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   OLG Hamm, 30.04.2019 - I-7 U 57/18   

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https://dejure.org/2019,20895
OLG Hamm, 30.04.2019 - I-7 U 57/18 (https://dejure.org/2019,20895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2019 - I-7 U 57/18 (https://dejure.org/2019,20895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2019 - I-7 U 57/18 (https://dejure.org/2019,20895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung für die Körperverletzung eines Omnibusfahrers auf einer "Sonderfahrt für Menschen mit Behinderungen" im Zusammenhang mit dessen "Aussperren" aus dem mit laufendem Motor stehenden Bus durch einen Fahrgast mit einer geistigen Behinderung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2
    Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; Impulssteuerung; Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; StVG § 8 Nr. 2
    Schadensersatz nach einem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltsmaßstab als Fahrgast im Busverkehr im Verkehrskreis "Sonderfahrt für Menschen mit Behinderung"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist dabei nicht auf Verfahrensfehler und damit auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, NJW 2016, 713 unter Rn. 7).

    Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalls, besteht (vgl. BGH, NJW 2016, 713 mwN).

  • LG Münster, 14.06.2018 - 8 O 422/14
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die klägerische Berufung gegen das am 14.06.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 8 O 422/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Der Kläger beantragt, das am 14.06.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, Az. 8 O 422/14, aufzuheben, soweit die Klage gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen worden ist, und.

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    Es handelt nur fahrlässig, wer den Eintritt des schädigenden Erfolges vermeiden kann und muss (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2006, Az.: VI ZR 223/05 -, juris), wobei es gilt, jede vorhersehbare Verwirklichung eines Haftungstatbestands zu verhindern.
  • BGH, 16.04.2002 - VI ZR 227/01

    Zurechnung selbstschädigenden Verhaltens des Verletzten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    In dieser Situation ist dem Schädiger diese Rechtsgutsverletzung zuzurechnen, wenn der vom Schädiger geschaffene Gefahrenzustand von solchem Gewicht war, dass der Verletzte sich durch das vorwerfbare Tun des Schädigers zu der Nothilfemaßnahme herausgefordert fühlen durfte, der Willensentschluss des Verletzten auf einer im Ansatz billigenswerten Motivation beruhte und sich in dem Unfall die gesteigerte Gefahrenlage realisiert hat, die der Schädiger zu verantworten hat (Ebert in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, Vorbemerkung vor § 249, Rn. 58 m.w.N. - juris; BGH, Urteil vom 16. April 2002 - VI ZR 227/01, Rn. 13 -, juris ).
  • BGH, 10.11.1992 - VI ZR 45/92

    Vorhersehbarkeit von Sturzverletzungen bei Rauferei

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    Es genügt vielmehr, dass der Schädiger die Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Erfolges im Allgemeinen hätte voraussehen und vermeiden können (std. Rspr.: u.a. BGH, Urteil vom 10.11.1992, Az.: VI ZR 45/92, Rn. 12 -, juris; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Auflage, 2019, § 276 Rn. 20).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

    Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2019 - 7 U 57/18
    Vielmehr können sich - die Bindungswirkung des § 529 I Nr. 1 ZPO aufhebende - Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen, also insbesondere daraus ergeben, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme auf Grund konkreter Anhaltspunkte anders würdigt als die Vorinstanz (vgl. BGH, NZM 2016, 718, beck-online unter Rn. 16).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2019 - 7 U 57/18 (https://dejure.org/2019,21339)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 14.06.2018 - 8 O 422/14
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2019 - 7 U 57/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster (08 O 422/14) vom 14.06.2018 wird zurückgewiesen.
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