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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.08.2011 - I-4 U 67/11   

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https://dejure.org/2011,19538
OLG Hamm, 23.08.2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet über die klagende Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet über die klagende Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Meinungsäußerungen über anwaltliche Mitbewerber - OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsrecht: Veröffentlichung einer zulässigen Meinungsäußerung auf anwalticher Webseite ist nicht wettbewerbswidrig - Bezeichnung der Tätigkeit einer Anwaltskanzlei als "doppelmoralisch" von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 279
  • MMR 2012, 750
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Paderborn, 22.06.2010 - 6 O 61/10

    Wirksame Unterlassungserklärung auch bei gleichzeitiger Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Das Urteil vom 22. Juni 2010 -6 O 61/10 hatte ein R, der es auf der Seite www.X gefunden hatte, mit der Vorbemerkung eingestellt, dass der Klägerin und nicht etwa deren Mandanten Rechtsmissbrauch bescheinigt wurde.

    Selbst wenn die kritischen Anmerkungen auf wahren Tatsachen aufbauten, nämlich dem im Verfahren 6 O 61/10 LG Paderborn angenommenen Rechtsmissbrauch der Klägerin, brauchte diese eine solche Kritik jedenfalls im Internetauftritt eines Mitbewerbers nicht hinzunehmen.

    In dem Verfahren 6 O 61/10 LG Paderborn ergebe sich aus der Senatsentscheidung im Berufungsverfahren, dass es der Klägerin dort darum gegangen sei, Anwaltskollegen mit Kostenerstattungsansprüchen aus einem Streitwert von 100.000,-- EUR zu überziehen.

    Das Abmahnverhalten, das in dem Verfahren 6 O 61/10 vom LG Paderborn als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde, betraf nicht Rechtsanwalt G3 persönlich, sondern die Klägerin, für die er damals handelte.

    Indem die Beklagte zu 1) den Kommentar von "X2" zusammen mit dem Urteil in der Sache 6 O 61/10 LG Paderborn veröffentlicht hat, hat sie diesen als Zusatzinformation eingesetzt und damit zum vom Landgericht festgestellten Rechtsmissbrauch die Einschätzung einer eigenen Kritik der Klägerin als Doppelmoral hinzugefügt.

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Letzteres ist dann der Fall, wenn zu den mit jeder Äußerung über konkurrierende Unternehmen möglichen negativen Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die die Wirkung der Äußerung in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 1999, 1100 -Generika Werbung).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 183/94

    Aussehen mit Brille - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die angegriffene Äußerung noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder ob sie bereits eine pauschale Abwertung der fremden Dienstleistung darstellt (BGH GRUR 1997, 227, 228 -Aussehen mit Brille).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Es reicht vielmehr aus, wenn der Informant sich von der fremden Äußerung nicht ernsthaft distanziert und diese auch nicht nur als Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes auf dem Markt der Meinungen an der Seite anderer Stellungnahmen eingestellt hat (vgl. BGHZ 132, 13, 18, 19).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Nicht von Art. 5 GG gedeckt und damit stets unzulässig ist die Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über einen Mitbewerber, die eine reine Schmähkritik darstellt (vgl. BVerfG GRUR 2008, 81, 83 -Pharmakartell).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Wer in Wettbewerbsabsicht einen Mitbewerber durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil herabsetzt, wird dabei strenger beurteilt als jemand, der ohne Wettbewerbsabsicht handelt (BGH GRUR 1964, 392, 394 -Weizenkeimöl).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 4 U 87/09

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Pflegeperson - Reparatur eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Die Klägerin sei bereits im Verfahren 4 U 87/09 als Parteivertreterin unterschiedlicher Mandaten im Wege einer Abmahnwelle wegen identischer Wettbewerbsverstöße kreuzzugartig gegen eine Mitbewerberin vorgegangen.
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Die Beklagte bezieht sich insoweit auf die Senatsentscheidung in der Sache 4 U 168/09.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    2) Da die Klage aus Rechtsgründen unbegründet ist, kann hier offen bleiben, ob der Klage zusätzlich ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Klägerin entgegensteht (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 510 -Vorratslücken).
  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Der Senat habe selber mit einem Urteil vom 15. Mai 1986 -4 U 326/85 entschieden, dass für eine Klage das Rechtsschutzinteresse fehle, wenn die Klägerin bei der Ausübung ihres Wahlrechts darauf abstelle, besser und schneller zu ihrem Recht zu kommen.
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 4 U 97/08

    Zweckwidrigkeit einer Gerichtsstandwahl nach Erfolgsaussichten oder nach der dort

  • LG Paderborn, 22.07.2010 - 6 O 43/10

    Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Die Mitverfolgung solcher ideeller Zwecke hindert die Einordnung als geschäftliche Handlung hingegen nicht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die gleichzeitige Verfolgung des Ziels vorrangig erscheint, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn. 18 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 279, 280; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 51; Fezer/Fezer aaO § 2 Rn. 168 f.; Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO § 2 Rn. 43).
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    Zwar kann die Inanspruchnahme eines ganz bestimmten Gerichtsstands im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein; dies ist aber nicht schon bei der bloßen Ausnutzung bestimmter Rechtsprechungsgewohnheiten an bestimmten Gerichten gegeben (KG WRP 2008, 511; OLG Hamm GRUR-RR 2012, 279).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14

    Betrugspräventionssoftware

    Dabei ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, bei der die Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der gesamte Sachzusammenhang sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs, zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 279, 280; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4 Rz. 7.13).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11   

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https://dejure.org/2011,68291
OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,68291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2011 - 4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,68291)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2011 - 4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,68291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des Finanzamts bei rechtswidriger Berücksichtigung etwaiger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Zahnarztes bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    K

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters gehörten nicht zu "den Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens", über die das Landgericht Stuttgart im Beschluss vom 16.7.2007 zulasten des Klägers entschieden hatte (vgl. BGH NJW 2008, 583, Rz. 9 ff nach juris) und wurden also auch nicht schon rechtskräftig und für den vorliegenden Rechtsstreit damit bindend dem Kläger überbürdet.

