Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 28.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.02.2011 - I-4 U 196/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6745
OLG Hamm, 01.02.2011 - I-4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,6745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2011 - I-4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,6745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - I-4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,6745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit von fehlenden Angaben über die Auslandsversandkosten im Onlinehandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der fehlenden Angabe der Versandkosten eines Internethändlers für den Versand auf deutsche Inseln

  • kanzlei.biz

    Pflicht zur Angabe von Versandkosten für alle Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 1 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 2 S. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der fehlenden Angabe der Versandkosten eines Internethändlers für den Versand auf deutsche Inseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auslandsversandkosten im Onlinehandel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Auslandsversandkosten auf Anfrage” ist wettbewerbswidrig

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Zu "Auslandskosten auf Anfrage”

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Versandkosten ins Ausland auf Anfrage" - Sind Auslandsversandkosten zwingend im Voraus anzugeben?

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Versandkosten für Inselbewohner müssen angegeben werden

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Auslandsversandkosten auf Anfrage” ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 523
  • K&R 2011, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Bei den Verstößen gegen § 1 Abs. 2 PAngV handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats auch um erhebliche Verstöße im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG (vgl. schon Senat, Az.: 4 U 148/09).

    Denn wer den Handel dahin erweitert, dass er Lieferungen ins Ausland einbezieht, muss dann auch den erweiterten Umfang der Preisangaben hinnehmen (Senat, Az.: 4 U 148/09).

    Bei den Verstößen gegen § 1 Abs. 2 PAngV handelt es sich - auch in Ansehung der Nichtangabe von Versandkosten für das Ausland - nach der Rechtsprechung des Senats um erhebliche Verstöße im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG (vgl. schon Senat, Az.: 4 U 148/09).

  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 4 U 185/08

    Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Eine solche dem Verbraucher aufgebürdete Fragelast entspricht nicht den Vorgaben des § 1 Abs. 2 PAngV (vgl. bereits Senat, Az: 4 U 185/08).

    Der Senat hat in der Vergangenheit schon mehrmals entschieden (Az.: 4 W 19/07; 4 U 185/08), dass es sich bei der Nichtangabe der in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben auch dann um einen erheblichen Verstoß handelt, wenn der Versand der Waren ins Ausland angeboten wird.

  • OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Dabei genügt es, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung), was unzweifelhaft gegeben ist (vgl. schon Senat, Az.: 4 W 19/07).

    Der Senat hat in der Vergangenheit schon mehrmals entschieden (Az.: 4 W 19/07; 4 U 185/08), dass es sich bei der Nichtangabe der in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben auch dann um einen erheblichen Verstoß handelt, wenn der Versand der Waren ins Ausland angeboten wird.

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 227/81

    Deutsche Heilpraktikerschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Dieser Einwand ist generell unbeachtlich, sofern der Wettbewerbsverstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt (Köhler / Bornkamm UWG, 28. Aufl., § 11 Rn 2.37; BGH GRUR 1984, 457 - Deutsche Heilpraktikerschaft).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Dabei genügt es, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung), was unzweifelhaft gegeben ist (vgl. schon Senat, Az.: 4 W 19/07).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10
    Soweit die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.04.2003 (GRUR 2003, 889 - Internet-Reservierungssystem) hinweist, wonach die Praxis, dem Verbraucher erst nach Auswahl der gewünschten Flugverbindung den endgültigen Flugpreis anzuzeigen, nicht gegen die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 S. 1 PAngV) verstoße, wenn er zuvor darauf hingewiesen werde, dass die anfallenden Steuern und Gebühren vom jeweiligen Flugziel und der Flugroute abhingen, ändert dies nichts an der Beurteilung des vorliegenden Falles.
  • LG Düsseldorf, 10.04.2014 - 14c O 11/14
    Auch liegt in dem Fehlen der Angabe der Auslandsversandkosten ein Verstoß gegen§ 1 Abs. 2 PAngV, der auch in den Fällen des Auslandsversands anwendbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, I-4 U 196/10, Rdnr. 81 ff. -zitiert nach juris).

