Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07   

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OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,3930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.04.2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,3930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. April 2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,3930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Kapitalentschädigung von 500.000 EUR neben einer Schmerzensgeldrente von 500 EUR monatlich; Entschädigung für ein durch einen ärztlichen Behandlungsfehler bei der Geburt schwer geschädigtes Kind; Vergütung der durch Angehörige unentgeltlich ...

  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.)
    Bewertung sog. "Bereitschaftszeiten" bei der Ermittlung des Umfangs eines Schadensersatzanspruches wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers - Zum Umfang des Anspruchs auf Schmerzensgeld wegen eine ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Kommen mehrere Arten der Betreuung (Heimunterbringung oder häusliche Pflege) in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, VersR 1999, 1156).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Der Umfang der erforderlichen Aufwendungen ist unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90).
  • LG München I, 08.03.2006 - 9 O 12986/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern von Ärzten; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    zugesprochen (VersR 2007, 1139).
  • OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Was der Versichertengemeinschaft zugemutet werden kann, richtet sich danach, was bei den durch Versagen ärztlichen Personals und/oder Hilfspersonals schwerstgeschädigten Patienten im Bewusstsein redlich denkender und fühlender Menschen als angemessen anzusehen ist (vgl. OLG München, OLGR München 2006, 92 = FamRZ 2006, 623 = MedR 2006, 211).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Der Tatrichter ist nicht gehindert, die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge zu unterschreiten oder über sie hinauszugehen, wenn dies durch die wirtschaftliche Entwicklung oder veränderte allgemeine Wertvorstellungen gerechtfertigt ist (BGH, VersR 1976, 967).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Eine rechnerisch streng festlegbare Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile gibt es nicht, da diese nicht in Geld messbar sind (BGHZ 18, 149).
  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 13/92

    Tendenz der Rechtsprechung höheres Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Hierbei ist in Rechnung zu stellen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen großzügiger verfährt als früher (OLG Köln, VersR 1992, 1013 und VersR 1995, 549).
  • OLG Brandenburg, 11.08.1999 - 1 U 7/99

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung nach § 12 Pressegesetz des Landes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Bereits die Prämisse der Beklagten, auch ein gesundes Kind könne im ersten Lebensjahr "nicht allein gelassen werden", ist fraglich (so allerdings OLG Celle, Urteil vom 20. März 2000, Az. 1 U 7/99).
  • OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 126/94

    Tendenz der Rechtsprechung zu höherem Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Hierbei ist in Rechnung zu stellen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen großzügiger verfährt als früher (OLG Köln, VersR 1992, 1013 und VersR 1995, 549).
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
    Das OLG Köln (VersR 2007, 219) hat im Fall eines bei der Geburt durch einen ärztlichen Behandlungsfehler schwerstgeschädigten Kindes ein Schmerzensgeld von 500.000,00 EUR zuerkannt, das OLG Hamm (VersR 2003, 282) 500.000,00 EUR Schmerzensgeld bei schwersten Hirnschäden bei der Geburt als Folge eines groben Behandlungsfehlers, das LG Kleve (ZfSch 2005, 235) 400.000,00 EUR Schmerzensgeld u. 500, 00 EUR mtl.
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06

    Schadensersatz bei Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung

  • LG Kleve, 09.02.2005 - 2 O 370/01

    Höhe des Schmerzensgeldes bei grobem ärztlichen Behandlungsfehler während des

  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Das OLG Zweibrücken (Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07, MedR 2009, 88 - Geburtsschaden) hat in einer weiteren Entscheidung 10, 23 EUR je Stunde angesetzt (aaO, juris-Rn. 65).
  • LG Köln, 13.06.2023 - 5 O 197/22

    Sexueller Missbrauch, katholische Kirche, Schmerzensgeld, Schadensersatz,

    Veröffentlichte Verfahren zu Schwerstschadensfällen, bei denen die Betroffenen irreversibel schwerste körperliche und geistige Behinderungen erlitten und dadurch die Möglichkeit eines Lebens als selbstbestimmte Persönlichkeit verloren hatten, ergaben lange Zeit rechtskräftig titulierte Schmerzensgeldbeträge von bis zu 500.000,-- EUR nebst einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-- EUR (OLG Zweibrücken, 22. April 2008, 5 U 6/07, MedR 2009, 88; OLG T., 20. Dezember 2006, 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Hamm, 21. Mai 2003, 3 U 122/02, VersR 2004, 386; OLG München, 19. September 2005, 1 U 2640/05, MedR 2006, 211; OLG O., 26. April 2007, 8 U 37/05, VersR 2008, 534).
  • LG Gießen, 06.11.2019 - 5 O 376/18

