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   OLG Köln, 22.06.2009 - I-6 U 226/08   

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https://dejure.org/2009,1960
OLG Köln, 22.06.2009 - I-6 U 226/08 (https://dejure.org/2009,1960)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2009 - I-6 U 226/08 (https://dejure.org/2009,1960)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - I-6 U 226/08 (https://dejure.org/2009,1960)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    DHL im All - Die abstrakte Idee und Konzeption einer Werbekampagne, die noch keinen schöpferischen Ausdruck in einer bestimmten Gestaltung gefunden haben, genießen keinen urheberechtlichen Schutz.

  • markenmagazin:recht

    §§ 2, 3, 24 UrhG
    "DHL im All” Urheberrechtsschutz einer Werbekampagne

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2, 18 UrhG
    Kein Urheberrechtsschutz für Werbekampagnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Urheberschutz für Werbekampagne

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Elemente der Werbe-Kampagne "DHL goes space" urheberrechtlich nicht geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für Werbekonzept "DHL goes space"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    DHL im All

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Werbeidee als solche ist nicht schutzfähig!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 140
  • MIR 2009, Dok. 231
  • ZUM 2010, 179
  • afp 2010, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01

    Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08
    Das Urheberrecht schützt selbst Werke nur gegen ihre unbefugte Verwertung in unveränderter oder unfrei benutzter Form, aber nicht gegen ihre bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe; das gilt erst recht für Konzepte, die in ihrer Gesamtheit nur einen vorgegebenen Rahmen für gleichartige Gestaltungen darstellen (BGHZ 155, 257 = GRUR 2003, 876 [878] = WRP 2003, 1135 - Sendeformat m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 197/03

    Erledigung des Insolvenzantragsverfahrens im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08
    Die dafür erforderliche Zulässigkeit des Rechtsmittels (BGHZ 50, 197 = NJW 1968, 1725; BGH, ZIP 2004, 425 = NZI 2004, 216; Zöller / Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 20) ist gegeben.
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08
    Daran ist entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung, die einen Schutz von Werbekonzeptionen als komplexer Werke eigener Art (vergleichbar einem Filmwerk) für möglich erachtet (Schricker, GRUR 1996, 815 ff.; GRUR Int. 2004, 923 ff.; Schricker / Loewenheim, UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 114; Dreier / Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 2 Rn. 37, 244; a.A. - mit eingehender Begründung - Hertin, GRUR 1997, 799 ff.; vgl. auch (BGH, GRUR 2000, 317 [318] = WRP 2000, 203 [204] - Werbefotos)festzuhalten.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 83/96

    Inanspruchnahme des Subunternehmers aufgrund einer Gewährleistungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08
    Insbesondere lässt eine "Erledigung zwischen den Instanzen" (erledigendes Ereignis war hier nach dem Vorbringen der Antragstellerin das Ende der Werbekampagne schon vor Einlegung der Berufung, aber nach der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz) nicht die Beschwer des Rechtsmittelführers entfallen und steht das Verbot der isolierten Kostenanfechtung (§ 99 Abs. 1 ZPO) der Entscheidung über die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens nicht entgegen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 776; Zöller / Vollkommer, a.a.O.; Thomas / Putzo / Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 91a, Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08
    Die dafür erforderliche Zulässigkeit des Rechtsmittels (BGHZ 50, 197 = NJW 1968, 1725; BGH, ZIP 2004, 425 = NZI 2004, 216; Zöller / Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 20) ist gegeben.
  • LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit der Produktgestaltung von Bierdosen und

    Gegenstand des Urheberrechtsschutzes kann nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes sein; daran fehlt es bei einem bloßen Konzept, also einer vom Inhalt losgelösten Anleitung zur Formgestaltung (OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 2009 - I-6 U 226/08, 6 U 226/08).
  • LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10

    Gestaltung von Webseiten kann unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts

    Dabei hat die Kammer bedacht, dass lediglich gedankliche, abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, keinen selbstständigen Schutz genießen und urheberrechtliche Ansprüche nur in Betracht kommen, soweit konkrete Werbegestaltungen in Rede stehen, bei denen die schöpferische Idee in die Formgebung eingegangen ist (vgl. Hertin , GRUR 1997, 799, 815; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 140).
  • LG Köln, 31.07.2009 - 28 O 648/08

    Unterlassung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tode

    Damit ist eine Schutzrechtsverletzung nicht bereits dann gegeben, wenn lediglich Stilmerkmale eines berühmten Künstlers übernommen werden, auch wenn die betreffende Kombination von Motiven, Farben oder Formen selbst ohne Vorbild in der Kunstgeschichte gewesen sein mag (OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009 zu Az.: 6 U 226/08).
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