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   OLG Köln, 12.02.2010 - I-6 U 169/09   

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https://dejure.org/2010,1254
OLG Köln, 12.02.2010 - I-6 U 169/09 (https://dejure.org/2010,1254)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2010 - I-6 U 169/09 (https://dejure.org/2010,1254)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - I-6 U 169/09 (https://dejure.org/2010,1254)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Affiliates als Erfüllungsgehilfen

  • webshoprecht.de

    Haftung eines Anbieters für das Verhalten seiner Affiliates bei Markenrechtsverletzung

  • JurPC

    "CCCP auf Kleidungsstücken" - Beseitigungspflichten aus Unterlassungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für den Inhalt von Partnerseiten im Internet

  • affiliateundrecht.de

    Affiliate ist zwar Beauftragter des Merchants, aber kein Erfüllungsgehilfe

  • info-it-recht.de

    Merchants-Haftung für seine Affiliates (hier: Beseitigungspflichten aus Unterlassungsvertrag; keine Vertragsstrafe, wenn der Affiliate die Verbotshandlung wiederholt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 2; MarkenG § 14 Abs. 7
    Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für den Inhalt von Partnerseiten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 133, 157, 242, 278, 313 BGB; § 20 MarkenG; § 11 UWG; § 287 ZPO
    Affiliate-Partner sind nur Beauftragte des Anbieters / Daher verwirkt Anbieter keine Vertragsstrafe, wenn bei Affiliate-Partner Rechtsverstoß wiederholt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für "Affiliates"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für " Affiliates"

  • vsw.info PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Beseitigungspflichten aus Unterlassungsvertrag

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Affiliate ist kein Erfüllungsgehilfe des Merchants

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Partnerprogramm-Anbieter haftet nicht immer für Affiliates als Erfüllungsgehilfe

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Merchant bei Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

  • dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung)

    Affiliate ist Beauftragter des Merchants, aber nicht Erfüllungsgehilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 354
  • MMR 2010, 782
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Nach der Berufungsverhandlung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.01.2010 - I ZR 82/08 - entschieden, dass die Verwendung der Buchstabenfolge ... auf Kleidungsstücken keine Markenverletzung darstellt.
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Soweit die Berufung die vom Landgericht angenommene Verwirkung des eventuellen Anspruchs der Klägerin mit dem Argument angreift, dass es dafür am sogenannten Umstandsmoment fehle, verkennt sie allerdings, dass die Forderung einer Vertragsstrafe sich auch ohne Bildung eines schutzwürdigen Besitzstandes des Unterlassungsschuldners als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen kann: Ausgehend vom Zweck der Vertragsstrafe, eine Wiederholung des sanktionierten Verhaltens zu verhindern, kann einerseits von dem Gläubiger ihre zeitnahe Geltendmachung nach einem Verstoß erwartet werden; andererseits ist dem Schuldner ein berechtigtes Interesse zuzubilligen, möglichst bald nach dem als Zuwiderhandlung in Frage kommenden Verhalten vom Gläubiger zu erfahren, ob er zur Verantwortung gezogen werde (BGH GRUR 1998, 471 [474] = WRP 1998, 164 - Modenschau im Salvatorkeller; OLG Frankfurt / Main, GRUR 1996, 996 - Verwirkung des Vertragsstrafenanspruchs).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten sind sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme (vgl. BGH, GRUR 1998, 963 [964] = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II für einen nach dem Unterlassungsvertrag neu erteilten Anzeigenauftrag), sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede steht (vgl. BGH, GRUR 2003, 545 f. = WRP 2003, 756 - Hotelfoto für in einem bereits ausgelieferten Gastronomieführer verwendete Fotos; Senat, Urteil vom 11.03.2009 - 6 U 222/08, BeckRS 2009, 86082 = GRUR 2010, 85 Ls. für die Gestaltung einer Seite bei Ebay).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Die Betreiber solcher Seiten (in den affili.net -AGB [Anlage B 2] als "Publisher", sonst auch als "Affiliate" bezeichnet) sind im Rahmen ihrer Anmeldung zu dem (über Plattformen wie affili.net betriebenen) Partnerprogramm des Anbieters ("Advertiser" oder "Merchant") zwar als dessen Beauftragte (§ 14 Abs. 7 MarkenG, § 8 Abs. 2 UWG) anzusehen (BGH, GRUR 2009, 1167 = WRP 2009, 1520 [Rn. 21] - Partnerprogramm).
  • OLG Frankfurt, 13.06.1996 - 6 U 151/95