    Krankenhaus haftet in Millionenhöhe

    So hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urt. v. 22.4.2008 - 5 U 6/07, NJOZ 2009, 3241) in einem Geburtsschadensfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 EUR nebst einer monatlichen Rente von 500, 00 EUR zugesprochen.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    cc) Besteht danach eine Ersatzpflicht, so ist die zusätzliche Mühewaltung der Verwandten, die im Verhältnis zum Schädiger nicht unentgeltlich erfolgen soll, angemessen auszugleichen (BGH, VersR 1986, 59; OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff., juris Tz. 65).

    ccc) Der Senat hält es für angemessen, von den Zeiten der nächtlichen Rufbereitschaftschaft 25 % als pflegebedingten Mehraufwand in Ansatz zu bringen (vgl. OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff, juris Tz. 68; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

    Der "Verlustposten" der Eltern besteht in erheblichem Umfang darin, dass sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Freizeitgestaltung eingeschränkt sind und dass während der Bereitschaft in einem gewissen, allerdings schon anderweitig berücksichtigten Umfang tatsächliche Pflegeleistungen erforderlich sind (OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff., juris Tz. 69; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    Da es naturgemäß nicht möglich ist, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln, ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Angaben der mit der Betreuung befassten Angehörigen und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90).

    Demgegenüber führt die Auffassung der Beklagten, auch ein gesundes Kind könne im ersten Lebensjahr nicht allein gelassen werden, nicht zu einem Abzug des Betreuungsaufwandes von den durch die Sachverständige ermittelten Zeiten (so allerdings OLG Celle, Urteil vom 20. März 2000, Az. 1 U 7/99; wie hier OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721).

    Der vom Landgericht für den Zeitraum ab dem 3.9.1997 herangezogene Satz von 9, 00 EUR/Stunde stellt eine realistische Größe dar, die sich in ähnlicher Form auch in anderen Entscheidungen wiederfindet (OLG Düsseldorf VersR 2003, 1470 und NJW-RR 2003, 90: 20 DM/Stunde; OLG Zweibrücken OLGR 2008, 721: 10,23 EUR; GesR 2003, 389: 20 DM/Stunde).

  • KG, 16.02.2012 - 20 U 157/10

    Schmerzensgeldbemessung: Schwerer Hirnschaden eines 4 1/2 jährigen Kindes nach

    Anhaltspunkte zur Ermittlung der Größenordnung vermittelt etwa die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Urteil vom 22.4.08 - 5 U 6/07 -); der dortige Kläger erlitt aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler ähnlich schwere Hirnschäden bei seiner Geburt wie die Klägerin; ihm wurden erstinstanzlich ein Schmerzensgeld von 500.000 EUR und eine Schmerzensgeldrente von 500,- EUR zugesprochen, was das Oberlandesgericht Zweibrücken unter Hinweis auf vergleichbare Entscheidungen als "zwar hoch, keinesfalls aber derart, dass eine Korrektur angezeigt wäre" ansah.
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Der 5.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat mehrfach entschieden, dass ein Bruchteil der tatsächlichen Bereitschaftsdienstzeit zu Grunde zu legen ist, der mit dem ungekürzten Stundensatz zu vergüten ist, wobei der Bruchteil je nach Fall 25 % oder 50 % der gesamten Bereitschaftszeit betragen kann (OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.11.2007, Az.: 5 U 62/06 Tz.39 ff = NJW-RR 2008, 620: 25 %; Urt. v. 22.04.2008, Az.: 5 U 6/07 Tz.70: 25 %; Urt. v. 02.9.2003, Az.: 5 U 31/02 Tz.21 f: 50 %, alle veröffentlicht bei juris).
  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

    Hierdurch wird deutlich, dass das nach den oben dargestellten Grundsätzen maßgebliche Gesamtbild der Erkrankung der Klägerin trotz seiner Schwere bezüglich des Maßes der Lebensbeeinträchtigung hinter den Fallgestaltungen zurückbleibt, die Gegenstand der von der Klägerin genannten und anderen Referenzentscheidungen waren und bei denen - teils indexiert - ein höheres Schmerzensgeld als 500.000,00 EUR zugesprochen worden ist (so etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 22. April 2008 - 5 U 6/07 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 - 20 U 157/10 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2002 - 3 U 156/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 5 U 130/01 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. September 2009 - I-3 U 9/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der Kausalität

    Er bewegt sich auch im üblichen Rahmen vergleichbarer Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Höchstschadensfällen bei der Geburt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.01.2002 - 3 U 156/00, VersR 2002, 324; OLG Köln Urt. v. 20.12.2006 - 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Zweibrücken Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07, MedR 2009, 88; KG Berlin Urt. v. 16.02.2012 - 20 U 157/10, MedR 2012, 596; OLG Naumburg Urt. v. 28.11.2001 - 1 U 161/99, VersR 2002, 1295).
  • LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12

    Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments

    Eine rechnerisch streng festlegbare Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile gibt es nicht, da diese nicht in Geld messbar sind (vgl. OLG Zweibrücken NJOZ 2009, 3241, 3243).
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 5 U 75/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei zögerlichem Prozessverhalten des Gegners im

  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 26 U 102/20

    Grober Behandlungsfehler bei der Untersuchung einer Schwangeren

  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

  • LG Paderborn, 09.06.2021 - 4 O 334/12
  • OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher

  • LG Münster, 17.04.2009 - 16 O 532/07

    Schadensersatzrechtlicher Umfang der Heilbehandlungskosten; Schmerzensgeld für

  • LG Köln, 02.04.2014 - 25 O 387/08

    Schmerzensgeldgewährung in Kombination mit einer Schmerzensgeldrente nach groben

  • LG Aachen, 10.01.2018 - 11 O 314/14

    Schadensersatzanspruch und Zahlungsanspruch eines Kindes auf Schmerzensgeld wegen

  • OLG Naumburg, 22.02.2012 - 1 W 4/12

    Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld als anrechenbares Einkommen

  • LG Heidelberg, 09.06.2010 - 4 O 77/07

    Schadensersatz wegen fehlender Beratung bzgl. pränataler Diagnosemöglichkeiten,

  • ArbG Bielefeld, 28.07.2020 - 5 Ca 1725/19

    Schmerzensgeld

  • LG Mönchengladbach, 25.02.2022 - 6 O 347/12
  • LG Hof, 03.02.2015 - 15 O 18/10

    Schadensersatz für ärztlichen Behandlungsfehler

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - I-5 U 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4661
OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für eine Nachbearbeitung im Falle einer Beschädigung der ursprünglichen Werkleistung aufgrund einer von einem anderen Unternehmer fehlerhaft erbrachten Leistung; Nachbearbeitung als kostenlose Mängelbeseitigung; Prüfungspflicht und ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § ... 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB §§ 633 ff.; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 634; ; BGB § 642; ; BGB § 645; ; BGB § 645 Abs. 1; ; BGB § 645 Abs. 2; ; BGB § 648a; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht - Zur Erfüllungsgehilfenstellung eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fenstereinbau: Prüfungs- und Hinweispflicht des Nachunternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht: Erfolgs- oder Verschuldenshaftung? (IBR 2008, 432)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1005
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 14 U 76/99

    Architektenvertrag: Zurechenbares Mitverschulden des Architekten bei mangelnder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Insoweit ist der Architekt kein Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers, und zwar entgegen anderer Auffassung (OLG Frankfurt, BauR 2004, 1669; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., Teil B, 16 Aufl., § 4 Nr. 3, Rdn. 59) auch dann nicht, wenn es um eine nicht ausreichende Beaufsichtigung des Vorunternehmers geht.

    Denn der Auftraggeber schuldet dem (Nach-) Unternehmer (auch) keine Beaufsichtigung des Vorunternehmers, die Grundlage für eine Erfüllungsgehilfenstellung des bauaufsichtsführenden Architekten in diesem Punkt sein könnte (zutreffend idS: O. Vogel, Anmerkung zu o.g. Entscheidung des OLG Frankfurt in: IBR 2004, 518).

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Das Gegenteil ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Fall (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132).

    Das wiederum hat der BGH mit der vorzitierten Vorunternehmerrechtsprechung ausdrücklich verneint (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132), sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl.: BGH, ZfBR 1992, 31; OLG Celle, BauR 1994, 629), die sich vorliegend aus den bereits dargestellten Gründen nicht feststellen lassen (zum Ganzen: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kom., 2. Aufl., § 642, Rdn. 3 mwN).

  • BGH, 14.02.1974 - VII ZR 195/72

    Umfang der Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    aa) Die Klägerin stützt ihre gegen eine solche Mitverantwortung gerichteten Einwendungen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die Prüfungspflicht des Unternehmers nicht über seine vertraglichen Leistungspflichten hinausgeht (grundlegend: BGH, BauR 1970, 57; BGH, BauR 1974, 202).

    bb) Die Klägerin zieht hieraus den weitergehenden Schluss, dass eine Prüfungs- und Hinweispflicht nicht bestanden habe, weil die von ihr geschuldeten Leistungen von dem Fehlen einer Abdichtung im Bereich der Fensterrahmen nicht berührt gewesen seien (vgl. hierzu: BGH, BauR 1974, 202).

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Die hierzu vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, dass erst die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht die "an sich ordnungsgemäße" Werkleistung mangelhaft mache (BGH, BauR 1970, 57, 58), wenn dadurch das Gesamtgewerk beeinträchtigt werde (BGH, BauR 1983, 70, 71; BGH, BauR 1987, 79, 80; ebenso: OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1593, 1594), hat die wohl h. M. in der Literatur zu der These weiterentwickelt, dass die in § 4 Nr. 3 VOB/B verankerte Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers eine der Erfolgsverpflichtung immanente vertragliche Hauptleistungspflicht sei, deren Verletzung Mängelansprüche des Bestellers auslöse (Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., 16. Aufl., Teil B, § 4 Nr. 3, Rdn. 4; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB-Kom., 10 Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 46; Vygen, Bauvertragsrecht, Rdn. 461; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 12, Rdn. 133; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1519).

    aa) Die Klägerin stützt ihre gegen eine solche Mitverantwortung gerichteten Einwendungen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die Prüfungspflicht des Unternehmers nicht über seine vertraglichen Leistungspflichten hinausgeht (grundlegend: BGH, BauR 1970, 57; BGH, BauR 1974, 202).

  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Richtig ist zwar, dass ein Koordinierungsfehler dem Auftraggeber über § 278 BGB zugerechnet werden kann, wenn dieser Fehler die Qualität eines Planungsfehlers hat, einem solchen nahe kommt (BGH, NJW 1972, 447).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    aa) Die bauvertragliche Prüfung- und Hinweispflicht des Unternehmers folgt für den VOB/B-Vertrag mit den sich gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B für die Mängelhaftung ergebenden Konsequenzen unmittelbar aus § 4 Nr. 3 VOB/B. Dass sie - abgesehen von dem in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegten Schriftformerfordernis - deckungsgleich auch für den BGB-Bauvertrag gilt, ist nicht ernsthaft bestritten (BGH BauR 1984, 401; vgl. auch: Werner/Pastor, Rdn. 1519 mwN).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Die hierzu vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, dass erst die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht die "an sich ordnungsgemäße" Werkleistung mangelhaft mache (BGH, BauR 1970, 57, 58), wenn dadurch das Gesamtgewerk beeinträchtigt werde (BGH, BauR 1983, 70, 71; BGH, BauR 1987, 79, 80; ebenso: OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1593, 1594), hat die wohl h. M. in der Literatur zu der These weiterentwickelt, dass die in § 4 Nr. 3 VOB/B verankerte Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers eine der Erfolgsverpflichtung immanente vertragliche Hauptleistungspflicht sei, deren Verletzung Mängelansprüche des Bestellers auslöse (Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., 16. Aufl., Teil B, § 4 Nr. 3, Rdn. 4; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB-Kom., 10 Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 46; Vygen, Bauvertragsrecht, Rdn. 461; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 12, Rdn. 133; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1519).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Tatsächlich handelt es sich bei der Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers nach zutreffender Auffassung um eine Ausprägung vertraglicher Schutz-, Aufklärungs- und Kooperationspflichten (Grundlegend zur Kooperationspflicht: BGH, BauR 1996, 542; insbesondere: BGH, Baurecht 2000, 409) des Unternehmers iSd § 241 Abs. 2 BGB (Insoweit zutreffend: Vorwerk, BauR 2003, 1ff., 6) und damit um eine vertragliche Nebenpflicht (Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, VOB-Kom., 2. Aufl., Teil B, § 4 Rdn. 66; Clemm BauR 1987, 609; Nicklisch/Weick, VOB-Kom., 3. Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 68).
  • OLG Köln, 08.02.2006 - 11 U 93/04

    Zum Umfang der Prüf- und Hinweispflicht eines Fußbodenverlegers aus § 4 Nr. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Das Gewerk der Klägerin betraf die DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), wo unter Ziff. 3.1.1 Prüf- und Hinweispflichten exemplarisch (und nicht abschließend - BGH, BauR 2001, 1414 - betr. DIN 18352 [Fliesenleger]; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2006, 1456 - betr. DIN 18365 [Bodenbelagarbeiten]) aufgeführt sind.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1998 - 5 U 128/97
  • BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89

    Haftung des Auftraggebers für von ihm zu vertretenden Stillstand der Arbeiten

  • OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91

    Schadensersatzanspruch des Nachfolgeunternehmers gegen Auftraggeber bei

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 7 U 87/02

    BGB-Werkvertrag: Rechtsgrundlage für eine Gewährleistungshaftung bei Verletzung

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99

    Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18

    Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener

    Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht der Beklagten, den Kläger auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die sie im Rahmen des Reparaturauftrages ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hatte, und deren Mängel nach Ausführung ihrer Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen würden (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2007 - I-5 U 6/07, Rn. 43, juris, zur Haftung eines Putzers für Leistungen von Vorunternehmern).
  • LG Berlin, 23.04.2009 - 28 O 227/07

    Erstattungsfähige Kosten bei Mängelbeseitigung

    Sollte hier auch ein Verschulden der Beklagten zu 2 als "Fensterbauerin" eine Rolle spielen, so ist davon auszugehen, dass hier jedenfalls eine gesamtschuldnerische Haftung besteht (vgl. BGH, Urteil v. 26.06.2003, Gz. VII ZR 126/02; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2007, Gz. 5 U 6/07).

    Hier schließen sich die Arbeiten ? anders als in den Fällen, die z.B. der BGH (Urteil v. 26. Juni 2003, Gz. VII ZR 126/02) oder das OLG Düsseldorf (Urteil v. 11.10.2007, Gz. 5 U 6/07) zu entscheiden hatten - nicht unmittelbar aneinander an.

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2019 - 23 U 208/18

    Vorunternehmer muss auf fehlende Eignung seiner Leistung hinweisen!

    Der Umfang der Prüfungspflicht hängt dabei von den Umständen im Einzelfall ab (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2007 - I-5 U 6/07, BeckRS 2008, 12037; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07, BeckRS 2008, 8083).
  • OLG Köln, 02.10.2017 - 11 U 151/16

    Pflicht zur Prüfung der Vorleistung nur bei Zusammenhang mit eigener

    Hinsichtlich eines Vorunternehmergewerks besteht eine Prüfpflicht nur insoweit, als die Beschaffenheit der Leistungen des Vorunternehmers in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung eigener Leistungspflichten des Auftragnehmers stehen; der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen könnten (OLG Düsseldorf, Urteil. vom 11.10.2007, 5 U 6/07).
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 423/15

    Feststellung der Mitursächlichkeit der durchgeführten Arbeiten zur Herstellung

    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (vgl. zum Vorstehenden m.w.N. OLG Düsseldorf v. 11.10.2007, 5 U 6/07, BauR 2008, 1005, zit. nach juris [Rn. 41]).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 5 U 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17058
OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,17058)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,17058)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 5 U 6/07 (https://dejure.org/2008,17058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anpassung eines Vertrags über ein Erbbaurecht hinsichtlich des zu entrichtenden Erbbauzinses nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zugrundelegen des rechnerischen Mittels aus der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommenverhältnisse ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ErbbauVO § 9 a; ; ErbbauVO § 9 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ErbbauVO § 9a; BGB § 242
    Ortsüblicher Erbbauzins kann nicht als Grundlage für die Anpassung des Erbbauzinses herangezogen werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1978 - V ZR 70/77

    Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 5 U 6/07
    Ausdrücklich betont der Bundesgerichtshof weiter in diesem Zusammenhang, die Erhöhung des Erbbauzinses solle nur die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ausgleichen, nicht aber Vereinbarungen korrigieren, die bewusst in Kenntnis der seinerzeitigen Verhältnisse getroffen worden seien (so auch BGHZ 73, 225, 227 im Fall einer vertraglichen Anpassungsklausel).
  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 20/78

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 5 U 6/07
    So hat der Bundesgerichtshof zur Begründung einer solchen Anpassung ausgeführt (BGHZ 77, 194 ff.): "Der erkennende Senat hält insoweit vielmehr eine Orientierung darin für geboten, was der Gesetzgeber selbst, wie in § 9 a Abs. 1 Satz 2 Erbbaurechtsverordnung zum Ausdruck gebracht, als eine in der Regel im Rahmen der Billigkeit liegende Erhöhung eines Erbbauzinses betrachtet; abzustellen ist somit auf die seit Vertragsschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91

    Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 5 U 6/07
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof nachfolgend in der Entscheidung NJW 1993, 52 ausdrücklich bestätigt.
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 5 U 118/13

    Anpassung eines vertraglich vereinbarten Erbbauzinses; Kauf eines sich auf

    Um diese offensichtliche Ungerechtigkeit auszugleichen, sei mit dem OLG Brandenburg (Urt. v. 13.03.2008 - 5 U 6/07 -) auch die tatsächliche Entwicklung des Bodenwertes mitzubeachten; auch der BGH (NJW 1993, 52) habe deutlich gemacht, dass diese Entwicklung des Bodenwertes zu beachten sei, wenn sie hinter den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen zurückbleibe.
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