Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2009 - I-6 U 79/09   

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https://dejure.org/2009,8938
OLG Köln, 18.09.2009 - I-6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,8938)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2009 - I-6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,8938)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2009 - I-6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,8938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Die letzten 6 Ausverkaufstage"; Irreführung durch Bewerbung einer Geschäftsaufgabe trotz Weiterführung des Geschäfts; Streitgegenstand im Hauptsacheverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Die letzten 6 Ausverkaufstage"; Irreführung durch Bewerbung einer Geschäftsaufgabe trotz Weiterführung des Geschäfts; Streitgegenstand im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werberecht: Unwahre Werbung mit Geschäftsaufgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 79/09
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem von dem Beklagten zitierten Urteil des Bundesgerichtshof "Anschriftenliste" (GRUR 2006, 960).
  • LG Lübeck, 29.04.2008 - 11 O 20/08

    Auftragnehmer muss seine Gesetzestreue auf Verlangen nachweisen!

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 79/09
    Auch das Urteil vom Landgericht Frankfurt vom 08. August 2008 - Az. 3-11 O 20/08, auf das der Beklagte sich beruft, vermag seine Rechtsauffassung nicht zu stützen.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 79/09
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht ausdrücklich nicht von subjektiven Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest; BGH GRUR 2007, 800 Tz. 18 ff - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 79/09
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht ausdrücklich nicht von subjektiven Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest; BGH GRUR 2007, 800 Tz. 18 ff - Außendienstmitarbeiter).
  • OLG Köln, 25.03.2011 - 6 U 174/10

    Irreführung durch Verlängerung einer ursprünglich befristet angekündigten

    Auf die Frage, ob die Antragsgegnerin schon im Zeitpunkt der jeweils ersten Plakatierung die Absicht hatte, die Frist später zu verlängern, kommt es nach einer Senatsentscheidung vom 18.09.2009 (GRUR-RR 2010, 250 - "Die letzten sechs Ausverkaufstage") nicht an.
  • LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15

    1. Begehrt ein Miteigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung

    Zielen ein einstweiliger Verfügungsantrag und ein Hauptsacheantrag nicht auf die Unterlassung einer bestimmten Annonce, sondern auf das Unterbinden von Annoncierungen bestimmter Art, ist Streitgegenstandsidentität gegeben (OLG Köln, Urt. v. 18.9.2009 - 6 U 79/09, GRUR-RR 2010, 250 - Die letzten 6 Ausverkaufstage ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10942
OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,10942)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.2009 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,10942)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2009,10942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    (Verbraucher-)Darlehen: zuständiges Gericht unter Berücksichtigung der Abgrenzung der "Verbrauchersache" nach Gemeinschaftsrecht von dem Verbraucherbegriff nach deutschem Recht

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Verbrauchers i.S.v. Art. 15 Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) und von § 491 BGB

  • unalex.eu

    Art. 15 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Allgemeines - Begriff des Verbrauchers - Geschäfte zur Vorbereitung einer zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06

    Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    a) Die Geschäftsführung einer GmbH ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 24.07.2007, XI ZR 208/06 m.w.N.).

    Selbst wenn er als Kaufmann diese Tätigkeit, beispielsweise als freier Handelsvertreter, ausgeübt hätte, wäre er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher zu behandeln, weil er dann seine Tätigkeit als Kaufmann aufgibt und stattdessen eine Stellung als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH annimmt, wodurch er seinen Kaufmannstatus verlieren würde, weshalb er auch nicht mehr als solcher behandelt werden darf (BGH, Urteil vom 24.07.2007, XI ZR 208/06, Juris-Rdnr. 15).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn der Darlehensvertrag nicht zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen worden ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1997, C-269/95).

