbrechung (jetzt: Hemmung) der Verjährung auch spätere Erhöhungen, gleichviel, worauf sie zurückzuführen sind, ab, sofern sie nur denselben Mangel betreffen (BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07- Rdnr. 7).

    Aus dem Wesen der in die Zukunft gerichteten Vorschussklage folgt, dass ein Vorschussurteil regelmäßig Elemente eines Feststellungsurteils des Inhalts enthält, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zu tragen, auch wenn das so im Tenor des Vorschussurteils nicht zum Ausdruck kommt (BGH Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07- Rdnr. 8).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Maßgebend ist damit der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der bestimmt wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14 - Rdnr. 17).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 29. April 2015 (- VIII ZR 180/14 - Rdnr 35) für eine kaufrechtliche Minderungsklage ausgeführt.

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Die mit einer zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Ohne-Rechnung-Abrede beabsichtigte Steuerhinterziehung ist nicht Hauptzweck des geschlossenen Architektenvertrages (siehe nur BGH, Urteil vom 14. April 2008 - VII ZR 42/07 - Rdnr. 7); Hauptzweck ist vielmehr - auch im vorliegenden Fall - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Architektenleistungen.

    Diesen Treuwidrigkeitseinwand des Bauherrn hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen vom 24. April 2008 (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07), einmal gegenüber einem Bauunternehmer, einmal gegenüber einem Ingenieur, wegen der spezifischen Interessenlage, die sich bei einem solchen Vertrag für die Vertragsparteien typischerweise ergebe, durchgreifen lassen.

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Das Anlaufen der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass das Berufungsgericht eine Frist zur Erwiderung auf die Berufung gesetzt und die in § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Belehrung erteilt hat (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 19, vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rdnr. 41; vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 38 und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16 - Rdnr. 19).

    Bedingung für eine wirksame Fristsetzung ist, dass ein Hinweis auf den Vertretungszwang vor dem Berufungsgericht (BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 18) und auf die Folgen einer Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß § 521 Abs. 2 Satz 2, 277 Abs. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 50) erteilt wird.

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Danach ist auch im Fall der Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (so bereits BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rdnr 27 f).

    Das Anlaufen der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass das Berufungsgericht eine Frist zur Erwiderung auf die Berufung gesetzt und die in § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Belehrung erteilt hat (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 19, vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rdnr. 41; vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 38 und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16 - Rdnr. 19).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Das Anlaufen der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass das Berufungsgericht eine Frist zur Erwiderung auf die Berufung gesetzt und die in § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Belehrung erteilt hat (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 19, vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rdnr. 41; vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 38 und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16 - Rdnr. 19).

    Bedingung für eine wirksame Fristsetzung ist, dass ein Hinweis auf den Vertretungszwang vor dem Berufungsgericht (BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 18) und auf die Folgen einer Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß § 521 Abs. 2 Satz 2, 277 Abs. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 50) erteilt wird.

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 572/16

    Erwirken der Feststellung der Umwandlung des Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15
    Das Anlaufen der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass das Berufungsgericht eine Frist zur Erwiderung auf die Berufung gesetzt und die in § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Belehrung erteilt hat (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rdnr. 19, vom 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rdnr. 41; vom 16. Mai 2017 - X ZR 120/15 - Rdnr. 38 und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16 - Rdnr. 19).

    Die fristsetzende Verfügung des Vorsitzenden muss durch Übergabe einer beglaubigten Abschrift zugestellt werden (§ 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO; BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 a.a.O. Rdnr. 19).

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 251/80

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 242/68

    Unterbrechung der Verjährung bei späterer Erhöhung des geltend gemachten

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 163/10

    Honorarklage des Tragwerksplaners: Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher

  • OLG Brandenburg, 14.10.2015 - 4 U 6/12

    Schadensersatz wegen Baumangel: Haftung eines mit der "Baubegleitenden

  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

  • OLG Schleswig, 20.12.2016 - 7 U 49/16

    Verbotene Schwarzarbeit im Rahmen eines Werkvertrags: Voraussetzungen für die

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen

  • BGH, 04.03.1993 - V ZR 121/92
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Zwar hat das Brandenburgische Oberlandesgericht im Anschluss an diese Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 23. Januar 2019 - 4 U 59/15 - juris Rn. 145 ff.), dass die Erhebung einer Klage auf Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages für die Vorfinanzierungskosten hinsichtlich der Hemmung der Verjährung wie eine Klage auf einen Vorschuss auf die Selbstvornahmekosten (§ 637 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) zu behandeln sei, deren Hemmungswirkung sich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07- BauR 2008, 2041, juris Rn. 7) nicht auf den eingeklagten Betrag beschränke, sondern sich auch auf spätere Erhöhungen erstrecke, gleichviel, worauf sie zurückzuführen sind, sofern sie nur denselben Mangel betreffen.
  • LG Münster, 19.02.2021 - 12 O 31/16
    Ein solcher Anspruch steht einem Auftraggeber gegen den mangelhaft arbeitenden Architekten zu (BGH, Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 Rn. 72; BGH, Urteil vom 08.11.2018, VII ZR 100/16; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019, 4 U 59/15).
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