Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - I-8 U 17/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 3 O 82/01
- OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - I-8 U 17/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 8 U 120/04
Anspruch eines Patienten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatzes …
Die Akten 3 O 82/01 LG Düsseldorf/8 U 17/03 OLG Düsseldorf lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Die Bewertung der Kammer beruht auf einer fehlerfreien Würdigung der erstinstanzlichen Zeugenaussagen sowie der sachverständigen Beurteilung des Direktors des Zentrums für Anästhesie, anästhesiologische Intensivmedizin und Schmerztherapie des Klinikums W..., Prof. Dr. B..., dessen Gutachten aus dem vorangehenden Verfahren 3 O 82/01 LG Düsseldorf/8 U 17/03 OLG Düsseldorf gemäß § 411a ZPO verwertet werden kann.
- LG Kleve, 02.04.2014 - 2 O 448/11
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einer vermeintlich …
Insofern deckt sich die Einschätzung des Sachverständigen mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 11.09.2003 - I-8 U 17/03), wonach ein Patient, dessen Zustand unauffällig ist und dessen Vitalparameter über Sensoren und Monitore überwacht werden, die ggf. ein Alarmsignal auflösen, über einen gewissen Zeitraum unbeobachtet gelassen werden kann.