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 1 U 991/04

    Zur Bestimmung des Begriffs "Verbrauchersachen" i.S.d. Art. 15 EuGVVO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Der Begriff "Verbrauchersachen" im Sinne der Art. 15 ff. EuGVVO ist losgelöst und unabhängig von den nationalen Rechtsordnungen gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen (EuGH JZ 1998, 896; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2004, 1 U 991/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)).
  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Abzustellen ist allein auf die Verbrauchereigenschaft des Beklagten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 133, 71, 76 f.; 134, 94, 97 und BGH, Urteil vom 24.7.2007, XI ZR 2008/06, Juris-Rdnr. 13).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Abzustellen ist allein auf die Verbrauchereigenschaft des Beklagten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 133, 71, 76 f.; 134, 94, 97 und BGH, Urteil vom 24.7.2007, XI ZR 2008/06, Juris-Rdnr. 13).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Über die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheidet nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts, in die erforderlichenfalls die Begleitumstände einzubeziehen sind (BGH NJW 2008, 435).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
    Diese Vermögensverwaltung wäre nur dann eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, wenn der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation erfordert (BGH NJW 1988, 2039 (2040); 1992, 3242 (3243); BGH NJW 2002, 368 (369)).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2015 - 8 O 253/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Da die Geschäftsführung einer GmbH keine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06 [unter II 1 c]), handelt ein GmbH-Geschäftsführer, der im eigenen Namen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die GmbH ein Geschäft abschließt, als Verbraucher (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 6 U 79/09 [unter II 3 a]).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09   

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https://dejure.org/2012,7206
OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2012,7206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2012,7206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2012,7206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Dienstverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Vertretungsbefugnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96

    Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eine solche Abschlusserklärung, bei der es den Beteiligten darum geht, die Rechtsbeziehungen zur Schaffung klarer Verhältnisse insgesamt zum Erlöschen zu bringen, erfasst - wenn nichts anderes vereinbart ist - auch unbekannte Ansprüche (vgl. BGH WM 1998, 387; WM 1975, 438; OLG Köln, Urteil v. 07.08.2008, 18 U 55/06, zitiert nach juris.de; BAG NJW 2009, 618).

    Eine Pflicht zu Aufklärung besteht allerdings bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, hinsichtlich derjenigen Umstände, die für den Entschluss des Vertragspartners erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind und über die er nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (vgl. BGH NJW 1983, 2493; NJW-RR 1996, 690; WM 1998, 387; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 123 Rn. 5 ff m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 6 U 56/08

    Ansprüche einer GmbH gegen einen ehemaligen Geschäftsführer: Auszahlung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eines Gesellschafterbeschlusses über die Prozessvertretung der Klägerin nach § 46 Nr. 8 zweite Alternative GmbHG bedurfte es nicht, da sich der Prozess nicht gegen den amtierenden Geschäftsführer richtet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 23.10.1997, 12 U 216/96, NJW-RR 1998, 1196; Senat, Urteil v. 30.06.2009, 6 U 56/08, zitiert nach juris.de; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. § 46 Rn. 67 m.w.N.).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eine solche Abschlusserklärung, bei der es den Beteiligten darum geht, die Rechtsbeziehungen zur Schaffung klarer Verhältnisse insgesamt zum Erlöschen zu bringen, erfasst - wenn nichts anderes vereinbart ist - auch unbekannte Ansprüche (vgl. BGH WM 1998, 387; WM 1975, 438; OLG Köln, Urteil v. 07.08.2008, 18 U 55/06, zitiert nach juris.de; BAG NJW 2009, 618).
  • OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06

    Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eine solche Abschlusserklärung, bei der es den Beteiligten darum geht, die Rechtsbeziehungen zur Schaffung klarer Verhältnisse insgesamt zum Erlöschen zu bringen, erfasst - wenn nichts anderes vereinbart ist - auch unbekannte Ansprüche (vgl. BGH WM 1998, 387; WM 1975, 438; OLG Köln, Urteil v. 07.08.2008, 18 U 55/06, zitiert nach juris.de; BAG NJW 2009, 618).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Da dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt, ist die Stufenklage insgesamt abzuweisen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 390).
  • OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eines Gesellschafterbeschlusses über die Prozessvertretung der Klägerin nach § 46 Nr. 8 zweite Alternative GmbHG bedurfte es nicht, da sich der Prozess nicht gegen den amtierenden Geschäftsführer richtet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 23.10.1997, 12 U 216/96, NJW-RR 1998, 1196; Senat, Urteil v. 30.06.2009, 6 U 56/08, zitiert nach juris.de; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. § 46 Rn. 67 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eine Pflicht zu Aufklärung besteht allerdings bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, hinsichtlich derjenigen Umstände, die für den Entschluss des Vertragspartners erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind und über die er nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (vgl. BGH NJW 1983, 2493; NJW-RR 1996, 690; WM 1998, 387; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 123 Rn. 5 ff m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Die rechtliche Einstufung des Geschäftsführeranstellungsvertrages als freier Dienstvertrag schließt es nicht aus, dass die Parteien in Ausübung ihrer privatautonomen Gestaltungsfreiheit arbeitsrechtliche Elemente zum Vertragsinhalt machen, soweit dabei nicht in die gesetzliche oder statuarische Ausgestaltung des Organverhältnisses eingegriffen wird (vgl. BGH NJW 2010, 2343).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Die Forderung auf Zahlung der Brutto-Vergütung abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes netto begegnet keinen Bedenken (vgl. BAG DB 2010, 2620; DB 2003, 2494).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09
    Eine Pflicht zu Aufklärung besteht allerdings bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, hinsichtlich derjenigen Umstände, die für den Entschluss des Vertragspartners erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind und über die er nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (vgl. BGH NJW 1983, 2493; NJW-RR 1996, 690; WM 1998, 387; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 123 Rn. 5 ff m.w.N.).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24027
LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09 (https://dejure.org/2015,24027)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 6 U 79/09 (https://dejure.org/2015,24027)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 6 U 79/09 (https://dejure.org/2015,24027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1 Nr 1301 BKV, § 9 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - haftungsbegründende Kausalität - Dosis-Wirkungs-Beziehung - deutliches Unterschreiten eines Orientierungswerts - Risikoverdopplung - Konkurrenzursache - 20 packyears - Raucher - Harnblasenkrebs

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 1301 in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Harnblasenkarzinoms; Keine haftungsbegründende Kausalität bei deutlicher Unterschreitung eines Orientierungswertes einer Risikoverdopplung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 1301 - Nicht jede beliebige Dosis ist als ausreichende Exposition bei einer BK 1301 anzusehen - Ob von einer Risikoverdoppelung nur bei einem Orientierungswert von 6 mg 2-Naphtylamin auszugehen ist, lässt der Senat offen - Liegt die angeschuldigte Exposition aber ...

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Harnblasenkarzinom; Nikotinabusus; Dosis-Wirkungs-Beziehung; aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse; BK 1301; Orientierungswert; hinreichende Wahrscheinlichkeit; naturwissenschaftliche Kausalität; konkurrierende Ursache; besondere berufliche ...

  • rechtsportal.de

    BKV Anl. 1 Nr. 1301 ; SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 1301 in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Harnblasenkarzinoms; Keine haftungsbegründende Kausalität bei deutlicher Unterschreitung eines Orientierungswertes einer Risikoverdopplung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09
    Auf eine Zurechnungsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und eine hierbei anzustellende Kausalitätsbewertung des medizinischen Einzelfalls kommt es dann nicht mehr an (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31; Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 m.w.Nw.).

    Sowohl Dr. P. als auch Dr. B. haben - bei aller gebotenen Vorsicht - auf Grundlage der von ihnen wiedergegebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf einen Orientierungswert von 6 mg 2-Naphthylamin abgestellt (vgl. hierzu nochmals BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007, a.a.O.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09
    Maßgeblich für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Einwirkungen und der als BK geltend gemachten Erkrankung ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen eine Verursachung spricht und ernste Zweifel ausscheiden (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09
    Auf eine Zurechnungsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und eine hierbei anzustellende Kausalitätsbewertung des medizinischen Einzelfalls kommt es dann nicht mehr an (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31; Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 m.w.Nw.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09
    Ernste Zweifel an einem beruflichen Kausalzusammenhang verbleiben aber deshalb, weil beim Kläger vom Umfang her, von dem sich der Senat eine volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84), keine gefährdende Exposition nachgewiesen ist, bei der nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die berufliche (Mit-)Verursachung eines Harnblasenkrebsleidens wahrscheinlich erscheint.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 U 79/09
    Ernste Zweifel an einem beruflichen Kausalzusammenhang verbleiben aber deshalb, weil beim Kläger vom Umfang her, von dem sich der Senat eine volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84), keine gefährdende Exposition nachgewiesen ist, bei der nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die berufliche (Mit-)Verursachung eines Harnblasenkrebsleidens wahrscheinlich erscheint.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - L 17 U 177/15