    Allerdings können nach Auffassung der Kammer die besonderen Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung gebieten (so auch KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, 5 W 62/10, Rdnr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2007, 5 W 37/07, Rdnr. 10 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11, Rdnr. 11; a.A. OLG Hamm Urteil vom 01.02.2011, I-4 U 196/10, Rdnr. 85 - alle zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,956
OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2011 - 4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2011 - 4 U 196/10 (https://dejure.org/2011,956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Dass der Vertrieb dem Anlageinteressenten die Anlageunterlagen zugleich mit dem Kreditantrag vorgelegt hat, ist für die Annahme einer unwiderleglichen Vermutung der wirtschaftlichen Einheit nach § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG unverzichtbar und kann nicht durch andere Indizien ersetzt werden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 - Rdnr. 22 f.).

    Diese Feststellung setzt voraus, dass objektiv bestimmte Umstände (Verbindungselemente) vorliegen und dadurch subjektiv beim Darlehensnehmer - für den Darlehensgeber erkennbar - der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartner gegenüber (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 - Rdnr. 25; Urteil vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 - Rdnr. 26).

    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 - Rdnr. 26).

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    a) Der Bundesgerichtshof hat in nunmehr st. Rspr. (Urteile vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06 -, vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05 - und vom 25. April 2006, BGHZ 167, 239, 250 f.) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich die das Anlagegeschäft des Verbrauchers finanzierende Bank bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt zurechnen lassen muss.

    Es handelt sich hierbei nicht um einen Fall des Einwendungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG; vielmehr geht es um eine Zurechnung der arglistigen Täuschung des Vermittlers: Der Kreditnehmer kann den mit dem Anlagevertrag gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG verbundenen Darlehensvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - dies wird in der Entscheidung vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06 - deutlich - allein deshalb nach § 123 BGB anfechten, wenn die Täuschung auch für dessen Abschluss kausal war, weil der Vermittler sowohl des finanzierten Geschäfts als auch des Darlehensvertrages für die kreditgebende Bank nicht Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB ist.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (siehe nur BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - III ZR 249/09 - Rdnr. 28; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 199 Rdnr. 36).

    Nach diesen Maßgaben ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass für sich allein der Umstand, dass er den ihm überlassenen Emissionsprospekt nicht durchgelesen hat, nicht genügt, um die grob fahrlässige Unkenntnis von einem Beratungsfehler zu begründen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - Rdnr. 29 ff.); dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats.

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    54 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, dass eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen erhält, diesen Kunden über eine solche Rückvergütung aufzuklären hat, um ihm einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank offenzulegen (zuletzt BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10 - und Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 -).

    In Übereinstimmung mit dem XI. Zivilsenat (Urteil vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10 -) hat der III. Zivilsenat des BGH in dem vom Kläger zitierten Urteil allerdings einer Übertragung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu aufklärungspflichtigen Rückvergütungen auf die freien, nicht bankgebundenen Anlageberater wegen der Besonderheiten der vertraglichen Beziehungen ausdrücklich eine Absage erteilt.

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09) habe auch ungefragt über die tatsächliche Höhe der Innenprovisionen aufgeklärt werden müssen.

    a) Insbesondere kann der Kläger eine Pflicht zur ungefragten Aufklärung über Provisionen nicht auf das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2010 - III ZR 196/09 - stützen.

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Mit zunehmendem zeitlichem Abstand nimmt aber die Indizwirkung für die Kausalität ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Deshalb mag etwa bei der Anlage in einen Filmfonds, bei dem der Misserfolg der Produktion unmittelbar einen entsprechenden Verlust des eingebrachten Kapitals nach sich zieht, bereits aufgrund des spezifischen strukturellen Risikos dieser Anlage grundsätzlich auf die Gefahr eines Totalverlusts hinzuweisen sein, während bei einem Immobilienfonds, bei dem selbst bei unzureichenden Mieterträgen den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenübersteht, die gleichwohl nicht völlig auszuschließende Möglichkeit eines Totalverlusts des Anlagekapitals zu den einem Anleger regelmäßig bekannten allgemeinen Risiken gehört und damit nicht aufklärungsbedürftig ist (vgl. zur diesen Unterschieden nur: BGH Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 - Rdnr. 25).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Diese - wie die Beklagte zu 1 in ihrem in erster Instanz nachgelassenen Schriftsatz zu Recht gerügt hat - pauschale und unsubstantiierte Behauptung lässt ohne nähere Angaben, insbesondere zu Anzahl und Daten der übernommenen Finanzierungen von Beitritten zum F...-Fonds ..., eine belastbare Aussage dazu, ob die finanzierende Bank mit den Initiatoren im Sinne einer ständigen Geschäftsbeziehung regelmäßig zusammengearbeitet hat, oder ob sie nur - wie von der Beklagten zu 1 behauptet - von Zeit zu Zeit auf Initiative des Verkäufers Finanzierungswünsche geprüft und gegebenenfalls entsprechende Finanzierungen übernommen hat (BGH, Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03), nicht treffen.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Ob in Anbetracht der gesondert vom Kläger unterzeichneten Anlage zum Kreditvertrag (Bl. 153 d.A.), die den Hinweis auf die Selbständigkeit des Darlehensvertrages enthielt, die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit verneint werden können (so für eine solche Fallkonstellation OLG Düsseldorf Urteil vom 28. November 2008 - 15 U 85/07 - Rdnr. 215), kann dahinstehen.
  • BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10
    Der Bundesgerichtshof hat zwar ein Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG verneint, wenn ein Ehepartner vom anderen oder eine Mutter von ihrem Sohn bestimmt wird, einer Bank Sicherheiten für Kreditschulden des Bestimmenden zu gewähren (BGH, Urteile vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 - und vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 215/95 -).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 33/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

  • OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05

    Haustürgeschäft: Widerruf einer finanzierten Fondsbeteiligung; Fortwirkung der

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 104/08

    Finanzierter Immobilienkauf zu Anlagezwecken: Widerruf eines Darlehensvertrages

  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 25/92

    Gesellschaftsanteil - Treuhand - Unterbeteiligung - Rechtsinstitut -

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • LG München I, 25.02.2010 - 22 O 1797/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund Verletzung der

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14

    Pflichten des Anlageberaters

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe ist der Anleger (BGH, Urt. v. 19.11.2009, III ZR 169/08, BKR 2010, 118 ff., juris Rn 25), die sekundäre Darlegungslast für eine rechtzeitige Übergabe - wie überhaupt für eine ausreichende Aufklärung (BGH, Urt. v. 05.05.2011, III ZR 84/10, GWR 2011, 288, juris Rn 17) - trifft jedoch den Berater (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 196/10, juris Rn 92 f.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15

    Finanzierter Immobilienerwerb: Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts;

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird nur dann widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren und die von ihnen beauftragten Vermittler sowie die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (Senat, Urteil vom 28. September 2011 - 4 U 196/10 -, Rn. 138).
  • OLG Köln, 20.11.2014 - 24 U 61/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe ist der Anleger (BGH, Urt. v. 19.11.2009, III ZR 169/08, BKR 2010, 118 ff., juris Rn 25), die sekundäre Darlegungslast für eine rechtzeitige Übergabe - wie überhaupt für eine ausreichende Aufklärung (BGH, Urt. v. 05.05.2011, III ZR 84/10, GWR 2011, 288, juris Rn 17) - trifft jedoch den Berater (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 196/10, juris Rn 92 f.).
  • OLG Köln, 12.05.2016 - 24 U 129/15

    Pflichten des Anlageberaters

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe ist der Anleger (BGH BKR 2010, 118 ff.; NZG 2014, 904), die sekundäre Darlegungslast für eine rechtzeitige Übergabe - wie überhaupt für eine ausreichende Aufklärung (BGH, Urt. v. 05.05.2011, III ZR 84/10, GWR 2011, 288, juris Rn 17) - trifft jedoch den Berater (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 196/10, juris Rn. 92 f.).
  • OLG Köln, 14.01.2016 - 24 U 24/15

    Anforderungen an die objektgerechte Beratung bei Erwerb einer Beteiligung

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe ist der Anleger (BGH BKR 2010, 118 ff.; NZG 2014, 904), die sekundäre Darlegungslast für eine rechtzeitige Übergabe - wie überhaupt für eine ausreichende Aufklärung (BGH, Urt. v. 05.05.2011, III ZR 84/10, GWR 2011, 288, juris Rn 17) - trifft jedoch den Berater (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 196/10, juris Rn. 92 f.).
  • LG Hamburg, 30.04.2015 - 330 O 552/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit

    Darlegungs- und beweisbelastet für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe ist der Anleger (BGH, Urt. v. 19.11.2009, III ZR 169/08, BKR 2010, 118 ff., juris Rn 25), die sekundäre Darlegungslast für eine rechtzeitige Übergabe - wie überhaupt für eine ausreichende Aufklärung (BGH, Urt. v. 05.05.2011, III ZR 84/10, juris Rn 17) - trifft jedoch den Berater (vgl. OLG Brandenburg, 4 U 196/10, juris Rn 92 f.).
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