Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09   

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https://dejure.org/2010,20057
OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,20057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2010 - 4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,20057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,20057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 333, 2325, 2327, 2346, 2348; ErbStG §§ 7, 9
    Nicht vollzogene Schenkungen sind nicht als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechenbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anrechnung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugewendeten inzwischen verjährten Anspruchs auf Zahlung eines Gleichstellungsgeldes auf den Pflichtteilsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Zuwendung eines inzwischen verjährten Anspruchs auf den Pflichtteilsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Anrechnung eines Anspruchs als Eigengeschenk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.

    Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - wird abgeändert.

    Das am 6.10.2009 zugestellte Urteil des Landgerichts Freiburg vom 2.10.2009 ( 8 O 90/08) wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 50.000,00 EUR nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40.903,35 EUR seit 1.01.2002 sowie im Übrigen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Rostock, 23.10.2007 - 7 W 75/07

    Streitwert: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Haupt- und Hilfsantrag betreffen im kostenrechtlichen Sinne denselben Gegenstand, weil die Anträge einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 170; BGH NJW-RR 2003, 713).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB , so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 Abs. 4 Satz 1 EGBGB - trotz Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB - unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (vgl. BGHZ 171, 1 , JURIS Rn. 19; BGH NJW-RR 2008, 258 ).
  • BFH, 23.10.2002 - II R 71/00

    Grundstücksschenkung gegen Gleichstellungsgeld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Damit sei die Schenkung bereits mit Vertragsabschluss i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt (vgl. BFHE 200, 402 , JURIS Rn. 15).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB , so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 Abs. 4 Satz 1 EGBGB - trotz Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB - unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (vgl. BGHZ 171, 1 , JURIS Rn. 19; BGH NJW-RR 2008, 258 ).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Haupt- und Hilfsantrag betreffen im kostenrechtlichen Sinne denselben Gegenstand, weil die Anträge einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 170; BGH NJW-RR 2003, 713).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
    Außerdem läge im Angebot der Leistung an die Klägerin eine vom Beklagten übermittelte Schenkungsofferte der Erblasserin, die Annahme der Leistung seitens der Klägerin wäre zugleich als rechtsgeschäftliche Annahme des Schenkungsangebots zu verstehen (vgl. für den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall BGHZ aaO.; BGH NJW 2008, 2702 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 210/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14642
OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Berechnung der GEMA-Gebühren für eine Event-Bühne eines Stadt- und Straßenfestes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Es gilt insofern der urheberrechtliche Beteiligungssatz, nach dem der Urheber oder Leistungsschutzberechtigte an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke oder Leistungen angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 1982, 102, 103; Schricker/Reinbothe, § 11 WahrnG Rn. 5; 13 Rn. 7).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Zu beachten ist, dass es sich bei den Tarifen um eine typisierende Betrachtung handelt, die verallgemeinernd gewisse Vergütungsgruppen vorsieht und dabei nicht vermeiden kann, dass in einer Gruppe auch unterschiedliche Nutzungssachverhalte zusammentreffen (BGH GRUR 2004, 669 - Musikmehrkanaldienst).
  • LG Bochum, 22.10.2009 - 8 O 551/08

    Berechnungsgrundlage für Vergütung von Musikdarstellungen auf einem Straßenfest

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Aufhebung des Urteils des LG Bochum vom 22.Oktober 2009 I-8 O 551/08 - die Beklagte und Widerklägerin zu verurteilen; einzuwilligen in die Auszahlung.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

    Auf die Berufungen der Parteien hat das Berufungsgericht (OLG Hamm, ZUM-RD 2010, 681) - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel und Abweisung von Klage und Widerklage im Übrigen - die Klägerin zur Freigabe von 20.323,13 EUR und die Beklagte zur Freigabe von 905 EUR verurteilt; darüber hinaus hat es die Klägerin zur Zahlung weiterer 478, 05 EUR verurteilt.
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 4 U 59/10

    GEMA-Gebühren für ein Stadtfest

    Aus dem Verfahren 4 U 210/09 seien dem Senat fünf weitere gleichlautende Einigungsvorschläge bekannt; gleiches gelte für zwei weitere Einigungsvorschläge im Verfahren 4 U 37/10.

    Diese ständige Spruchpraxis der Schiedsstelle sei von verschiedenen Gerichten und auch dem Senat in den Entscheidungen 4 U 210/09 und 4 U 37/10 bestätigt worden.

    1) Im Unterschied zu den Rechtsstreiten 4 U 210/09 und 4 U 37/10 war der Klage im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Musikfestival "Bochum Total 2009" kein Verfahren vor der Schiedsstelle vorgeschaltet.

    Das hat der Senat bereits im Urteil vom 11. Mai 2010 -4 U 210/09 im Einzelnen ausgeführt.

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch

    Dieser Tarif kommt seinen Merkmalen nach der im Streitfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung am nächsten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

    Dies würde den Besonderheiten eines Straßenfestes nicht gerecht, das sich gerade auch durch wechselnde Besucherströme, die sich nicht nur an einzelnen Bühnen aufhalten, auszeichnet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

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