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   OLG Hamm, 24.01.2012 - I-7 U 59/11   

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https://dejure.org/2012,11217
OLG Hamm, 24.01.2012 - I-7 U 59/11 (https://dejure.org/2012,11217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2012 - I-7 U 59/11 (https://dejure.org/2012,11217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - I-7 U 59/11 (https://dejure.org/2012,11217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stillschweigender Abschluss eines Darlehensvertrags bei Hingabe eines Betrags von 15.000 Euro unter Bekannten zur Finanzierung eines Lkw

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02

    Rückzahlungsanspruch; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 7 U 59/11
    Dies wurde in der Rechtsprechung angenommen bei dem Ausgleich eines nicht unerheblich überzogenen Kontos (20.000 DM) in einer erst seit einigen Monaten bestehenden Liebesbeziehung (OLGR Koblenz 1998, 91, 92), bei Hingabe von 65.000 DM zwischen Cousin und Cousine, wobei ein weiterer Betrag in Höhe von 10.000 DM unstreitig zurückgezahlt wurde (OLG Koblenz MDR 2003, 19), sowie bei vier größeren Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.663 EUR am Anfang einer längeren Beziehung ( OLG München, Urteil vom 23.05.2005- 21 U 2849/03 juris Rn. 15).
  • OLG München, 23.05.2005 - 21 U 2849/03
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 7 U 59/11
    Dies wurde in der Rechtsprechung angenommen bei dem Ausgleich eines nicht unerheblich überzogenen Kontos (20.000 DM) in einer erst seit einigen Monaten bestehenden Liebesbeziehung (OLGR Koblenz 1998, 91, 92), bei Hingabe von 65.000 DM zwischen Cousin und Cousine, wobei ein weiterer Betrag in Höhe von 10.000 DM unstreitig zurückgezahlt wurde (OLG Koblenz MDR 2003, 19), sowie bei vier größeren Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.663 EUR am Anfang einer längeren Beziehung ( OLG München, Urteil vom 23.05.2005- 21 U 2849/03 juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 14 U 141/11

    Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung

    (1) Der auf Rückzahlung eines Darlehens Klagende hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Hingabe des Geldes als Darlehen erfolgt ist (OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35; BGH, Urteil vom 24.05.1976, III ZR 63/74, zitiert nach juris, Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 10.06.1985, III ZR 178/84, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Bei einer Kapitalüberlassung besteht auch keine gesetzliche Vermutung für eine darlehensweise Hingabe (OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris, Rn. 10).

    Dies schließt indes nicht aus, dass sich aus den Umständen des Einzelfalls Beweisanzeichen oder sogar eine tatsächliche Vermutung für ein Darlehen, insbesondere für eine durch schlüssiges Verhalten erklärte Darlehensvereinbarung ergeben (OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35).

    Eine durch schlüssiges Verhalten erklärte Darlehensvereinbarung wurde auch angenommen bei Hingabe von 65.000,- DM zwischen Cousin und Cousine, wobei ein weiterer Betrag in Höhe von 10.000,- DM unstreitig zurückgezahlt wurde (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris); bei vier größeren Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.663,06 Euro am Anfang einer längeren Beziehung (OLG München, Urteil vom 23.05.2005, 21 U 2849/03, zitiert nach juris); sowie bei Zahlung von 15.000,- Euro im Rahmen eines Freundschaftsverhältnisses, das aber keinem Verhältnis zwischen Eheleuten, Ehegatten oder nahen Verwandten vergleichbar ist (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2011, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris).

    Die Mahnung kann mit der die Fälligkeit begründenden Handlung - hier der Kündigung eines Darlehens - verbunden werden; sie wird in diesen Fällen in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Fälligkeit infolge der Kündigung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 46).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 220/11

    Schadenersatzanspruch des Betreibers eines Schweinemastbetriebes gegen einen

    Ebenso ist die V.   -GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern verfahren, wie aus dem im Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2011 (7 U 59/11, n.v.) zitierten Schreiben der V.   -GmbH vom 20. Februar 2009 hervorgeht.

    Das Urteil des Landgerichts Hannover vom 7. Februar 2011 (18 O 158/10, n.v.) und der die Berufung der damaligen Klägerin zurückweisende Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2011 (7 U 59/11, n.v.) rechtfertigen keine andere Beurteilung.

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 221/11

    Verkauf von Schweinen an einen Schlachthofbetreiber: Verpflichtung gegenüber dem

    Ebenso ist die V.   -GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern verfahren, wie aus dem im Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2011 (7 U 59/11, n.v.) zitierten Schreiben der V.   -GmbH vom 20. Februar 2009 hervorgeht.

    Das Urteil des Landgerichts Hannover vom 7. Februar 2011 (18 O 158/10, n.v.) und der die Berufung der damaligen Klägerin zurückweisende Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2011 (7 U 59/11, n.v.) rechtfertigen keine andere Beurteilung.

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