    Verwirkung eines wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafeanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Soweit die Berufung die vom Landgericht angenommene Verwirkung des eventuellen Anspruchs der Klägerin mit dem Argument angreift, dass es dafür am sogenannten Umstandsmoment fehle, verkennt sie allerdings, dass die Forderung einer Vertragsstrafe sich auch ohne Bildung eines schutzwürdigen Besitzstandes des Unterlassungsschuldners als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen kann: Ausgehend vom Zweck der Vertragsstrafe, eine Wiederholung des sanktionierten Verhaltens zu verhindern, kann einerseits von dem Gläubiger ihre zeitnahe Geltendmachung nach einem Verstoß erwartet werden; andererseits ist dem Schuldner ein berechtigtes Interesse zuzubilligen, möglichst bald nach dem als Zuwiderhandlung in Frage kommenden Verhalten vom Gläubiger zu erfahren, ob er zur Verantwortung gezogen werde (BGH GRUR 1998, 471 [474] = WRP 1998, 164 - Modenschau im Salvatorkeller; OLG Frankfurt / Main, GRUR 1996, 996 - Verwirkung des Vertragsstrafenanspruchs).
  • OLG Köln, 11.03.2009 - 6 U 222/08

    Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten sind sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme (vgl. BGH, GRUR 1998, 963 [964] = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II für einen nach dem Unterlassungsvertrag neu erteilten Anzeigenauftrag), sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede steht (vgl. BGH, GRUR 2003, 545 f. = WRP 2003, 756 - Hotelfoto für in einem bereits ausgelieferten Gastronomieführer verwendete Fotos; Senat, Urteil vom 11.03.2009 - 6 U 222/08, BeckRS 2009, 86082 = GRUR 2010, 85 Ls. für die Gestaltung einer Seite bei Ebay).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten sind sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme (vgl. BGH, GRUR 1998, 963 [964] = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II für einen nach dem Unterlassungsvertrag neu erteilten Anzeigenauftrag), sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede steht (vgl. BGH, GRUR 2003, 545 f. = WRP 2003, 756 - Hotelfoto für in einem bereits ausgelieferten Gastronomieführer verwendete Fotos; Senat, Urteil vom 11.03.2009 - 6 U 222/08, BeckRS 2009, 86082 = GRUR 2010, 85 Ls. für die Gestaltung einer Seite bei Ebay).
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08

    Handlungspflichten nach Vertriebsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Dies entband den Beklagten als vertraglichen Unterlassungsschuldner nicht von seiner eigenen Pflicht, jeden auf Grund seines Vorverhaltens drohenden Verletzungsfall nach Kräften abzuwenden und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang auch auf außerhalb seiner Betriebsorganisation stehende Dritte einzuwirken (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 365 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass das (nach §§ 133, 157 BGB) auszulegende Vertragsstrafeversprechen sich mangels anderer Anhaltspunkte nur auf Handlungen des Beklagten nach Zustandekommen der Vereinbarung im Laufe des 28.11.2006 bezog (vgl. BGH, GRUR 2006, 878 [Rn. 17 ff.] = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung), so dass er auch erst ab diesem Zeitpunkt gehalten war, bei mit ihm lediglich kooperierenden Dritten auf die Beseitigung vertragsverletzender Inhalte zu dringen.
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Dementsprechend hat der Unterlassungsschuldner, um bestehende Gefahrenlagen zu beseitigen und künftige Verletzungen zu verhindern, erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 32; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, WM 2015, 1664 Rn. 40; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 57. Kap. Rn. 26; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 6.7).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Es ist anerkannten Rechts, dass der Unterlassungs- oder Beseitigungsschuldner zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken hat, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Teplitzky, aaO; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. § 12 Rn. 6.7).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Dementsprechend hat der Unterlassungsschuldner, um bestehende Gefahrenlagen zu beseitigen und künftige Verletzungen zu verhindern, erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, WM 2015, 1664 Rn. 40; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., 57. Kap. Rn. 26; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 6.7).
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Rechtsprechung
   KG, 22.03.2011 - 6 U 169/09   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 302
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