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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12   

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OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz bei nicht vollständiger Räumung; nicht erfüllte Rückbaupflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546a Abs. 1; BGB § 566
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzte Rückbaupflicht ist keine Vorenthaltung der Mietsache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Vorenthaltung der Mietsache: Wann ist Nutzungsentschädigung zu zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzte Rückbaupflicht ist keine Vorenthaltung der Mietsache! (IMR 2013, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, keine Vorenthaltung gesehen werden (vgl. BGH WM 1974, 260, 261; BGHZ 86, 204, zitiert nach juris, Rn. 14; BGHZ 104, 285, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Ob die Mietsache in diesem Sinne geräumt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen ab und bedarf tatrichterlicher Feststellung im Einzelfall (vgl. BGHZ 86, 204, 211; Brandenburgisches OLG, a.a.O., S. 585).

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, keine Vorenthaltung gesehen werden (vgl. BGH WM 1974, 260, 261; BGHZ 86, 204, zitiert nach juris, Rn. 14; BGHZ 104, 285, zitiert nach juris, Rn. 13).

    So waren in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.1988 (BGHZ 104, 285 ff) zugrunde liegenden Fall 17 Tanks mit einem Fassungsvermögen von je etwa 10.000 l auf dem Mietobjekt zurückgeblieben, die allein eine Fläche von 370 m² des Mietobjektes in Anspruch nahmen.

  • KG, 19.10.2006 - 12 U 178/05

    Gewerberaummiete: Voraussetzungen einer zur Entschädigung verpflichtenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    In einem weiteren Fall hat das Kammergericht (Urteil vom 19.10.2006 - 12 O 178/05 - ZMR 2007, 194) bei dem unterlassenen Rückbau einer Schaufensteranlage auf die Größe und herausragende Bedeutung der Schaufensteranlage für das gesamte Objekt abgestellt, die die Wahrnehmung des Ladenlokals von außen in entscheidender Weise mitgeprägt habe.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 105; NJW-RR 2004, 300).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - 10 U 64/02

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich in einem Übergabeprotokoll nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 105; NJW-RR 2004, 300).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 7/08

    Pflichten des Mieters bei Rückgabe des Mietobjekts; Umfang der Pflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    In einem anderen Fall waren Inventar- oder sonstige Einrichtungsgegenstände bei der Rückgabe von Gaststättenräumen, in den Mieträumen verblieben (vgl. etwa OLG Düsseldorf, DWW 2009, 308), wodurch eine vollständige Nutzung der Mieträume durch den Vermieter nicht möglich war.
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, keine Vorenthaltung gesehen werden (vgl. BGH WM 1974, 260, 261; BGHZ 86, 204, zitiert nach juris, Rn. 14; BGHZ 104, 285, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04

    Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Dazu gehört die Angabe, in welchen Punkten der Berufungskläger das angefochtene Urteil bekämpfen will und welche Gründe er ihm entgegensetzt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW-RR 2006, 499, 500; BGH NJW-RR 2007, 1363; BGH NJW-RR 2008, 1398 jeweils m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 29).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zu- oder aberkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich für jeden Anspruch, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden worden ist, begründet werden (vgl. BGH NJW-RR 2007, 414, 415 m.w.N.; Musielak/Ball, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Dazu gehört die Angabe, in welchen Punkten der Berufungskläger das angefochtene Urteil bekämpfen will und welche Gründe er ihm entgegensetzt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW-RR 2006, 499, 500; BGH NJW-RR 2007, 1363; BGH NJW-RR 2008, 1398 jeweils m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09

    Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Eine nur teilweise Räumung hat, wenn die Parteien, wie hier, keine abweichende vertragliche Regelung treffen, zur Folge, dass dem Vermieter die gesamte Mietsache vorenthalten wird, sofern durch die hinterlassenen Gegenstände noch eine Weiternutzung des Objekts durch den Mieter stattfindet (Senat, Urt. v. 16.07.13 - 6 U 11/12 - Rn 54, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2023 - 13 W 2/23

    Ansprüche des Verpächters nach Beendigung des Pachtverhältnisses; Anspruch auf

    Das steht unter den gegebenen konkreten Umständen einer Vorenthaltung deshalb gleich, weil durch das Belassen des Aufbaus eine nicht nur unerhebliche Weiternutzung des Grundstücks durch die Beklage vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013, 6 U 11/12 m.w.N.).
  • AG Hanau, 23.10.2020 - 32 C 227/19

    Ersatz von Mietausfallschaden, Unwirksamkeit einer Endrenovierungsklausel und

    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013 - 6 U 11/12, ZMR 2014, 28; LG Berlin (Zivilkammer 63), Urteil vom 08.03.2016 - 63 S 213/15; BeckRS 2016, 7972, WuM 2016, 279; Schmidt-Futterer/ Streyl , 14. Aufl. 2019, BGB § 546a Rn. 99; Zehelein in Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer Beck"scher Online Großkommentar Stand 01.10.2020 § 546 Rn. 131).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - I-6 U 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29618
OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - I-6 U 11/12 (https://dejure.org/2012,29618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2012 - I-6 U 11/12 (https://dejure.org/2012,29618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2012 - I-6 U 11/12 (https://dejure.org/2012,29618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung bzgl. einer sog. Bandbreitenreduzierungsklausel, einer Werbeübermittlungsklausel und einer Annahmeklausel in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleisters

  • kanzlei.biz

    AGB-Klauseln von Vodafone rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de

    BGB § 308 Nr. 4; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer sog. Bandbreitenreduzierungsklausel,einer Werbeübermittlungsklausel und einer Annahmeklausel in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleisters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Telekommunikations-AGB mit Verweis auf geringere als die bestellte Bandbreite sind unwirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bandbreitenreduzierungsklausel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Abänderungsklausel in Provider-AGB

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Abänderungsklausel in Provider-AGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Bandbreitenreduzierungsklausel" im Vertragsangebot eines Telekommunikationsanbieters ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bedingungen von Vodafone D2 rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bedingungen von Vodafone D2 GmbH überwiegend unzulässig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    AGB von Vodafone D2 (teilweise) rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bedingungen von Vodafone D2 GmbH überwiegend unrechtmäßig - Vereinbarte Bandbreite muss vom Unternehmen erfüllt werden und darf nicht durch eine geringere ersetzt werden

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 300
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Denn damit ist die scheinbar "kundenfeindlichste" Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigte (BGHZ 180, 257 ff. = WM 2009, 1077 ff. = juris Rn 11 m.w.N., st. Rspr.).

    Außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGHZ 150, 269 ff. = WM 2002, 1006 ff. = juris Rn 26; BGHZ 152, 262 ff. = NJW 2003, 294 f. = juris Rn 16; BGHZ 180, 257 ff. = WM 2009, 1077 ff. = juris Rn 11, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Einer solchen Beurteilung steht nicht entgegen, wenn die Verbraucher - so wie hier nach der Behauptung der Beklagten deren Kunden - bei der Vereinbarung einer Geschäftsbedingung zwischen mehreren Regelungsalternativen wählen können (BGH NJW 2010, 1131 ff. = WM 2010, 725 ff. = juris Rn 18; BGH NJW 1996, 1676 = WM 1996, 483 f. = juris Rn 17 m.w.N.; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Auflage, § 305 BGB Rn 10 f., jeweils m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ auch eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (BGH NJW 2010, 1131 ff. = WM 2010, 725 ff. = juris Rn 18 m.w.N.).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Ebenso kann vor diesem Hintergrund im Ergebnis auch dahinstehen, ob eine Abweichung von den wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht ohnehin bereits von ihrem systematischen Ansatz her lediglich bei dispositiven Rechtsnormen in Betracht kommt, während es sich bei den hier in Betracht kommenden Vorschriften des TKG und des UWG ohnehin um zwingendes Recht handeln dürfte (Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn 29; Staudinger/Coester, a.a.O.,§ 307 BGB Rn 232 m.w.N.; a.A. im Sinne einer Kontrollmöglichkeit nach den Maßstäben der §§ 307 ff. BGB auch bei Vorschriften des zwingenden Rechts ohne nähere Begründung allerdings BGH NJW 1983, 1320 ff. = WM 1983, 308 ff. = juris Rn 23 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Einer solchen Beurteilung steht nicht entgegen, wenn die Verbraucher - so wie hier nach der Behauptung der Beklagten deren Kunden - bei der Vereinbarung einer Geschäftsbedingung zwischen mehreren Regelungsalternativen wählen können (BGH NJW 2010, 1131 ff. = WM 2010, 725 ff. = juris Rn 18; BGH NJW 1996, 1676 = WM 1996, 483 f. = juris Rn 17 m.w.N.; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Auflage, § 305 BGB Rn 10 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGHZ 150, 269 ff. = WM 2002, 1006 ff. = juris Rn 26; BGHZ 152, 262 ff. = NJW 2003, 294 f. = juris Rn 16; BGHZ 180, 257 ff. = WM 2009, 1077 ff. = juris Rn 11, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    Außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGHZ 150, 269 ff. = WM 2002, 1006 ff. = juris Rn 26; BGHZ 152, 262 ff. = NJW 2003, 294 f. = juris Rn 16; BGHZ 180, 257 ff. = WM 2009, 1077 ff. = juris Rn 11, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    f) Im Rahmen der auch bei einer wesentlichen Abweichung von dem Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB stets gebotenen Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles (BGHZ 153, 344 ff. = WM 2003, 673 ff. = juris Rn 26 m.w.N.) kann sich die Beklagte vor dem dargelegten Hintergrund auch bei einem auf den Vertragsschluss bezogenen Verständnis der streitigen Klausel nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Einbeziehung der Klausel nach ihrem Vortrag in jedem Einzelfall von einer bewussten Entscheidung des Verbrauchers abhängt, ob er für den Fall einer fehlenden Verfügbarkeit der von ihm gewünschten DSL-Bandbreite ersatzweise auch mit der jeweils tatsächlich maximal verfügbaren Bandbreite einverstanden ist.
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 11/12
    (BGH NJW 2010, 1958 ff. = WM 2010, 1087 ff. = juris Rn 20; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn 45, jeweils m.w.N.).
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