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   LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15   

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https://dejure.org/2016,65679
LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15 (https://dejure.org/2016,65679)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.02.2016 - 5 S 81/15 (https://dejure.org/2016,65679)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 5 S 81/15 (https://dejure.org/2016,65679)
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  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Die Klägerin trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 "T"; BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 "N"; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C"; BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung eines Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C").

    Der Inhaber eines Internetanschlusses ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen oder von sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu belehren und ihnen die Nutzung des Internetanschlusses zur rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen oder zu sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu verbieten, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Nutzung bestehen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C").

    Erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung haben muss, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C").

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Die Klägerin trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 "T"; BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 "N"; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C"; BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").

    In diesen Fällen trifft den Inhaber des Internetanschlusses jedoch eine sekundäre Darlegungslast (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").

    Auch kommt es nicht auf die Nutzungsmöglichkeit von Familienangehörigen im Allgemeinen, sondern konkret auf die Situation zum Verletzungszeitpunkt an (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14).

    Die sekundäre Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 Abs. 1, 2 ZPO) hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").

  • AG Bochum, 28.05.2015 - 40 C 21/15

    Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten wegen des unerlaubten

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 28.05.2015 zum Az. 40 C 21/15, auf das hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen und der Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, die Klage abgewiesen.

    Sie beantragt, den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bochum, Geschäftszeichen 40 C 21/15, zu verurteilen, 1. an die Klägerin 368, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2015 zu zahlen, 2. an die Klägerin weitere 1.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 300, 00 Euro seit dem 12.07.2015 und aus 700, 00 Euro seit dem 22.01.2016 zu zahlen.

  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Eine zu Lasten des Beklagten bestehende Beweislast ergibt sich auch nicht gemäß der Auffassung des OLG München im Urteil vom 14.01.2016 zum Az. 29 U 2593/15, RZ 43, unter Berücksichtigung des von der Zeugin M2 ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechts.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Die Klägerin trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 "T"; BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 "N"; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C"; BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Bochum, 19.02.2016 - 5 S 81/15
    Die Klägerin trägt nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 "T"; BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 "N"; BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "C"; BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 "U #").
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