Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11   

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https://dejure.org/2013,40019
OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Einräumung eines Altenteilrechts - Entfall des Rechts bei Umzug in betreute Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnrecht in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit einer Partei ist regelbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Immobilie gegen Pflegeverpflichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Immobilie gegen Pflegeverpflichtung und Wohnrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 581
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    bb) Bei einer persönlichen Ausübungshinderung des Berechtigten ist eine ergänzende Auslegung des der Bestellung des Wohnungsrechts zugrunde liegenden Vertrags geboten, wenn diese Möglichkeit von den Vertragsparteien nicht bedacht worden ist (BGH NJW 2009, 1348, juris Rn. 12).

    Hierüber verhält sich der Vertrag, da der Umzug des Erblassers nicht zu einem Erlöschen des Wohnungsrechts führte (vgl. BGH NJW 2009, 1348, juris Rn. 8; Palandt/Bassenge a. a. O., § 1093 Rn. 19), weder ausdrücklich noch stillschweigend.

    Das Wohnungsrecht kann als höchstpersönliches Recht zwar keine Auslegung des Vertrages rechtfertigen, die auf eine Pflicht zur Vermietung oder Zustimmung zu einer solchen Vermietung der Räume hinausliefe (BGH, NJW 2009, 1348, juris Rn. 20).

  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    (1) Eine diese Auslegung begründende Regelungslücke hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2003, 577, juris Rn. 6) zum einen bejaht, wenn lediglich das Entfallen der Pflegeverpflichtung bei einem Krankenhausaufenthalt vertraglich geregelt war, da ein dauernder Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht mit einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen sei.

    Der Zahlungsanspruch ist auch nicht auf die "ersparten Aufwendungen" der Beklagten beschränkt, wie diese unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 21. September 2001 - V ZR 14/01 und vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02, beide juris) meint.

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    Der Zahlungsanspruch ist auch nicht auf die "ersparten Aufwendungen" der Beklagten beschränkt, wie diese unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 21. September 2001 - V ZR 14/01 und vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02, beide juris) meint.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    § 533 ZPO findet deshalb keine Anwendung (BGHZ 158, 295, juris Rn. 25).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    Soweit sich die Beklagte zudem gegen die Annahme eines Altenteilsvertrages wendet, kann der Senat auf sich beruhen lassen, ob dieser mit dem Grundstück eine die Existenz zumindest teilweise begründende und die Gewinnung der dem Berechtigten geschuldeten Leistungen ermöglichende Wirtschaftseinheit übertragen wurde (vgl. BGH, NJW 2003, 1126, juris Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.06.2011 - I-5 U 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27090
OLG Hamm, 06.06.2011 - I-5 U 32/11 (https://dejure.org/2011,27090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2011 - I-5 U 32/11 (https://dejure.org/2011,27090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - I-5 U 32/11 (https://dejure.org/2011,27090)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2009 - V ZR 69/08

    Zulässigkeit einer Klage auf Beseitigung des Überwuchses von Ästen im Bundesland

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2011 - 5 U 32/11
    Insoweit ist davon auszugehen, dass auch im Nachbarrecht bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen keine obligatorische Streitschlichtung mehr stattzufinden hat (vgl. Urteil des BGH v. 10.07.2009, Az.: V ZR 69/08, NJW-RR 2009, 1238 zur Streichung der entsprechenden Vorschrift im Hessischen Schlichtungsgesetz).
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Die Kläger machen .jeweils einen Zahlungsanspruch geltend, und für einen solchen ist das Schlichtungsverfahren keine Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2009 -V ZR 69/08 juris, Rn. 19; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2011 -Az.: 5 U 32/11 - Rn. 17 und BGH NJW-RR 2017, 443 ff. für das gleichlautende Saarländische Nachbarrecht).
  • AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14

    Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines

    Jedoch stellt "wilde Wein" keine "Anlage" im Sinne von § 907 BGB dar ( BGH , Urteil vom 16.02.2001, Az.: V ZR 422/99, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1208 ff. ) und wird im Übrigen ein Schlichtungsversuch vor der Erhebung einer Klage zu den ordentlichen Gerichten auch nicht für Zahlungs klagen - so wie hier vom Kläger erhoben - vorgeschrieben ( BGH , Urteil vom 19.02.2016, Az.: V ZR 96/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 823 f.; BGH , Urteil vom 02.03.2012, Az.: V ZR 169/11, u.a. in: MDR 2012, Seiten 579 f.; BGH , Urteil vom 10.07.2009, Az.: V ZR 69/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1238 f.; OLG Koblenz , Beschluss vom 26.10.2012, Az.: 5 W 590/12, u.a. in: MDR 2013, Seite 399; OLG Hamm , Urteil vom 06.06.2011, Az.: I-5 U 32/11, u.a. in: "juris"; Monschau , in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, M. Besondere Probleme des Mietprozesses, Rn. 13 ).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

    Entsprechend hat das OLG Hamm mit Urteil vom 06.06.2011 (BeckRS 2011, 21895) für das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW entschieden, dass die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GüSchlG NRW, die wie die Streichung der entsprechenden Vorschrift in Hessen die vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich des Ausführungsgesetzes zu § 15 a EGZPO herausnehmen sollte, dazu führe, dass bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen auch im Nachbarrecht keine obligatorische Streitschlichtung mehr stattzufinden habe.
  • OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12

    Zulässigkeit einer auf Deliktsrecht gestützten Klage unter Nachbarn;

    Dass die gerichtliche Durchsetzung eines derartigen Anspruchs erst nach erfolgloser Schlichtung zulässig ist, wird nach den Erkenntnismöglichkeiten des Senats nirgends vertreten (vgl. BGH in MDR 2012, 579 - 580; OLG Hamm, Urteil 5 U 32/11 vom 6. Juni 2011; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14

    Erfordernis der Streitschlichtung bei Zahlungsklagen wegen Verstößen gegen

    Entsprechend hat das OLG Hamm mit Urteil vom 06. Juni 2011 - 5 U 32/11 - für das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW entschieden, dass die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GüSchlG NRW, die wie die Streichung der entsprechenden Vorschrift in Hessen die vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich des Ausführungsgesetzes zu § 15 a EGZPO herausnehmen sollte, dazu führe, dass bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen auch im Nachbarrecht keine obligatorische Streitschlichtung mehr stattzufinden habe.
  • AG Aachen, 21.12.2016 - 115 C 554/15

    Anspruch auf Unterlassung der (vermeintlichen) Überwachung eines zu seinem

    Es handelt sich hier um einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB und nicht um einen der dort enumerativ aufgezählten typischen nachbarrechtlichen Auseinandersetzung; insbesondere bilden hier keine Ansprüche aus § 906 BGB, solche wegen Überwuchses oder Hinüberfalls, wegen eines Grenzbaums oder sonstige Nachbarrechte, wie sie im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelt sind, den Gegenstand (für einen Geldanspruch aus § 3 823, 1004 Abs. 1 BGB die Anwendung des § 10 Abs. 1 GüSchlG NRW ebenfalls ablehnend OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2011 - 5 U 32/11).
  • OLG Naumburg, 22.05.2023 - 12 U 195/22

    Obligatorischer Streitschlichtungsversuch bei Zahlungsansprüchen im Zusammenhang

    Das hat der Bundesgerichtshof für nahezu wortgleiche Vorschriften im hessischen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HessSchlG), nordrhein-westfälischen (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 NRWJustG), rheinland-pfälzischen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 RhPfLSchlG) und saarländischen Landesrecht (§ 37a Abs. 1 Nr. 1 AGJusG) bereits entschieden (BGH, Urteile vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08, Rn. 10 ff. für § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b HessSchlG; vom 2. März 2012 - V ZR 169/11, Rn. 6 ff. für § 53 Abs. 1 JustG NRW; vom 19. Februar 2016 - V ZR 96/15, Rn. 7 ff. für § 1 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG RP; vom 27. Januar 2017 - V ZR 120/16 -, Rn. 10 und Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. März 2017 - 2 U 7/16 -, Rn. 39 für § 37a Abs. 1 Nr. 1 AGJusG SL; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2011 - I-5 U 32/11 -, Rn. 17 für den nordrhein-westfälischen § 53 Abs. 1 Nr. 1 NRWJustG; alle zitiert nach Juris; Zöller-Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 15a EGZPO, Rn. 5; MünchKomm-Gruber, ZPO, 6. Aufl., § 15a EGZPO, Rn. 29).
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