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   OLG Hamm, 21.01.2013 - I-8 U 281/11, 8 U 281/11   

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https://dejure.org/2013,3757
OLG Hamm, 21.01.2013 - I-8 U 281/11, 8 U 281/11 (https://dejure.org/2013,3757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2013 - I-8 U 281/11, 8 U 281/11 (https://dejure.org/2013,3757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - I-8 U 281/11, 8 U 281/11 (https://dejure.org/2013,3757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsrecht nach dem HWiG hinsichtlich des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312; BGB § 355; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286
    Widerrufsrecht nach dem HWiG hinsichtlich des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte kann auch bei Beitritt zu Fonds in Form einer Personengesellschaft bestehen, wenn Zweck die Anlage von Kapital ist

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum geschlossenen Investmentfonds

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldanlage per Haustürgeschäft - Anleger wurden unzureichend über ihr Widerrufsrecht belehrt

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anlageberatung und Prospekthaftung, Haftung Gründungskommanditisten, Haustürgeschäft, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum geschlossenen Investmentfonds

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum geschlossenen Investmentfonds

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Treuhandgesellschafter kann im Innenverhältnis direkt beteiligter Gesellschafter sein

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Capital Advisor Fund; Widerruf bei Fondsbeitritt möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geschlossene Investmentfonds: Widerrufsrecht der Anleger

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilien- oder Investmentfonds auch noch nach Jahren möglich.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Beteiligung an geschlossenen Fonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Beitritts zu einem Immobilien- oder Investmentfonds auch noch nach Jahren möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamm zum Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum geschlossenen Investmentfonds - Widerrufsfrist läuft nicht, wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Eine Belehrung über das Widerrufsrecht entspricht nicht den Anforderungen des § 355 BGB (in der vom 8. Dezember 2004 bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) und kann deshalb die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzen, wenn in ihr nicht die materiellen Rechtsfolgen des Widerrufs nicht abgebildet werden (BGH Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 14/10).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10 m.w.N.).

    Die Rechte des Anlegers richten sich im Fall des Widerrufs seiner Beteiligung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06 - FRIZ II, ZIP 2010, 1540 - juris Rz. 7; Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10).

    Die Inanspruchnahme der Beklagten zu 1) steht aufgrund eines zu erwartenden "Windhundrennens" den Interessen der Gesellschafter entgegen und ist mit den vom BGH in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02 - NJW 2003, 2821; Vorlagebeschluss in II ZR 292/06, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10) nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung gemäß § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB und der Vertragserklärung ist nicht gefordert, indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, NZG 2009, 710, Rz. 17).

    Ob sich der Verbraucher auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss in einer Lage befindet, in der er in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt ist (BGHZ 123, 380) ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (st. Rspr., z.B. BGH NZG 2009, 710.).

    In der oben zitierten Entscheidung vom 24.03.2009 (XI ZR 456/07) hat der BGH die Kausalität noch angenommen, obwohl der Vertragsschluss im dritten Termin erfolgt ist und mehr als drei Wochen nach dem ersten Besuch des Vermittlers vergangen waren.

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    An die Stelle des dem Gesellschafter nach allgemeinen Grundsätzen zustehenden Anspruchs auf Rückzahlung der geleisteten Einlage tritt ein Anspruch auf das ihm nach den Grundsätzen gesellschaftsvertraglicher Abwicklung zustehende Abfindungsguthaben, dessen Höhe sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt bemisst, weil der Anleger, dessen Kündigungserklärung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts keine Rückwirkung zukommt, an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02, BGHZ 156, 46 ff. - zitiert nach juris Rz. 20).

    Die Inanspruchnahme der Beklagten zu 1) steht aufgrund eines zu erwartenden "Windhundrennens" den Interessen der Gesellschafter entgegen und ist mit den vom BGH in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02 - NJW 2003, 2821; Vorlagebeschluss in II ZR 292/06, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10) nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06

    FRIZ II

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Die Rechte des Anlegers richten sich im Fall des Widerrufs seiner Beteiligung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06 - FRIZ II, ZIP 2010, 1540 - juris Rz. 7; Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10).

    Die Inanspruchnahme der Beklagten zu 1) steht aufgrund eines zu erwartenden "Windhundrennens" den Interessen der Gesellschafter entgegen und ist mit den vom BGH in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02 - NJW 2003, 2821; Vorlagebeschluss in II ZR 292/06, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10) nicht zu vereinbaren.

