Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - I-8 U 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14231
OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - I-8 U 17/03 (https://dejure.org/2003,14231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2003 - I-8 U 17/03 (https://dejure.org/2003,14231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2003 - I-8 U 17/03 (https://dejure.org/2003,14231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 82/01
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2003 - I-8 U 17/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 8 U 120/04

    Anspruch eines Patienten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatzes

    Die Akten 3 O 82/01 LG Düsseldorf/8 U 17/03 OLG Düsseldorf lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Bewertung der Kammer beruht auf einer fehlerfreien Würdigung der erstinstanzlichen Zeugenaussagen sowie der sachverständigen Beurteilung des Direktors des Zentrums für Anästhesie, anästhesiologische Intensivmedizin und Schmerztherapie des Klinikums W..., Prof. Dr. B..., dessen Gutachten aus dem vorangehenden Verfahren 3 O 82/01 LG Düsseldorf/8 U 17/03 OLG Düsseldorf gemäß § 411a ZPO verwertet werden kann.

  • LG Kleve, 02.04.2014 - 2 O 448/11

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einer vermeintlich

    Insofern deckt sich die Einschätzung des Sachverständigen mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 11.09.2003 - I-8 U 17/03), wonach ein Patient, dessen Zustand unauffällig ist und dessen Vitalparameter über Sensoren und Monitore überwacht werden, die ggf. ein Alarmsignal auflösen, über einen gewissen Zeitraum unbeobachtet gelassen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht