Rechtsprechung
LG Arnsberg, 23.11.2011 - I-5 S 104/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur vollen Haftung des eine Tankstelle verlassenden Kfz-Führers bei Kollision mit einem auf der Straße falsch blinkenden Fahrzeugführer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vertrauendürfen eines Wartepflichtigen hinsichtlich eines beabsichtigten Abbiegens des Vorfahrsberechtigten bei Betätigung der Blinkleuchte durch den Vorfahrtsberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 1 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5
Anforderungen an das Vertrauendürfen eines Wartepflichtigen hinsichtlich eines beabsichtigten Abbiegens des Vorfahrsberechtigten bei Betätigung der Blinkleuchte durch den Vorfahrtsberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil zur Unfallhaftung - Der blinkende Geradeausfahrer
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wer aus der Tankstelle ausfährt, haftet bei Kollision mit dem fließenden Verkehr!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Alleinige Haftung eines Wartepflichtigen nach einer Kollision mit einem Vorfahrtsberechtigten bei einer Ausfahrt vom Tankstellengelände
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Nicht allein aufs Blinken verlassen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Erstattung: Nicht nur auf Blinker verlassen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gefährliches Blinken
Verfahrensgang
- AG Warstein, 11.05.2011 - 3 C 86/11
- LG Arnsberg, 23.11.2011 - I-5 S 104/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Warstein, 11.05.2011 - 3 C 86/11
Kollision eines von Tankstellengelände abbiegenden Kfz mit einem auf der …
Auszug aus LG Arnsberg, 23.11.2011 - 5 S 104/11
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Warstein (Az. 3 C 86/11) abgeändert.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 11.05.2011 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Warstein, Az. 3 C 86/11, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 1.300,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2011 zu zahlen, festzustellen, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihr jeden weiteren materiellen Schaden im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfallereignis am 14.12.2010 in O1 zu erstatten.
- OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter …
Auszug aus LG Arnsberg, 23.11.2011 - 5 S 104/11
Danach darf der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs im Zweifel nicht darauf vertrauen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 975, 976).
- AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und …
Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11, ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind. - AG Flensburg, 22.05.2013 - 3 C 94/12
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls …
Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07 , NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11 , ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind.