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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08   

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https://dejure.org/2008,10203
OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08 (https://dejure.org/2008,10203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.07.2008 - 8 U 64/08 (https://dejure.org/2008,10203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 8 U 64/08 (https://dejure.org/2008,10203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauprozess: Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abnahme von Bauleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 302 Abs. 1 ZPO; § 649 S. 2 BGB
    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess; Anspruch auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlten Werklohns; Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten; Anspruch auf Zahlung von Werklohn und von gelieferten Materialien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess; Anspruch auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlten Werklohns; Anspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten; Anspruch auf Zahlung von Werklohn und von gelieferten Materialien

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; BGB § 640

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 302; BGB § 640
    Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess - Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Abnahme von Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltsurteil im Bauprozess regelmäßig nicht zulässig! (IBR 2008, 552)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BGHZ 165, 134 ff. BauR 2007, 2052 ff) darf ein Vorbehaltsurteil gemäß § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht ergehen, wenn Unternehmer und Besteller desselben werkvertraglichen Rechtsverhältnisses im Wege von Klage und Aufrechnung um die Zahlung von Werklohn und Mängelbeseitigungs- und/oder Fertigstellungskosten streiten.
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1981, 284, 287. vgl. weiter Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., RdNr. 1339. Siegburg ZfBR 2000, 507, 510 f) ist die Abnahme als vertragliche Hauptpflicht des Bestellers selbständig einklagbar.
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BGHZ 165, 134 ff. BauR 2007, 2052 ff) darf ein Vorbehaltsurteil gemäß § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht ergehen, wenn Unternehmer und Besteller desselben werkvertraglichen Rechtsverhältnisses im Wege von Klage und Aufrechnung um die Zahlung von Werklohn und Mängelbeseitigungs- und/oder Fertigstellungskosten streiten.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2009 - I-8 U 64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71087
OLG Köln, 16.07.2009 - I-8 U 64/08 (https://dejure.org/2009,71087)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2009 - I-8 U 64/08 (https://dejure.org/2009,71087)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - I-8 U 64/08 (https://dejure.org/2009,71087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2009 - 8 U 64/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.11.2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 3/06 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.11.2008 - 15 O 3/06 - aufzuheben und die Beklagten wie Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 3.138.916,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2006 zu zahlen.

  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 137/66

    Zur Haftung des Rechtsanwalts für einen Vergleich im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2009 - 8 U 64/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es darauf an, ob nach der in Haftpflichtfällen stets erforderlichen Untersuchung der damaligen Situation der Vergleichsabschluss die Interessen des Mandanten so unzulänglich wahrte, dass die Führung eines Rechtsstreits unbedingt vorzuziehen gewesen wäre (vgl. BGH VersR 68, 450 f.).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2009 - 8 U 64/08
    Ein solcher Verzicht ist aber nur wirksam, wenn der Schuldner bei Abgabe einer Erklärung wusste oder es zumindest für möglich hielt, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen und die Verjährung deshalb bereits eingetreten war (std. Rspr., vgl. BGHZ 83, 382).
  • OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05

    Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2009 - 8 U 64/08
    Insoweit kommt dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung in Bezug auf bereits verjährte Ansprüche Ausnahmecharakter zu (OLG Celle OLGR 2006, 122).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2019 - 8 U 129/18

    Aufklärungspflichten einer Rechtsanwältin im Zusammenhang mit dem Abschluss eines

    All diese Fragen sind jeweils aus einer ex-ante-Sicht zu beurteilen; abzustellen ist also auf die Situation, wie sie sich für die handelnde Rechtsanwältin im Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen dargestellt hat (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 16.07.2009 - I-8 U 64/08 -, juris; Jungk, AnwBl 2007, 532, 533; Mennemeyer, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl. 2010, Kap. 10, Rdnr. 2033; Weinland, in: Henssler/Gehrlein/Holzinger (Hrsg.), Handbuch der Beraterhaftung, 2018, Kap. 3, Rdnr. 470).
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