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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2010 - I-6 U 222/09   

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OLG Hamm, 20.09.2010 - I-6 U 222/09 (https://dejure.org/2010,6772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2010 - I-6 U 222/09 (https://dejure.org/2010,6772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2010 - I-6 U 222/09 (https://dejure.org/2010,6772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision nach Rotlichtverstoß: Haftungsverteilung und Mitverschulden bei Unfall eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug - Wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3790
  • NZV 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09
    Kommt es im Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Straße über die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinaus zu einem Unfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hineinfahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegende gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (OLG Koblenz Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05 - juris).

    Grundsätzlich tritt, wenn kein Verschulden des Unfallgegners nachgewiesen wird, die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs im Verhältnis zu einem schuldhaften Verstoß gegen § 10 StVO zurück (OLG Koblenz Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05 - juris m.w.N.; Hentschel-König § 17 StVG Rdnr. 18).

  • OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 57/00

    Haftungsquote bei Zusammenstoß nach Rotlichtverstoß an Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09
    Selbst wenn der Beklagte zu 1) die links von der damaligen Position der Klägerin liegende Kreuzung bei Rotlicht durchfahren hat, so hätte die Klägerin sein Herannahmen angesichts der nahezu geraden Strecke bemerken müssen und hätte sich nicht - im Vertrauen darauf , dass kein Verkehr von links kommen könne - gleich über zwei Fahrstreifen hinweg auf den in Fahrtrichtung liegenden ganz linken Richtungsfahrstreifen wechseln dürfen (vgl. auch OLG Hamm NZV 2001, 261).
  • OLG Koblenz, 21.08.2007 - 1 Ss 115/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09
    Daher büßt auch der gegen das Rotlicht verstoßende Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht gegenüber dem Unfallgegner grundsätzlich nicht ein (OLG Koblenz NZV 2007, 589).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2011 - 22 U 67/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall im Kreuzungsbereich mit Verstoß

    Im Rahmen des § 17 StVG sind sämtliche Umstände, die zur Unfallverursachung beigetragen haben, abzuwägen, selbst dann, wenn der Schutzzweck der Vorschrift, was vorliegend allerdings nicht der Fall ist, nicht den Unfallgegner schützt (BGH 16.1.07 - VI ZR 248/05 - NZV 07, 354; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - OLG Frankfurt am Main 15.5.2007 - 17 U 242/06 - KG 28.12.06 - 12 U 47/06 - NZV 07, 406; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - NJW 10, 3790).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bedeutung einer am Unfallort abgegebenen

    Mithin entspricht es der Kasuistik, dass die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr bewegenden Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (KG, NJW 2010, 3790;OLG München, Urt. v. 27.5.2010, 10 U 4431/09; OLG Bremen, Urt. v. 25.2.2010 - 5 U 45/09; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 17 StVG Rdnr. 18; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVO, 21. Aufl., § 10 Rdnr. 8).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 22 U 238/13

    Zum Gesamtschuldnerausgleich nach Verursachungsanteilen gemäß § 17 I StVG

    Ein Verkehrsverstoß kann auch unabhängig von der Frage, ob der Gegner in den Schutzbereich der Vorschrift eingebunden ist, in die Haftungsverteilung einbezogen werden (BGH 16.1.07 - VI ZR 248/05 - NZV 07, 354; OLG Hamm 20.9.10 - 6 U 222/09 - KG 28.12.06 - 12 U 47/06 -).
  • LG Essen, 08.05.2015 - 9 O 254/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Einschränkung der

    Nach dem Beweis des ersten Anscheins hat der Kläger den Unfall daher allein verschuldet (vgl. Burmann=Heß=Jahnke=Janker / Burmann , StVR 23 , §. 10 StVO, Rz 8, m.w.N.), weshalb die Betriebsgefahr des PKW O vollständig zurücktritt (vgl. Oberlandesgericht Hamm , NJW 2010, 3790).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

    Da vom Fahrer des klägerischen Fahrzeugs ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs zurück (Senat NJW-RR 94, 1442; KG NJW-RR 11, 26; OLG Hamm NJW 10, 3790; NZV 06, 204).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links

    Bei dieser Sachlage ist die vom Landgericht vorgenommene Bewertung und Gewichtung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge zutreffend (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2010, 6 U 222/09).
  • LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines

    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- und Ausfahren und da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs regelmäßig zurück (OLG München, NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm, NJW 2010, 3790).
  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 8/11

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Kollision mit einem vorausfahrenden Kfz

    Danach kann ein Rotlichtverstoß selbst dann im Rahmen der Betriebsgefahr zu berücksichtigen sein, wenn die Ampel nicht primär dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Hamm, NZV 2011, 25 f.), zumal das Einfahren in einen Kreuzungsbereich bei "Rot" geeignet ist, die anderen Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verwirren und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 43, 285 ff.; BayObLGSt 2000, 90 ff.; BayObLGSt 2001, 41 ff.).
  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

