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   OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-8 U 124/03   

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https://dejure.org/2005,77292
OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-8 U 124/03 (https://dejure.org/2005,77292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2005 - I-8 U 124/03 (https://dejure.org/2005,77292)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - I-8 U 124/03 (https://dejure.org/2005,77292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Witwe auf Verpflichtung eines Klinikums zum Ersatz eines Unterhaltsschadens wegen Bedürftigkeit aufgrund des Todesfalls eines Patienten nach einer Bypass-Operation hinsichtlich der Verletzung von Schutzpflichten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 8 U 124/03
    Ein Feststellungsinteresse wäre nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht der Klägerin bei verständiger Würdigung kein Grund bestünde, mit dem Eintritt eines zukünftigen Unterhaltsschadens wenigstens zu rechnen, dieser also ausgeschlossen wäre (vgl. BGH NJW 2001, 1431; OLG Koblenz NJw 2003, 521).
  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des pflegebedürftigen Bewohners aus der ex-ante-Sicht ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 362, 363; Urteile vom 28. April 2005 - I-8 U 120/04, juris Rn. 28 und vom 16. Juni 2005 - I-8 U 124/03, juris Rn. 36; OLG Köln, GesR 2010, 691, 692; OLG Dresden, Urteil vom 2. Juli 2010 - 4 U 307/10, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 7. November 2011 - 3 U 140/11, juris Rn. 30; Thüringer OLG, NJW-RR 2012, 1419; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1439).

    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Verwirrtheitszuständen und Weglauftendenzen notwendige Vorkehrungen gegen ein Hinaussteigen durch das Fenster schon frühzeitig als zwingend geboten angesehen (z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2005 - I-8 U 124/03, juris Rn. 39).

  • OLG Hamm, 17.01.2017 - 26 U 30/16

    Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des Patienten aus der Sicht ex ante ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. etwa Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2005 - I-8 U 124/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.39).
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