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 27 U 59/10

    Widerruf des Beitritts zu einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Dementsprechend bedarf es auch eines Hinweises darauf, dass der Anleger im Fall des Widerrufs lediglich einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben hat (OLG Hamm - 27. Zivilsenat -, Urteil vom 23.11.2010, 27 U 59/10 - zitiert nach juris Rz. 10), woran es hier bereits fehlt.
  • OLG München, 11.06.2012 - 21 U 4562/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung bzw. auf

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Wer einer solchen Publikumsgesellschaft beitritt, um Vermögen anzulegen, kann bei einer mangelhaften Aufklärung über die Risiken und Chancen des Anlageprojekts von der Gesellschaft weder Schadensersatz noch sonst Rückabwicklung seiner Gesellschaftsbeteiligung verlangen, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (OLG München, Urteil vom 11.06.2012 - 21 U 4562/11, ZIP 2012, 2344).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Ob sich der Verbraucher auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss in einer Lage befindet, in der er in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt ist (BGHZ 123, 380) ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (st. Rspr., z.B. BGH NZG 2009, 710.).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Dass der Treuhänderin eine bloße "Mittlerfunktion" (BGH, Urteil vom 02.07.2001 - II ZR 304/00 - NJW 2001, 2718) zukommt, ist bereits dem Umstand zu entnehmen, dass ein Treugeber gem. § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Registertreuhandkommanditistin verlangen kann, die Stellung eines Direktkommanditisten zu erhalten.
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 348/07

    Zurechnung der Haustürsituation zu Lasten der kreditgewährenden Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, ob aus Anlass der Zusammentreffen überhaupt ein hinreichend konkreter Gesprächstermin vereinbart wurde, wie von der Rechtsprechung verlangt wird (BGH NJW 2008, 3423).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
    Dass die Verhandlungen auf Initiative des Klägers und seiner Ehefrau geführt worden sind, was von der Beklagten zu 1) zu beweisen ist (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 218/09, BGHZ 185, 192 Rz. 14), lässt sich jedoch nicht feststellen, da die Beklagte zu 1) insoweit beweisfällig geblieben ist.
  • BGH, 11.10.2011 - II ZR 242/09

    Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer OHG:

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Die Belehrung genügte, wie der Senat selbst feststellen kann, schon deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil ein wirksamer Widerruf nach dem Vollzug des Beitritts gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und damit allenfalls zu einem etwaigen Abfindungsanspruch des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters entsprechend dem Wert seines Gesellschaftsanteils im Zeitpunkt seines Ausscheidens führt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2012 - II ZR 14/10, ZIP 2012, 1504 Rn. 46 mwN), die Widerrufsbelehrung aber keinen Hinweis auf diese rechtlichen Folgen des Widerrufs enthält (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2013 - 8 U 281/11, juris Rn. 53).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Widerruf des in einer Haustürsituation erklärten

    Dementsprechend bedarf es auch eines Hinweises darauf, dass der Anleger im Fall des Widerrufs lediglich einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - II ZR 163/14, juris Rdnr. 15; OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2013 - I-8 U 281/11, juris Rdnr. 53).
  • OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15

    Ansprüche aus der Beteiligung als atypische Gesellschafter

    Letztlich kommt es auf die Annahme eines fortwirkenden Überraschungsmoments unter Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit an (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2013, Az.: I - 8 U 281/11 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit sich die Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.01.2013 (Az.: I - 8 U 281/11) bezieht, kann den Entscheidungsgründen des Urteils des OLG Hamm unzweifelhaft entnommen werden, dass die dort zur Entscheidung stehende Widerrufsbelehrung inhaltlich nicht der Musterwiderrufsbelehrung entsprach und somit die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich ein Verwender auf die Schutzwirkungen des § 14 BGB - Info-Verordnung berufen kann, wenn er das Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat, gerade nicht einschlägig war.

  • LG Berlin, 14.06.2016 - 2 O 218/15

    Klage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Streitgenossenschaft mehrerer

    Diesen Aspekt hat das OLG Hamm bei seiner von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung (soweit ersichtlich zuletzt, OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2013, 8 U 281/11, Rdnr. 56, zitiert nach juris ) weitgehend unberücksichtigt gelassen.
  • OLG Dresden, 09.03.2017 - 8 U 988/16
    Dabei spielt keine Rolle, dass der Beitritt über einen Treuhänder vermittelt erfolgte (BGH, Urteil vom 2.7.2001 - II ZR 304/00; OLG Hamm, Urteil vom 21.1.2013 - I-8 U 281/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2015 - 4 U 51/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. § 355 BGB a.F.

    Dazu gehört bei einem Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts der Hinweis, dass sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft richten und der Verbraucher allenfalls einen Anspruch auf das Abfindungsguthaben hat (OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2013, 8 U 281/11, juris Rn.53).
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