    Für den Schuldner (hier den Kläger) gilt insoweit nichts anderes als für den Gläubiger, dem die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht schon dann zur Last fallen, wenn ihm beispielsweise nach Rücknahme des Insolvenzantrags die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (vgl. BGHZ 157, 370 Tz.12 nach juris; BGH NJW-RR 2006, 1204 Tz.2 nach juris; BGH NJW 2008, 583 Tz.27 ff nach juris.; Kübler/Prütting-Pape, Kommentar zur InsO, Stand August 2011, § 13 Rz.132b; Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, 2010, § 14 InsO, Rz. 128).

    Der Senat schließt sich der Begründung des BGH in der Entscheidung vom 13.12.2007 (NJW 2008, 583 ff) an, wonach es für das Insolvenzgericht, das (in jener Entscheidung des BGH) die Eröffnung des Verfahrens ablehnt, keine Möglichkeit gibt, einen besonderen, die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters regelnden Beschluss zu erlassen.

    Allerdings kann der Schuldner, der mit seinem Vermögen im Außenverhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter demnach unabhängig von einer Kostenentscheidung nach Beendigung des Insolvenzeröffnungsverfahrens für dessen Vergütung und Auslagen aufkommen muss, im Innenverhältnis zum antragstellenden Gläubiger unter Umständen berechtigt sein, von diesem Schadensersatz zu verlangen (vgl. BGH NJW 2008, 583 ff, Rz. 38 nach juris mwN).

  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Deren Berücksichtigung steht § 531 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, da es sich zwar um neues, aber unstreitiges Vorbringen handelt (BGH NJW 2008, 448).
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06

    Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Wegen der im September 2005 bei Insolvenzantragstellung geltenden Bindungswirkung der Schreiben des BMF vom 27.6.2005 und vom 2.8.2005, die auch ausdrücklich im Interesse der betroffenen Bürger ergingen und daher Schutzwirkung auch für den Kläger hatten, ist unerheblich, dass der Bundesfinanzhof (BFH) später, nämlich am 29.11.2005, entschied, dass die Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte ab 1999 verfassungsgemäß sei und am 10.01.2008 das Bundesverfassungsgericht die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht annahm (2 BvR 294/06).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Wenn er dies - aus Gründen der Vorhersehbarkeit einer etwaig notwendigen Entscheidung und daher aus Fairnessgründen - dennoch tut, löst dies kein Schriftsatzrecht der Parteien aus (vgl. BGH vom 1.6.2011, I ZR 140/09, GRUR 2011, 803 ff, "Lernspiele").
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Der Kausalzusammenhang zwischen Nichteinlegung des Rechtsmittels und dem Schaden ist vom Schädiger zu beweisen (BGH NJW 2004, 1241, Tz.15).
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Anders als der private Gläubiger, der dem Schuldner bei unberechtigter Insolvenzantragstellung nur haftet, wenn er den Eröffnungsantrag einsetzt, um den Schuldner sittenwidrig oder vorsätzlich zu schädigen (BGHZ 74, 9, Tz.11 nach juris), beurteilt sich der Insolvenzantrag einer Gemeinde- (oder Landes-)finanzbehörde wegen rückständiger Steuern als Amtshandlung nach § 839 BGB (BGHZ 110, 253; Staudinger/Wurm, (2007), BGB, § 839 Rz.84).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Dabei ist davon auszugehen, dass eine Behörde entsprechende gerichtliche Entscheidungen beachtet hätte (BGH NJW 1986, 1924, Tz.22).
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Anders als der private Gläubiger, der dem Schuldner bei unberechtigter Insolvenzantragstellung nur haftet, wenn er den Eröffnungsantrag einsetzt, um den Schuldner sittenwidrig oder vorsätzlich zu schädigen (BGHZ 74, 9, Tz.11 nach juris), beurteilt sich der Insolvenzantrag einer Gemeinde- (oder Landes-)finanzbehörde wegen rückständiger Steuern als Amtshandlung nach § 839 BGB (BGHZ 110, 253; Staudinger/Wurm, (2007), BGB, § 839 Rz.84).
  • OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95

    Amtspflichten; Finanzbehörde; Untersuchungsgrundsatz; Anhörung des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    An der Verwirklichung des Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen darf kein vernünftiger Zweifel zurückbleiben, die Tatbestandsverwirklichung darf nicht nur wahrscheinlich sein, sie muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (vgl. OLG München NJW 1996, 1971f mwN).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZR 284/11

    Zurechnung der Kenntnisnahme des Senatsbeschlusses durch Zustellung an einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11
    Es wurde Rechtsmittel beim BGH eingelegt: Az.: III ZR 284/11.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 231/04

    Umfang der Kostentragung durch den Gläubiger nach Rücknahme des Insolvenzantrags;

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.05.2012 - 4 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,56521
OLG Brandenburg, 30.05.2012 - 4 U 67/11 (https://dejure.org/2012,56521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2012 - 4 U 67/11 (https://dejure.org/2012,56521)
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