    Anerkennung einer Harnblasenkrebserkrankung als Berufskrankheit in der

    Denn jedenfalls dann, wenn dieser durch die angeschuldigte Exposition so deutlich unterschritten wird, dass die durch ihn indizierte Gefährdung nicht annähernd erreicht wird, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der BK 1301 zu verneinen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2015 - L 6 U 79/09 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58816
OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2010,58816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2010 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2010,58816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 6 U 79/09 (https://dejure.org/2010,58816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Mangel des eigenen Gewerks bei Beschädigung eines anderen Gewerks; arglistiges Verschweigen des Mangels durch Nichtoffenbarung der Beschädigung des anderen Gewerks

  • Justiz Hamburg

    § 633 BGB vom 02.01.2002, § 634a Abs 3 BGB vom 02.01.2002, § 635 aF BGB, § 638 aF BGB
    Werkvertrag: Mangel des eigenen Gewerks bei Beschädigung eines anderen Gewerks; arglistiges Verschweigen des Mangels durch Nichtoffenbarung der Beschädigung des anderen Gewerks

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch des Betreibers des Umbaus eines Einkaufszentrums für Wasserschäden im Bereich einer Schlachterei aufgrund einer Durchstoßung von Abdichtungsbahnen

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag - Mangel des eigenen Gewerks bei Beschädigung eines anderen Gewerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fremdes Gewerk beschädigt: Eigene Leistung mangelhaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdes Gewerk beschädigt: Eigene Leistung mangelhaft und Mangel arglistig verschwiegen? (IBR 2012, 451)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Für die Renovierung der Wand muss die Beklagte zu 1) aber in jedem Fall als Gesamtschuldner eintreten, weil dazu nur eine Sanierungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 2003, 2980).

    Ebenso wenig können sie aus dem Vergleich zu ihren Gunsten eine beschränkte Gesamtwirkung mit der Folge geltend machen, dass die Klägerin sie nur auf die Hälfte des Schadens in Anspruch nehmen könnte (vgl. zur Problematik BGH NJW 2000, 1942 f; NJW 2003, 2980 f; Palandt/Grüneberg, aaO, § 423 Rn 2 ff).

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Dazu gehören auch diejenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halte durfte (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1021 f).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die Mängel noch nicht vollständig beseitigt sind und die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. vgl. BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Der Unternehmer verschweigt einen Mangel arglistig i.S.v. § 638 Abs. 1 BGB a.F. bzw. § 634 a Abs. 3 BGB n.F., wenn er den Mangel positiv kennt, sich bewusst ist, dass er für die Entscheidung des Bestellers über die Abnahme erheblich ist, und ihn nicht offenbart, obwohl er nach Treu und Treu Glauben hierzu verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2007, 366 Tz 11; MünchKommBGB/Busche, BGB, 5. Aufl., § 634 a Rn 37; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 634 a Rn 20).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Ebenso wenig können sie aus dem Vergleich zu ihren Gunsten eine beschränkte Gesamtwirkung mit der Folge geltend machen, dass die Klägerin sie nur auf die Hälfte des Schadens in Anspruch nehmen könnte (vgl. zur Problematik BGH NJW 2000, 1942 f; NJW 2003, 2980 f; Palandt/Grüneberg, aaO, § 423 Rn 2 ff).
  • OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93

    Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09
    Es wurde also nicht nur das schon teilweise erbrachte Werk eines anderes Gewerkes, der Abdichtung, beschädigt, sondern auch das eigene Werk selbst war mangelhaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 1045).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 6 U 81/15

    Werkvertrag: Anspruch auf Abschlagzahlung bei Geltendmachung eines

    Denn die Platten einschließlich in ihrer von der Klägerin herbeigeführten Form können auf Dauer nicht genutzt werden; eine Trennung zwischen Funktionsuntauglichkeit der Platte einerseits und den Arbeitsergebnissen andererseits erscheint auch angesichts des Umstandes, dass die Platte das eigentliche Leistungssubstrat darstellt, also kein anderes Eigentum des Bestellers betroffen ist und primär das Äquivalenzinteresse der Beklagten betroffen ist, fernliegend (vgl. hierzu etwa Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 17.12.2010 - 6 U 79/09, BauR 2012, 1440).
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