    Da vom Einfahrenden ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug regelmäßig zurück (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2018, 315; OLG München vom 18.05.2018, 10 U 3516/17, BeckRS 2018, 20377; KG NJW-RR 2011, 26; OLG Hamm NJW 2010, 3790; Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 10 StVO, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09 B   

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https://dejure.org/2010,14155
LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09 B (https://dejure.org/2010,14155)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01.09.2010 - L 6 U 222/09 B (https://dejure.org/2010,14155)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01. September 2010 - L 6 U 222/09 B (https://dejure.org/2010,14155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Ablehnung von Sachverständigen im Sozialgerichtsprozess (RA Joachim Francke)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Thüringen, 09.09.2008 - L 1 B 187/08

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit nach § 406 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Hingegen überzeugt die vom Thüringer Landessozialgericht (Entscheidung vom 09.09.2008, Az. L 1 B 187/08 U) gegen jene Entscheidung des Landgerichts Köln vorgebrachte Argumentation, im sozialrechtlichen Verfahren gälten andere Maßstäbe, weil die Sozialversicherungsträger wie die Sozialgerichte den öffentlich-rechtlichen Auftrag hätten, die Durchsetzung der Rechte der Bürger in einem rechtstaatlich geordneten Verfahren zu gewährleisten.
  • LG Köln, 15.01.2004 - 23 T 1/04
    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Von daher ist die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 15.01.2004 (23 T 1/04) ein Negativbeispiel für die Stattgabe eines Ablehnungsgesuchs mit unzutreffenden Gründen.
  • OLG Köln, 04.03.1992 - 27 W 12/92

    ASrztsachverständiger Voreingenommenheit Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Nicht einmal ein häufiges Tätigwerden für den konkreten Prozessgegner reicht für die Besorgnis der Befangenheit aus, wenn insoweit eine wirtschaftliche Unabhängigkeit besteht (OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1992 - 27 W 12/92 - VersR 1992, 58).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 3 Z 76/87

    Abberufung; Abschlußprüfungsgesellschaft; Abschlußprüfung; Besorgnis der

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Im Übrigen dürfte selbst eine Beratungstätigkeit beim Prozessgegner nicht automatisch die Befangenheit rechtfertigen (vgl. Bayerisches Oberlandesgericht - BayObLG - Entscheidung vom 17.09.1987 BReg 3 Z 76/87, NJW-RR 1988, 163).
  • OLG Naumburg, 10.10.2006 - 10 W 72/06

    Zur Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Dementsprechend müssten objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt eines ruhig und besonnenen denkenden Verfahrensbeteiligten nach Würdigung sämtlicher Umstände des Falles Anlass zu der Befürchtung gäben, der Sachverständige stehe dem Streit der Parteien nicht neutral gegenüber und werde sein Gutachten nicht unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten (Hinweis auf OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2006, Az.: 10 W 72/06 m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 21.04.1993 - 1 O 71/92
    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Die "werbende Tätigkeit des Instituts für medizinische Begutachtung", auf die sich die Beschwerdeführerin beruft zur Stützung ihres Ablehnungsgesuchs, rechtfertigt ebenfalls keine Befangenheitsbesorgnis (vgl. LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 21.04.1993 - 1 O 71/92 WuM 1993, 415 bis 416).
  • OLG Oldenburg, 28.06.2007 - 5 W 77/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Zusammenarbeit mit einer am

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Eine Zusammenarbeit mit dem Prozessgegner kann nur dann ausnahmsweise die Befangenheit begründen, wenn im Arzthaftungsprozess der Sachverständige gerade mit diesem beklagten Arzt ständig zusammengearbeitet hat (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 5 W 77/07 - MDR 2008, 44).
  • LG Karlsruhe, 30.10.2006 - 1 T 36/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen dessen Mitwirkung an einer Erhebung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2010 - L 6 U 222/09
    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Karlsruhe kann eine frühere Tätigkeit bei der Erstellung von Richtlinien (dort: Unfallersatztarife im Auftrag des Bundesverbandes der Autovermieter) die Befangenheit eines Sachverständigen unter Umständen rechtfertigen (LG Karlruhe, Entscheidung vom 30.10.2006, - 1 T 36/06 - VersR 2007, 226).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2011 - L 6 U 22/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines ärztlichen Gutachters wegen

    Nach dem Sächsischen LSG ist eine derartige "Verkommenheit" des ganzen Systems anzunehmen, dass der Sachverständige aus unterstelltem Gewinnstreben eine vorsätzliche unrichtige Expertise erstellt, entspricht nicht mehr dem Standpunkt eines ruhig und besonnen denkenden Verfahrensbeteiligten (so Beschl. vom 1. September 2009 - L 6 U 222/09 B - juris).
  • LSG Hessen, 27.01.2022 - L 1 VE 32/19

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ; Kein tätlicher

    Dass ein Sachverständiger auch für Berufsgenossenschaften Gutachten erstellt, ist allein jedoch noch kein Befangenheitsgrund (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 16. Mai 2013, L 2 SF 174/12 B, juris, Leitsatz und Rn. 26; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. September 2010, L 6 U 222/09 B, juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. September 2008, L 1 B 187/08 U, juris Rn. 10).
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