Weitere Entscheidung unten: LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - I-5 U 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14106
OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - I-5 U 49/15 (https://dejure.org/2016,14106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2016 - I-5 U 49/15 (https://dejure.org/2016,14106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - I-5 U 49/15 (https://dejure.org/2016,14106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Rechts des Käufers eines fabrikneuen Pkw zum Rücktritt vom Kaufvertrag; Anforderungen an die Einräumung der Möglichkeit zur Nacherfüllung

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Überprüfungsrecht des Verkäufers

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen für Rücktritt und Nacherfüllungsverlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Rechts des Käufers eines fabrikneuen Pkw zum Rücktritt vom Kaufvertrag; Anforderungen an die Einräumung der Möglichkeit zur Nacherfüllung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Rechts des Käufers eines fabrikneuen Pkw zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt setzt ordnungsgemäße Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuwagen mit Mangel - Verkäufer muss Prüfungsmöglichkeit erhalten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss mangelhaftes Fahrzeug prüfen können - Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt setzt ordnungsgemäße Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus! (IBR 2016, 733)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Denn die Obliegenheit (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Leitsatz) des Käufers, dem Verkäufer eine Nacherfüllungsmöglichkeit einzuräumen, umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen, ob und welche Mängel vorliegen, worauf diese beruhen und ob sie bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen; all dies muss der Verkäufer prüfen können, was voraussetzt, dass ihm der Kaufgegenstand hierzu zur Verfügung gestellt wird (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 12; zuletzt BGH MDR 2015, 1199, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rn. 30).

    Dem Verkäufer soll dies zur Einschätzung dienen, ob er sich auf die gewählte Art der Nacherfüllung einlassen muss oder berechtigt ist, sie - insbesondere nach § 439 Abs. 3 BGB - zu verweigern (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 13).

    Denn die Obliegenheit (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Leitsatz) des Käufers, dem Verkäufer eine Nacherfüllungsmöglichkeit einzuräumen, umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen, ob und welche Mängel vorliegen, worauf diese beruhen und ob sie bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen; all dies muss der Verkäufer prüfen können, was voraussetzt, dass ihm der Kaufgegenstand hierzu zur Verfügung gestellt wird (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 12; zuletzt BGH MDR 2015, 1199, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rn. 30).

    Dem Verkäufer soll dies zur Einschätzung dienen, ob er sich auf die gewählte Art der Nacherfüllung einlassen muss oder berechtigt ist, sie - insbesondere nach § 439 Abs. 3 BGB - zu verweigern (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 13).

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 176/14

    Pferdekaufvertrag: Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

    BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Erforderlich ist eine bestimmte und eindeutige Nacherfüllungsaufforderung (Grüneberg in: Palandt, 75. Auflage, § 323 Rn. 13) unter Benennung des genauen Inhalts des Nacherfüllungsverlangens (Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10); dagegen genügt die bloße Aufforderung zur Erklärung zur/über die Leistungsbereitschaft nicht (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 897; so auch BGH NJW 1999, 3710, zitiert nach juris, dort Rn. 19, noch zu § 634 Abs. 1 BGB a. F.).

    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

    BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Erforderlich ist eine bestimmte und eindeutige Nacherfüllungsaufforderung (Grüneberg in: Palandt, 75. Auflage, § 323 Rn. 13) unter Benennung des genauen Inhalts des Nacherfüllungsverlangens (Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10); dagegen genügt die bloße Aufforderung zur Erklärung zur/über die Leistungsbereitschaft nicht (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 897; so auch BGH NJW 1999, 3710, zitiert nach juris, dort Rn. 19, noch zu § 634 Abs. 1 BGB a. F.).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2011 - 23 U 137/10

    Rechte des Unternehmers bei Nichterteilung einer vom Auftraggeber zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Diese Angabe ist indes im Kaufvertrag unstreitig nicht enthalten gewesen und daher für das Berufungsgericht auch nicht bindend festgestellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2011, I-23 U 137/10, zitiert nach juris, dort Rn. 49; Heßler in: Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 531 Rn. 20); letztlich kann dies auch dahinstehen, denn die Nacherfüllungspflicht des § 439 BGB gibt auch bei einer ursprünglichen Stückschuld die Möglichkeit einer Nachlieferung jedenfalls dann, wenn keine schützenswerten Interessen von Käufer oder Verkäufer dagegen sprechen (vgl. Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 439, Rn. 12).

    Diese Angabe ist indes im Kaufvertrag unstreitig nicht enthalten gewesen und daher für das Berufungsgericht auch nicht bindend festgestellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2011, I-23 U 137/10, zitiert nach juris, dort Rn. 49; Heßler in: Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 531 Rn. 20); letztlich kann dies auch dahinstehen, denn die Nacherfüllungspflicht des § 439 BGB gibt auch bei einer ursprünglichen Stückschuld die Möglichkeit einer Nachlieferung jedenfalls dann, wenn keine schützenswerten Interessen von Käufer oder Verkäufer dagegen sprechen (vgl. Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 439, Rn. 12).

  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Denn die Obliegenheit (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Leitsatz) des Käufers, dem Verkäufer eine Nacherfüllungsmöglichkeit einzuräumen, umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen, ob und welche Mängel vorliegen, worauf diese beruhen und ob sie bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen; all dies muss der Verkäufer prüfen können, was voraussetzt, dass ihm der Kaufgegenstand hierzu zur Verfügung gestellt wird (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 12; zuletzt BGH MDR 2015, 1199, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rn. 30).

    Denn die Obliegenheit (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Leitsatz) des Käufers, dem Verkäufer eine Nacherfüllungsmöglichkeit einzuräumen, umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen, ob und welche Mängel vorliegen, worauf diese beruhen und ob sie bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen; all dies muss der Verkäufer prüfen können, was voraussetzt, dass ihm der Kaufgegenstand hierzu zur Verfügung gestellt wird (BGH NJW 2010, 1448, zitiert nach juris, dort Rn. 12; zuletzt BGH MDR 2015, 1199, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und Rn. 30).

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Erforderlich ist eine bestimmte und eindeutige Nacherfüllungsaufforderung (Grüneberg in: Palandt, 75. Auflage, § 323 Rn. 13) unter Benennung des genauen Inhalts des Nacherfüllungsverlangens (Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10); dagegen genügt die bloße Aufforderung zur Erklärung zur/über die Leistungsbereitschaft nicht (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 897; so auch BGH NJW 1999, 3710, zitiert nach juris, dort Rn. 19, noch zu § 634 Abs. 1 BGB a. F.).

    BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Erforderlich ist eine bestimmte und eindeutige Nacherfüllungsaufforderung (Grüneberg in: Palandt, 75. Auflage, § 323 Rn. 13) unter Benennung des genauen Inhalts des Nacherfüllungsverlangens (Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10); dagegen genügt die bloße Aufforderung zur Erklärung zur/über die Leistungsbereitschaft nicht (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 897; so auch BGH NJW 1999, 3710, zitiert nach juris, dort Rn. 19, noch zu § 634 Abs. 1 BGB a. F.).

  • LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11

    Gewährleistung bei Verbrauchsgüterkauf: Pflicht des Möbelkäufers zur Fristsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 273/12

    Zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Anerkannt ist vielmehr sogar, dass ein Verkäufer sich vor Erklärung des Rücktritts unabhängig von einem bereits gegebenen Fristablauf zur Mangelbeseitigung noch auf die Einrede des § 439 Abs. 3 BGB berufen kann (BGH MDR 2014, 26, zitiert nach juris, dort Rn. 17).

    Anerkannt ist vielmehr sogar, dass ein Verkäufer sich vor Erklärung des Rücktritts unabhängig von einem bereits gegebenen Fristablauf zur Mangelbeseitigung noch auf die Einrede des § 439 Abs. 3 BGB berufen kann (BGH MDR 2014, 26, zitiert nach juris, dort Rn. 17).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15
    Eine Nacherfüllungsverweigerung wird aber erst dann angenommen, wenn der Schuldner unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen; hierzu reicht nicht einmal das bloße Bestreiten des Mangels oder des Anspruches aus (BGH MDR 2011, 906, zitiert nach juris, dort Rn. 14).

    Eine Nacherfüllungsverweigerung wird aber erst dann angenommen, wenn der Schuldner unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen; hierzu reicht nicht einmal das bloße Bestreiten des Mangels oder des Anspruches aus (BGH MDR 2011, 906, zitiert nach juris, dort Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019 - L 5 U 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,23020
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019 - L 5 U 49/15 (https://dejure.org/2019,23020)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.04.2019 - L 5 U 49/15 (https://dejure.org/2019,23020)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. April 2019 - L 5 U 49/15 (https://dejure.org/2019,23020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,23020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019 - L 5 U 49/15
    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und wieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und gegebenenfalls das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (vergleiche Urteil des BSG vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R -, juris Rn. 20 mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - L 3 R 254/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2019 - L 5 U 49/15
    Den aus anteiligen Gerichtshaltungskosten, Personalkosten für den Aufwand menschlicher Arbeitskraft zusammengesetzten Arbeitsaufwand für die Fortsetzung des Berufungsverfahrens schätzt der Senat auf (mindestens) 1.000,- Euro (vergl. hierzu die Ausführungen im Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2011 - L 3 R 254/11, zitiert nach juris, dort Randnr. 35 und 36, dessen Ausführungen sich der Senat anschließt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht